RoHS - Restriction of Hazardous Substances
Die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie) regelt bestimmte Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten. Sie dient dem Ziel, bestimmte gefährliche Stoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen.
Die RoHS-Richtlinie schränkt hierfür die Nutzung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ein. Hierzu gehören Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom sowie bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel und Weichmacher. Dabei dürfen die aufgezählten Stoffe nur bis zu einem Höchstkonzentrationswert in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, sofern keine Ausnahme nach den Anhängen der Richtlinie für sie geltend gemacht werden kann. Durch die damit verbundene Ausschleusung von Schadstoffen soll das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessert und die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verringert werden.
Zudem werden weitergehende Pflichten der Hersteller wie zum Beispiel die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und das Anbringen des CE-Kennzeichens an dem Produkt festgelegt.
Die RoHS-Richtlinie wurde in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt.
Die RoHS-Richtlinie beschränkt die Verwendung verschiedener gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Zu diesen Stoffen zählt gemäß Anhang II der Richtlinie u.a. Blei. Die Richtlinie sieht jedoch mögliche Ausnahmen der Verwendungsbeschränkung vor. Dies gilt für Werkstoffe und Bauteile im Rahmen bestimmter Verwendungen von Elektro- und Elektronikgeräten (Anhänge III und IV der RoHS-Richtlinie). Diese Ausnahmen werden gemäß Artikel 5 der RoHS-Richtlinie regelmäßig an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst. Die EU-Kommission bestimmt den Inhalt der Anhänge III und IV der RoHS-Richtlinie danach durch delegierte Rechtsakte.
Die EU-Kommission veröffentlichte am 8. September 2025 Änderungen bzw. Verlängerungen für die Ausnahmen der Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Kommission hat neue Regelungen für die Ausnahmen von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. Dies betrifft:
Blei das als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendet wird → Anhang
Blei, das in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik enthalten ist, einschließlich dielektrischer Keramik in Kondensatoren → Anhang
Blei in hochschmelzenden Loten, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden → Anhang
Die Ausnahmen verlängern sich zum Teil bis Mitte oder Ende 2027.
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