KWKG-Novelle

IHK Südthüringen begrüßt längeren Planungshorizont und fordert Finanzierung der Förderung aus dem Bundeshaushalt

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen bewertet die geplante Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) als wichtigen Schritt für eine sichere und verlässliche Energieversorgung. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können insbesondere dann einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom erzeugen. Entscheidend ist aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft, dass die weitere Ausgestaltung des Gesetzes die Energiekosten und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Blick behält.

Positiv bewertet die IHK Südthüringen insbesondere die vorgesehene Verlängerung des KWKG bis Ende 2035. „Unternehmen und Energieversorger brauchen langfristig verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen, wenn sie in Energieinfrastruktur investieren sollen. Der längere Planungshorizont schafft hier mehr Sicherheit“, sagt Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Auch die geplante stärkere Ausrichtung der Kraft-Wärme-Kopplung auf einen flexiblen und am tatsächlichen Strombedarf orientierten Betrieb ist aus Sicht der IHK grundsätzlich sinnvoll. Mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien kommt steuerbaren Anlagen eine wichtige Funktion zu. „Bei der Weiterentwicklung der Energieversorgung setzen wir auf Technologieoffenheit. Das gilt für Wasserstoff ebenso wie für neue technologische Ansätze, etwa kleine modulare Reaktoren zur Wärmeversorgung. Entscheidend muss der Dreiklang aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und wettbewerbsfähigen Energiepreisen sein“, betont Dr. Ralf Pieterwas.

Besonderes Augenmerk muss jedoch auf der Finanzierung der Förderung liegen. Die Kosten des KWKG werden über die KWKG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Eine Verlängerung und Weiterentwicklung der Förderung darf deshalb nicht zu zusätzlichen Belastungen für Unternehmen führen.

„Deutschland braucht wettbewerbsfähige Energiepreise. Deshalb sollten staatlich veranlasste Kosten auf den Strompreis konsequent ausgenommen oder begrenzt werden. Die KWK-Förderung sollte künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, wie dies bei der EEG-Förderung bereits der Fall ist“, fordert Dr. Ralf Pieterwas.

Aus Sicht der Südthüringer Wirtschaft müssen zudem dezentrale Lösungen weiterhin angemessen berücksichtigt werden. Gerade Unternehmen benötigen ausreichend Spielraum, um eigene Energieversorgungskonzepte wirtschaftlich umzusetzen. Dies sollte auch bei der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden. 

 

Suhl, 25.09.2026

Dominik Konrad
Dominik Konrad
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