3G am Arbeitsplatz: Die wichtigsten Infos für Unternehmer

Digitale Informationsveranstaltungen der IHK Südthüringen zum Infektionsschutzgesetz

Am heutigen Mittwoch trat das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit in Kraft. Für Südthüringer Unternehmen ergeben sich damit wichtige Veränderungen im Tagesgeschäft, da für alle Unternehmen ab sofort 3G am Arbeitsplatz verpflichtend ist. Zudem muss Homeoffice in allen, dafür möglichen Bereichen eingeführt werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen informiert Unternehmer in der Region über die wichtigsten Maßnahmen und klärt rechtliche Fragen in kostenfreien und digitalen Informationsveranstaltungen.

Wie kann die 3G-Regel am Arbeitsplatz umgesetzt werden? Wie lange wird das Testergebnis anerkannt? Wie erfolgt die datenschutzkonforme Dokumentation der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Experten der IHK Südthüringen in einem digitalen Veranstaltungsformat. Mit der Informationsveranstaltung wird ein Überblick über die aktuellen Änderungen des IfSG gegeben und auf Fragen der teilnehmenden Unternehmen eingegangen.

Die nächsten Termine sind:

Die Veranstaltung findet als Videokonferenz statt. Um Voranmeldung über die Website der IHK Südthüringen wird gebeten, da die Teilnehmerzahl pro Termin begrenzt ist. Die Teilnahme ist für IHK-Mitgliedsunternehmen kostenfrei. Bei gleichbleibend hoher Nachfrage wird es weitere Termine geben.

Suhl, 24. November 2021

Jan Scheftlein
Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

Telefon +49 3681 362-210

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