Unternehmensförderung: Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Mit der neu gefassten Förderrichtlinie „Integrierte Ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (ILE/REVIT)“ fördert das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft nun auch ganz speziell „Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum“. Damit sollen die Grundversorgung und die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den ländlichen Regionen weiter verbessert werden.
Gefördert werden Betriebe der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Mio. Euro, wenn sie ihre Güter oder Dienstleistungen überwiegend regional (regelmäßig innerhalb eines Radius von 50 Kilometer um die Betriebsstätte) anbieten oder erbringen. Insbesondere geht es dabei um Investitionen, die der Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs dienen. Die Förderung greift ab einer Investitionssumme von 10.000 Euro und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter und Beratungsdienstleistungen gewährt. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % und kann bei speziellen LEADER-Projekten um weitere 10 % auf bis zu maximal 45 % gesteigert werden. Die erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter (u.a. mit den Kriterien für nicht förderfähige Unternehmen bzw. nicht zuwendungsfähigen Investitionen) können beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) als Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
+49 3681 362-668