Umsetzung der Thüringer Spielhallenverordnung - Unterrichtung und schriftliche Sachkundeprüfung

Die Thüringer Spielhallenverordnung (ThürSpielhallenVO) vom 14. Juni 2022, zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung vom 15. Februar 2023 bestimmt, dass Betreiber (Erlaubnisinhaber) von zertifizierten Spielhallen einen Sachkundenachweis zu erbringen haben.

Der Sachkundenachweis besteht aus einer Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Sachkundeprüfung. Die Unterrichtung dauert mindestens 14 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtungsstunde dauert mindestens 45 Minuten. Gegenstand der schriftlichen Sachkundeprüfung sind Fragen zu den Rechts-  und Sachgebieten: Gewerbeordnung und Spielverordnung, Spielhallenrecht, Jugendschutzrecht, Prävention und Spielerschutz sowie Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.

Frist zur Anmeldung beachten

Gemäß Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung müssen Betreiber den Nachweis über die Anmeldung zur Sachkundeunterrichtung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 erbringen. Bis zu diesem Termin muss auch der Nachweis über die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens erbracht werden.

Wer ist für die Durchführung der Unterrichtung und Sachkundeprüfung zuständig?

Nach der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Thüringer Spielhallenverordnung vom 22.Oktober 2022 sind die Thüringer Industrie- und Handelskammern für die Durchführung der Unterrichtung und Sachkundeprüfung zuständig. Die Thüringer IHKs haben untereinander vereinbart, dass die IHK Südthüringen für die Durchführung der Unterrichtung und Sachkundeprüfung für den gesamten Freistaat Thüringen verantwortlich und zuständig ist.

Ansprechpartner für Anmeldung und Rechtsauskünfte

Anmeldung:
Frau Kerstin Katzschmann, Tel.: 03681 362-421, E-Mail: katzschmann@suhl.ihk.de

Rechtsauskünfte:
Herr Holger Fischer, Tel.: 03681 3362-114, E-Mail: fischer@suhl.ihk.de

 

Holger Fischer
Referent Recht

Telefon +49 3681 362-114

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