Grundsteuer entbürokratisieren – IHK Südthüringen zur Grundsteuerreform

Am Freitag, 20. September 2019, hat sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform befasst. Die Bundesländer begrüßten den Entwurf – trotz offenkundiger Schwächen. Thüringen sollte daher nach In-Kraft-Treten der Reform die geplante Öffnungsklausel nutzen. Auf diese Weise könnte Thüringen wie Bayern die Grundstücke nach der Fläche besteuern. Eine aufwändige Bewertung aller Grundstücke bliebe Einwohnern und Firmen erspart.

In 2018 erzielten die Gemeinden in Deutschland 13 Prozent ihrer Steuereinnahmen aus der Grundsteuer. Insgesamt beliefen sich die Grundsteuereinnahmen auf 14,2 Mrd. Euro. Diese Einnahmen stehen auf dem Spiel, wenn sich Bund und Länder nicht bis zum Jahresende 2019 auf eine Reform der Berechnung der Steuer verständigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. April 2018 die bisherige Berechnung für verfassungswidrig erklärt. Die Richter stellten die Politik vor die Wahl, sich entweder bis Ende dieses Jahres auf eine Reform zu verständigen oder auf die Einnahmen aus der Steuer fortan zu verzichten.

„Die Grundsteuer ist für Gemeindefinanzierung unverzichtbar. Der vorgelegte Gesetzentwurf verlangt jedoch eine Neubewertung aller 36 Mio. Grundstückseinheiten auf Basis der Bodenrichtwerte. Wir halten dies für eine schlechte Lösung, weil dieses Wertermittlungsverfahren äußerst intransparent ist. Wir begrüßen daher, dass es eine Öffnungsklausel für die Bundesländer geben soll. Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, den pragmatischen bayerischen Weg zu gehen und die Grundstücke nach der Fläche des Grundstücks und der Nutzfläche des Gebäudes zu besteuern“, erklärt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK).

Die Bodenrichtwerte werden von regionalen, sehr unterschiedlich besetzten Gutachterausschüssen festgelegt. Bislang lassen sich diese Werte gerichtlich nicht überprüfen. Dies widerspricht dem Grundgedanken des deutschen Steuerrechts, wonach der Steuerpflichtige anhand der Gesetze die ihn erwartende Belastung nachvollziehen kann. Bayern will daher ein deutlich einfacheres Grundsteuerrecht einführen und hat die Öffnungsklausel durchgesetzt. Die Thüringer Landesregierung sperrt sich jedoch bislang gegen deren Nutzung.

Die Grundsteuer ist der Preis für die von den Gemeinden bereitgestellte Infrastruktur. Dabei lässt sich schwer begründen, warum es unfair sein sollte, die Höhe der Steuer von der Grundstücksgröße statt vom Wert des Grundstücks abhängig zu machen. Vielmehr beanspruchen Inhaber großer Grundstücke mehr Infrastruktur als Inhaber kleiner Grundstücke. Eine Wertermittlung der Grundstücke, die der Gesetzgeber im Übrigen alle acht Jahre wiederholen will, erscheint daher als unnötige bürokratische Übung.

Bisher setzt der Gesetzgeber jedoch auf Bürokratie: Feinsinnig verlangt er, dass Steuermindereinnahmen, die im Rahmen der Öffnungsklausel erzielt werden, nicht in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden dürften. Hier bahnt sich ein Schildbürgerstreich an: Um Mindereinnahmen auszuschließen, müsste man das wertabhängige Verfahren in allen Bundesländern mit Öffnungsklausel zusätzlich durchführen, um dann penibel mögliche Abweichungen zu errechnen. Die Steuerpflichtigen müssten dann zwei Steuererklärungen abgeben, für jedes Verfahren eine. Diese Klausel muss fallen, bevor das Gesetz verabschiedet wird. Man darf gern darauf vertrauen, dass die Gemeinden mit dem neuen Gesetz nicht weniger einnehmen wollen als mit dem alten.

Suhl, 23.09.2019

Katja Hampe
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