Düngemittelverordnung – Bundesrat stimmt Beschränkung von Fremdbestandteilen zu

Der Bundesrat hat Änderungen der Düngemittelverordnung (DüMV) zugestimmt. Danach sollen Fremdbestandteile in Düngemitteln wie beispielsweise Kompost oder Gärresten stärker beschränkt werden. Zudem wird eine Pflicht zur Trennung von Verpackungen vor der Behandlung von Lebensmittelabfällen aus Industrie und Gewerbe eingeführt.

In § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b und c formuliert die DüMV strengere Regelungen für Altpapier, Karton, Glas, Metalle und Kunststoffe in Komposten oder Gärresten. Diese dürfen weiterhin zusammen nicht über einen Anteil von 0,4 Prozent (sonstige nicht abgebaute Kunststoffe  0,1 Prozent) im Dünger enthalten sein. Zur Bestimmung dieses Anteils sollen die Anforderungen jedoch künftig nicht mehr über einen Siebdurchgang von 2 mm, sondern von 1 mm bestimmt werden. Unternehmen erwarten hierdurch deutlich höhere Fremdbestandteile. Zusätzlich müssen Düngemittel die Anforderungen der Tabelle 8 im Anhang 2 einhalten. Nach der Änderung in Nummer 8.3.9 in Spalte 3 müssen Lebensmittelabfälle aus Industrie oder Handel zukünftig vor der ersten biologischen Behandlung von Verpackungen oder Verpackungsbestandteilen getrennt werden. Die DüMV ist am 9. Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 35) veröffentlicht worden. Die Drucksache des Bundesrates finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Dr. Janet Nußbicker-Lux
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