Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Unwetter, Autounfälle und ähnliche, unerwartet eintretende Schäden erfordern im Nachhinein oft eine Beurteilung des entstandenen Schadens. Aber auch eine Bewertung von Maschinen, Grundstücken, Schmuck usw. wirft viele Fragen auf. Daher werden von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen Sachverständige für verschiedenste Gebiete benötigt.
Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt in Form eines Gutachtens.
Die Bezeichnungen "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind in Deutschland nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter ohne nachgewiesene Sachkunde dürfen sich als Sachverständige bezeichnen. Um wirkliche Experten zu finden, sollte auf die öffentliche Bestellung geachtet. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er in einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Voraussetzung für die öffentliche Bestellung sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und die „besondere Sachkunde“. Das Vorliegen dieser Aspekte wird durch die zuständige IHK in mehreren Schritten geprüft, sodass sichergestellt werden kann, dass die erstellten Gutachten ein hohes Maß an Qualität ausweisen.
Wenn Sie sich für die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger interessieren, stehen Ihnen die Kollegen und Kolleginnen der IHK Erfurt für eine Beratung und das Antragsverfahren gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden auf der Webseite der IHK Erfurt.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Zuständigkeit für das Sachverständigenwesen in Thüringen auf die IHK Erfurt übertragen. Diese ist für die Beratung und die Durchführung des Verfahrens zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung für Interessenten, die ihrer hauptsächlichen Tätigkeit von Thüringen aus nachgehen, zuständig.

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