EU-Verpackungsverordnung

Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR

Am 22. Januar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR; (EU) 2025/40) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie gilt ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar.

Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfall zu reduzieren, Vorgaben in der EU zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Spezifische Anforderungen an das Design sollen dafür sorgen, dass bis 2030 jede Verpackung recycelbar ist. 

Zudem setzt die PPWR Zielvorgaben, wie viel des in Umlauf befindlichen Verpackungsmaterials recycelt werden muss und wie hoch der Recyclinganteil der Verpackungen selbst sein soll. Mit der neuen Verordnung ist auch eine europaweite Harmonisierung der bislang bestehenden nationalen Verpackungsgesetze verbunden. 

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der PPWR finden Sie im Merkblatt unter Links.

Dr. Janet Nußbicker-Lux
Referentin Umwelt und Energie

Telefon +49 3681 362-174

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