EU-Verpackungsverordnung
Am 22.01.2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR; (EU) 2025/40) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie gilt ab dem 12. August 2026 und in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar.
Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfall zu reduzieren, Vorgaben in der EU zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft insgesamt zu fördern. Spezifische Anforderungen an das Design sollen dafür sorgen, dass bis 2030 jede Verpackung recycelbar ist.
Zudem setzt die PPWR Zielvorgaben, wie viel des in Umlauf befindlichen Verpackungsmaterials recycelt werden muss und wie hoch der Recyclinganteil der Verpackungen selbst sein soll. Mit der neuen Verordnung ist auch eine europaweite Harmonisierung der bislang bestehenden nationalen Verpackungsgesetze verbunden. Die Hoffnung, dass dies eine Erleichterung bringt, ist insbesondere bei mittelständischen Unternehmen in Europa groß. Grundsätzlich gilt: Auch wenn die Regelungen erst ab 12. August 2026 greifen, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Änderungen der PPWR finden Sie im nachstehenden Merkblatt.
+49 3681 362-174