Werden Sie ehrenamtlicher Handelsrichter
Ehrenamtliche Handelsrichter erfüllen in der Rechtspflege eine wichtige öffentliche Aufgabe. Ihre unternehmerische Expertise ist bedeutend, um eine sachgerechte und wirtschaftsnahe Entscheidung eines Rechtsstreits herbeizuführen. Aktuell sucht das Landgericht Meiningen Bewerber für die Kammer für Handelssachen.
Bei den Landgerichten sind Kammern für Handelssachen angesiedelt, die sich speziell mit „Handelssachen“ gemäß § 95 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) befassen. Dazu zählen Klagen gegen einen Kaufmann aus beiderseitigem Handelsgeschäft, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des unlauteren Wettbewerbs. Das hohe Ansehen der Kammern für Handelssachen resultiert aus dem Zusammenspiel von genauester Kenntnis des Zivil- und Handelsrechts der Berufsrichter und der wirtschaftlichen Expertise der ehrenamtlichen Richter. Für die Ausübung des ehrenamtlichen Amtes sind juristische Kenntnisse nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Zum ehrenamtlichen Handelsrichter kann gem. § 109 GVG ernannt werden, wer:
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
- das 30. Lebensjahr vollendet hat,
- im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist/war als:
- Kaufmann/-frau,
- Vorstandsmitglied/Geschäftsführer einer juristischen Person oder
- Prokurist mit Eigenverantwortlichkeit,
- in dem Bezirk der Kammer für Handelssachen
- wohnt,
- eine Handelsniederlassung hat oder
- einem Unternehmen angehört, das dort seinen Sitz/seine Niederlassung hat.
Ferner wird die Zuverlässigkeit über das Zentrale Schuldnerverzeichnis geprüft.
Interessenten richten bitte ihre formlose Anfrage bis zum 31. Oktober 2023 an Sabrina Gropp, gropp@suhl.ihk.de, oder Cindy Funk, funk@suhl.ihk.de.
+49 3681 362-321
+49 3681 362-202
Frist
Interessenten können bis 31. Oktober 2023 einen formlosen Antrag senden.