Krankfeiern auf Party rechtfertigt fristlose Kündigung

Eine Arbeitnehmerin meldete sich bei ihrem Arbeitgeber für 2 Tage krank und nahm an einer „White Night Ibiza Party“ teil. Hierbei ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. So entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg mit Urteil vom 16.12.2022, Az. 5 Ca 1200/22.

Der Sachverhalt:

Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2017 als Pflegeassistentin beschäftigt. Sie war für Samstag, den 02.07.2022, und Sonntag, den 03.07.2022, zum Spätdienst eingeteilt. Für die Dienste meldete sie sich bei der Beklagten krank. In dieser Nacht fand im sogenannten Schaukelkeller in Hennef die White Night Ibiza Party statt, auf der Fotos von der feiernden Klägerin entstanden. Diese fanden sich beim WhatsApp-Status der Klägerin und auf der Homepage des Partyveranstalters. Die Beklagte kündigte ihr daraufhin fristlos. Hiergegen erhob sie Kündigungsschutzklage. Das ArbG wies die Klage ab.

Gründe für die fristlose Kündigung

Nach Auffassung des ArbG ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. Der wichtige Kündigungsgrund liegt daran, dass die Klägerin über ihre Erkrankung getäuscht und damit das Vertrauen in ihre Redlichkeit zerstört hat. Für die Kammer steht aufgrund der Fotos fest, dass sie am Tage ihrer angeblich bestehenden Arbeitsunfähigkeit bester Laune und ersichtlich bei bester Gesundheit an der White Night Ibiza Party teilgenommen hat, während sie sich für die Dienste am 02.07. und 03.07.2022 gegenüber der Beklagten arbeitsunfähig meldete. Der Beweiswert der AU-Bescheinigung ist damit erschüttert. Die Erklärung der Klägerin sie habe an einer 2-tägigen psychischen Erkrankung gelitten, die vom Arzt nachträglich festgestellt worden ist, ist nicht glaubwürdig. Die Kammer geht davon aus, dass die Klägerin die Neigung hat, die Unwahrheit zu sagen. Dies ergibt sich bereits aus ihren Einlassungen im Verfahren. So hat sie eingeräumt, dass sie dem Arbeitgeber gegenüber am 05.07.2022 mitgeteilt hat, sich wegen Grippesymptomen unwohl und fiebrig gefühlt zu haben. Im Verfahren hat sie dann eine 2-tägige psychische Erkrankung vorgetragen, die nach genau einem Wochenende ohne weitere therapeutische Maßnahmen ausgeheilt gewesen sei. Dies ist schlicht unglaubhaft.

Holger Fischer
Holger Fischer
Referent Recht

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