Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023

Am 20. März 2023 wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten ab dem 1. Juli 2023 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen. Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Hieraus ergibt sich eine entsprechende Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen. Ab dem 1. Juli 2023 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.402,28 Euro (bisher: 1.330,16 Euro). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind.

Holger Fischer
Holger Fischer
Referent Recht

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