Höhere Stromumlagen verschärfen Standortnachteile
IHK Südthüringen fordert konsequente Senkung der Systemkosten
Die netzseitigen Stromumlagen steigen 2027 für regulär belastete Verbräuche um 22,9 Prozent auf insgesamt 3,621 Cent je Kilowattstunde. Dies geht aus den am Montag veröffentlichten Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber hervor. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen sieht darin eine weitere Verschärfung der Standortnachteile und fordert, die Gesamtkosten der Stromversorgung konsequent zu senken.
„Unsere Unternehmen brauchen dauerhaft international wettbewerbsfähige Strompreise. Die erneute Erhöhung der Umlagen führt in die entgegengesetzte Richtung. Sie entzieht den Betrieben Mittel, die für Investitionen und die Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit benötigt werden. Die Bundesregierung muss sich an ihr zur Wahl gegebenes Entlastungsversprechen erinnern und Entlastung umsetzen, welche dann tatsächlich ankommen muss und nicht durch zusätzliche Kosten an anderer Stelle aufgezehrt werden“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.
Den größten Anteil am Anstieg hat der Aufschlag für besondere Netznutzung. Er erhöht sich von 1,559 auf 2,027 Cent je Kilowattstunde. Die Offshore-Netzumlage steigt von 0,941 auf 1,143 Cent, während die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung mit 0,451 Cent nur geringfügig über dem bisherigen Wert von 0,446 Cent liegt. Für regulär belastete Strommengen ergibt sich insgesamt eine zusätzliche Umlagenbelastung von 0,675 Cent je Kilowattstunde gegenüber 2026.
Die Entwicklung verdeutlicht aus Sicht der IHK, dass die Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung an ihren gesamten Kosten gemessen werden muss. Neben der Erzeugung fallen Aufwendungen für Netzanbindungen, den Weitertransport des Stroms und die Absicherung der Versorgung an. Diese schlagen sich unter anderem in Umlagen und Netzentgelten nieder.
„Niedrige Erzeugungskosten allein machen noch keinen günstigen Strompreis. Gerade die erforderlichen Leitungen und die Kosten für einen stabilen Netzbetrieb gehören zur Rechnung. Jede Entscheidung über den weiteren Ausbau des Energiesystems muss deshalb berücksichtigen, welche Folgekosten entstehen und dass sie von Unternehmern und Bürgern getragen werden müssen“, bekräftigt Dr. Ralf Pieterwas.
Die IHK Südthüringen fordert, den Ausbau der Stromerzeugung stärker mit den verfügbaren Netzkapazitäten und dem tatsächlichen Bedarf abzustimmen. Investitionsentscheidungen müssen die entstehenden Systemkosten angemessen berücksichtigen. Förder- und Ausschreibungsbedingungen sind so auszugestalten, dass sie wirtschaftlich tragfähige Vorhaben ermöglichen und unternehmerische Verantwortung wahren. Vermeidbare Mehrkosten und wirtschaftliche Projektrisiken dürfen nicht selbstverständlich auf Stromkunden oder Steuerzahler übertragen werden.
Eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt kann kurzfristig dazu beitragen, die Stromkosten für Unternehmen und Bürger zu senken. Diese ersetzt notwendige strukturelle Anpassungen jedoch nicht. Soweit gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Haushaltsmitteln finanziert werden, muss dies mit klaren Ausgabenprioritäten und einer wirksamen Begrenzung der zugrunde liegenden Kosten verbunden sein.
„Die hohen Stromkosten sind auch das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen über die Struktur unserer Energieversorgung. Klimapolitischen Zielvorgaben wurde Vorrang eingeräumt, während die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gesamtsystems in den Hintergrund rückte. Wer an dieser Prioritätensetzung trotz ihrer wirtschaftlichen Folgen festhält, nimmt den Verlust industrieller Wertschöpfung mit all ihren Folgen weiter billigend in Kauf. Dass die Politik den eingeschlagenen Kurs dennoch nicht grundlegend korrigiert, offenbart fortwährend die falsche Gewichtung ihrer Ziele“, kritisiert Dr. Ralf Pieterwas und betont: „Die gegenwärtige Bundesregierung hat bislang nicht die Kraft gefunden, diese strukturellen Fehlentscheidungen zu überwinden. Einzelne Entlastungsmaßnahmen können kurzfristig helfen. Dauerhaft wettbewerbsfähige Bedingungen schaffen sie jedoch nicht, solange die Energiepolitik dem Standort mehr abverlangt, als er wirtschaftlich tragen kann.“
Suhl, 29.10.2026
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