Blitzumfrage zur Novelle des Kassengesetzes

Überregulierung mit Auswirkungen auf das Stadtbild

 

Die geplante Novelle des Kassengesetzes droht insbesondere kleine Unternehmen erheblich zu belasten. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen zahlreiche Betriebe ab 2028 eine elektronische Registrierkasse einsetzen und Belege grundsätzlich digital bereitstellen müssen. Der damit verbundene finanzielle und organisatorische Mehraufwand kann den Ausschlag geben, ein Geschäft aufzugeben. Die Folgen würden auch im örtlichen Angebot und im Stadtbild sichtbar. Dies zeigen die Ergebnisse einer Blitzumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll nach dem vorgesehenen Zeitplan am 18. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Der Regierungsentwurf sieht ab 2028 eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen vor, deren jährlicher Gesamtumsatz 100.000 Euro übersteigt. Ausgenommen bleiben sollen Unternehmen mit einem jährlichen Barumsatz von weniger als 12.000 Euro. Zugleich soll die bisherige Belegausgabepflicht durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. Kunden behalten den zivilrechtlichen Anspruch, auf Verlangen einen Papierbeleg zu erhalten.

Was technisch klingt, kann gravierende Folgen haben. Lediglich 39 Prozent der befragten Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten verwenden bereits eine elektronische Registrierkasse. 38 Prozent arbeiten mit einer offenen Ladenkasse und stellen ihren Kunden handschriftliche Quittungen aus. Allerdings erreichen 58 Prozent der Unternehmen mit einer offenen Ladenkasse einen jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro. Soweit keine Ausnahme greift, müssten sie künftig eine elektronische Registrierkasse einsetzen. Auch bei vorhandenen elektronischen Kassen können Nachrüstungen oder ein Austausch erforderlich werden, wenn diese die digitale Belegbereitstellung nicht unterstützen. Belege sollen beispielsweise per QR-Code, E-Mail oder über ein digitales Kundenkonto bereitgestellt werden. Für bestimmte Waagen-Kassen-Systeme sieht der Entwurf eine Übergangsregelung bis Ende 2032 vor.

Eine weitere praktische Hürde ist die Internetversorgung. 32 Prozent der Befragten berichten, dass es am Einsatzort ihrer Kasse keine stabile Internetverbindung gibt. Dies erschwert die Nutzung internetbasierter Kassen- und Beleglösungen. Neben Versorgungslücken im ländlichen Raum verweisen Gewerbetreibende auf schlechtes Internet beispielsweise auf Märkten und in Messehallen. Dies betrifft Unternehmen, die auch an wechselnden Orten geschäftlich tätig sind.

Die meisten befragten Unternehmen haben erst kürzlich durch die Umfrage oder ihren Steuerberater erste Informationen über das geplante Gesetz erhalten. Lediglich 15 Prozent fühlen sich derzeit gut informiert.

„Viele Betriebe werden von Einzelunternehmern geführt, welche teils auch mit knappen Erträgen auskommen müssen. Der Erwerb einer Registrierkasse kostet schnell einen vierstelligen Betrag. Hinzu kommen Wartungskosten und Veränderungen der Organisation. Gerade kleine Betriebe müssen diesen Aufwand neben ihrem Tagesgeschäft bewältigen. Steuerhinterziehung muss konsequent verfolgt werden. Einzelne schwarze Schafe rechtfertigen aber keinen Generalverdacht gegen ganze Branchen und immer neue Pflichten für ordnungsgemäß arbeitende Unternehmer“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Die Umfrage zeigt, dass 64 Prozent der Befragten das Vorhaben in dieser Form ablehnen. Darüber hinaus sind Akzeptanzprobleme aufseiten der Kunden zu erwarten. 54 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass die Mehrheit ihrer Kunden digitale Belege ablehnen wird. Viele Unternehmer verweisen auf die Altersstruktur ihrer Kundschaft und bezweifeln, dass alle Kunden digitale Belege problemlos entgegennehmen können. Da der Anspruch auf einen Papierbeleg bestehen bleibt, müssen die Betriebe weiterhin auch eine Druckmöglichkeit vorhalten.

Daher fordern 58 Prozent der befragten Unternehmen Ausnahmen für kleine Unternehmen. 51 Prozent verlangen Wahlfreiheit bei der Belegausgabe. 37 Prozent sprechen sich für eine Begrenzung der Anschaffungs- und Folgekosten aus. In den Freitextantworten erheben einige die Forderung, dass der Gesetzgeber diese Kosten tragen müsse, wenn er in dieser Weise in ihr Geschäftsmodell eingreift. Aus Sicht der IHK Südthüringen sollten Betriebe bei ordnungsgemäßer Kassenführung selbst entscheiden können, welche Technik zu ihrem Geschäft passt.

„Wir lehnen die geplante Registrierkassenpflicht in der jetzigen Form weiterhin ab. Wenn Unternehmer angesichts zusätzlicher Vorgaben entscheiden, dass sich die Fortführung ihres Geschäfts nicht mehr lohnt, haben wir in unseren Innenstädten weitere Leerstände und zerstörte Lebenswerke. Die Novelle ist überzogen und gehört zurück in die Schublade oder aber gründlich überarbeitet“, bekräftigt Dr. Ralf Pieterwas. 

 

Zur Information:

Die Blitzumfrage fand vom 14. bis 21. Oktober 2026 statt. Befragt wurden Unternehmen aller Branchen mit null bis neun Beschäftigten. Im Umfrage-Service-Portal der IHK Südthüringen gingen 287 Antworten ein. Interessierte können sich die Ergebnisse der Umfrage im Internetangebot der IHK Südthüringen ansehen.

Das Gesetz soll in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten werden.

 

Suhl, 02.11.2026

Dominik Konrad
Dominik Konrad
Referent Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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