Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler bei der FIU
Versicherungsvermittler nach § 59 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), mit Ausnahme der gebundenen Vertreter nach § 34 d Absatz 7 Gewerbeordnung (GewO), zählen zu den Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 Geldwäschegesetz (GwG). Damit sind alle Versicherungsvermittler mit einer eigenen Erlaubnis und Registrierung dazu verpflichtet, sich spätestens bis zum 1. Januar 2024 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren.
Die Registrierung findet über das elektronische Meldeportal „goAML“ statt. Eine Registrierung war bislang nur dann notwendig, wenn ein Sachverhalt übermittelt werden sollte, der mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Nunmehr muss sich jeder Makler, Mehrfachagent und der Ausschließlichkeitsvermittler mit eigener Erlaubnis auch verdachtsunabhängig registrieren lassen. Die Registrierung ist kostenfrei.

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