IHK warnt vor neuer Betrugsmasche
Schreiben mit QR-Code und folgende Anrufe sollen Unternehmen täuschen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen warnt Unternehmen vor einer besonders raffinierten Betrugsmasche im Namen der IHK-Organisation. Nachdem die IHK bereits mehrfach auf gefälschte E-Mails, Zahlungsaufforderungen und andere Phishing-Versuche hingewiesen hat, gehen Kriminelle nun einen Schritt weiter: Unternehmen erhalten zunächst täuschend echt wirkende Schreiben per Briefpost. Im Anschluss versuchen die Täter, ihre Opfer telefonisch zu weiteren Handlungen zu bewegen.
Die Schreiben stammen angeblich von einer „IHK-Servicezentrale“ und tragen den Betreff „Aktualisierung Ihrer Unternehmensdaten – Wichtige Frist“. Darin werden Unternehmen aufgefordert, ihre im Handelsregister hinterlegten Daten zu aktualisieren. Andernfalls werden ein Bußgeldverfahren sowie eine mögliche Löschung aus dem Handelsregister in Aussicht gestellt.
Zur vermeintlichen Aktualisierung soll ein auf dem Schreiben abgedruckter QR-Code gescannt werden. Dieser führt auf eine betrügerische Internetseite, auf der Unternehmensdaten und unter anderem auch die Bankverbindung abgefragt werden. Die Schreiben wirken dabei besonders glaubwürdig, weil echte Kontaktdaten aus der IHK-Organisation verwendet werden.
Besonders perfide ist die zweite Stufe des Betrugs. Nach Eingabe der Daten erhalten Betroffene offenbar einen Anruf einer angeblichen Hausbank oder IHK. Auf dem Display kann dabei eine authentische Rufnummer einer IHK erscheinen. Die Anrufer versuchen, die Betroffenen dazu zu bewegen, gemeinsam Einstellungen im Online-Banking vorzunehmen oder weitere sensible Informationen preiszugeben.
„Die neue Betrugsmasche zeigt, wie professionell und vielschichtig Betrüger inzwischen vorgehen. Ein Brief auf dem Postweg vermittelt zunächst Seriosität. Wird dieser anschließend noch mit einem vermeintlichen Anruf der Hausbank oder einer IHK kombiniert, steigt das Risiko, dass auch grundsätzlich vorsichtige Unternehmen getäuscht werden“, warnt Holger Fischer, Rechtsexperte der IHK Südthüringen.
Die IHK rät dringend, entsprechende Schreiben zu ignorieren, den QR-Code nicht zu scannen und keinesfalls Unternehmens- oder Bankdaten über die verlinkten Formulare einzugeben. Ebenso sollten Unternehmen besonders vorsichtig sein, wenn sich Anrufer als Bankmitarbeiter ausgeben und telefonisch zur Eingabe von Zugangsdaten, zur Änderung von Einstellungen im Online-Banking oder zu anderen sicherheitsrelevanten Schritten auffordern. IHKs fordern Unternehmen nicht auf, sensible Daten oder Bankverbindungen über einen QR-Code zu übermitteln.
Suhl, 30.10.2026
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