Wirtschaft nicht weiter verunsichern

IHK Südthüringen zur Verlängerung der Energiepreisbremsen

Am 16. November 2023 hat der Deutsche Bundestag die Verordnung zur Verlängerung der Preisbremsen für Strom sowie Erdgas und Wärme bis zum 31. März 2024 beschlossen. Ursprünglich sollte sie bis Ende April 2024 verlängert werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt den Beschluss, jedoch besteht Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der praktischen Umsetzung. Außerdem muss die Verlängerung der Preisbremsen finanziell sichergestellt werden.

Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft ist der Beschluss inhaltlich zu kritisieren, da zwar die Preisbremsen weiterhin gelten, aber mit der beschlossenen Verordnung keine Anpassungen zur Umsetzung vorgenommen wurden. Erforderliche Regelungen zu den geltenden Höchstgrenzen und deren Verteilung auf die Wirtschaftsjahre sowie zu beachtenden Fristen und Pflichten sind nicht enthalten.

„Die gesetzlichen Regelungen der Energiepreisbremsen sind sehr komplex, wenn Unternehmen diese in Anspruch nehmen. Mit der jetzt vorgenommenen reinen Verlängerung bis Ende März 2024 werden neue Unklarheiten bezüglich der Höhe der Entlastungsbeiträge, bestehender Höchstgrenzen und formeller Meldungen und Fristen geschaffen. Das verunsichert Unternehmen und kann dazu führen, dass sie die Preisbremsen nicht nutzen können“, gibt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas zu bedenken.

Zudem stellt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der letzten Woche die Finanzierung der Preisbremsen in Frage. „Damit fehlt der Wirtschaft die finanzielle Bestätigung, dass die Preisbremsen tatsächlich bis Ende März 2024 fortgeführt werden. Für unsere Unternehmen ist das ein untragbarer Zustand“, erklärt Pieterwas.

Versorger haben zu wenig Zeit für Vorbereitung
Ein großes Problem haben auch die mit der Umsetzung beauftragten Versorgungsunternehmen. Denn bis zum Jahreswechsel sind es nur noch ein paar Wochen. Das ist zu wenig Zeit, um die Weiterführung der Preisbremsen administrativ in den IT-Systemen abzubilden und die Kunden fristgerecht über ihre Vertragsbestandteile 2024 zu informieren.

Vor diesem Hintergrund fordert die IHK Südthüringen die Bundesregierung auf, für eine sichere Finanzierung der Energiepreisbremsen zu sorgen und mit Vorliegen des bestätigten Temporären Krisenrahmens der EU die erforderlichen Anpassungen zur Umsetzung der Preisbremsen im Jahr 2024 vorzunehmen. Dazu gehört, die Höhe und Berechnung des Differenzbetrags, des Entlastungskontingents und der Höchstgrenzen schnellstmöglich neu zu bestimmen und hierdurch eine Planungssicherheit für die Unternehmen zu erreichen.

 

Suhl, 21. November 2023

Katja Hampe
Katja Hampe
Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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