Umfrage zur steuerlichen Forschungsförderung

Seit dem 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft, auch bekannt als Forschungszulage. Zahlreiche Unternehmen haben dieses Instrument bereits genutzt, viele allerdings noch nicht. Mit der DIHK-Kurzumfrage möchten wir bei den forschungsaktiven Unternehmen herausfinden, aus welchen Gründen sie die steuerliche Forschungsförderung nutzen. Vor allem aber, warum Unternehmen diese nicht nutzen und mögliche Verbesserungspotenziale aufzeigen. Die Umfrage ist bis zum 29. Juli 2022 freigeschaltet. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.dihk.de/de/informationspflichten.

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Hintergrund

Die Forschungszulage sieht einen Steuerbonus für Lohnkosten und Auftragsforschung vor. Bedingung für die Forschungszulage ist in der ersten Stufe zunächst eine Bescheinigung darüber, dass das Unternehmen ein förderfähiges Forschungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes durchführt. Diese Bescheinigung erhalten die Unternehmen bei der sog. Bescheinigungsstelle Forschungszulage (www.bescheinigung-forschungszulage.de). In der zweiten Stufe erfolgt mit Hilfe der Bescheinigung die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt. Maximal können Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro angegeben werden – mit einer maximalen Forschungszulage von 500.000 Euro jährlich. Für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage sogar 4 Mio. Euro jährlich – damit ist in diesem Zeitraum ein jährlicher Steuerbonus von bis zu einer Million Euro möglich.

 

Tilo Werner
Tilo Werner
Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Telefon +49 3681 362-203

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