Kündigungsfristen

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung sind grundsätzlich entsprechende Fristen einzuhalten. Diese können sich aus Gesetz, aus Tarifvertrag oder aus dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben.

Daher ist zunächst zu klären, ob auf das Arbeitsverhältnis, welches gekündigt werden soll, ein Tarifvertrag Anwendung findet, eventuell auch über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Bei einem Tarifvertrag der nicht für allgemeinverbindlich erklärt ist, gelten die tariflichen Normen nur zwingend für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien bzw. bei einzelvertraglicher Vereinbarung. Muss die Geltung eines Tarifvertrags auf das Arbeitsverhältnis angenommen werden, sind dessen Kündigungsfristen dann vorrangig zu beachten. Nur wenn im Arbeitsvertrag eine für den Arbeitnehmer günstigere Kündigungsfrist vereinbart ist, gilt diese.

Wird im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist genannt oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach dessen § 622 BGB beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist gilt im Übrigen immer, wenn der Arbeitnehmer kündigt.

Lediglich während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Kündigt der Arbeitgeber, kommt es ansonsten zusätzlich auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings müssen Sie bei der Berechnung der Kündigungsfrist entgegen § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB die gesamte Beschäftigungsdauer berücksichtigen, also auch Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Mitarbeiters (EuGH, Urteil vom 19.01.2010, Az.: C-555/07).


Die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber in der Übersicht:
 

Dauer des Arbeitsverhältnisses

Kündigungsfrist

während einer vereinbarten Probezeit

2 Wochen

weniger als 2 Jahre (Regelfrist)

4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende

mindestens 2 Jahre

1 Monat zum Ende eines Kalendermonats

mindestens 5 Jahre

2 Monate zum Ende eines Kalendermonats

mindestens 8 Jahre

3 Monate zum Ende eines Kalendermonats

mindestens 10 Jahre

4 Monate zum Ende eines Kalendermonats

mindestens 12 Jahre

5 Monate zum Ende eines Kalendermonats

mindestens 15 Jahre

6 Monate zum Ende eines Kalendermonats

mindestens 20 Jahre

7 Monate zum Ende eines Kalendermonats


Eine Abweichung von den gesetzlichen Fristen ist durch Tarifvertrag, aber auch eingeschränkt durch Einzelvertrag möglich. Bei einer vertraglichen Verlängerung der Kündigungsfrist darf diese für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Verkürzung der gesetzlichen Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ist jedoch nur dann gegeben, wenn es sich lediglich um eine bis zu dreimonatige Aushilfstätigkeit handelt oder in dem Betrieb nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Holger Fischer
Holger Fischer
Referent Recht

Telefon +49 3681 362-114

 E-Mail E-Mail schreiben

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anzeigen- und Adressbuchschwindel Arbeitsrecht Firmierung/Handelsregistersachen Gesellschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Insolvenzrecht Stellungnahmen § 21 AufenthG Vergaberecht Zivilrecht Öffentliches Auftragswesen Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) Vollstreckung (Rechtsfragen) Vertretungsrecht Schuldner Auskünfte zu Rechtsfragen Rechtliche Beratung Abfindung (Arbeitsrecht) Abgrenzung IHK/HWK Abtretung Forderung Aktiengesellschaft (AG) Anteilseigner Arbeitsvertrag Arbeitszeugnis Arglist Aufenthaltsgesetz (Stellungnahme § 21) Ausschreibungen (Öffentliche nach VOL/A und Rechtsfragen) Berufsgenossenschaften Bieterdatenbank Branchentarifverträge Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bürgschaft (Zivilrecht) Datenschutz Dienstvertrag Eigentum Eingetragener Kaufmann (e. K.) Elternzeit EU-Bescheinigung Geldwäschegesetz Geschäftsfähigkeit Geschäftsgrundlage Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschafter Gläubiger GmbH GmbH & Co. KG GmbHG Haftung (GmbH, Geschäftsführer) Haftungsbeschränkung Handelsgesetzbuch (HGB) Handelsrecht Handelsregister Handwerksrecht Insolvenz (Rechtsfragen) Insolvenzordnung (InsO) Insolvenzplanverfahren Kapitalgesellschaften Kleingewerbe (Rechtsfragen) Kommanditgesellschaft (KG) Körperschaften Krankheit (Arbeitsrecht) Kündigung (Arbeitsrecht) Kündigungsfristen Liquidation Mahnung (Zivilrecht) Mängelrüge Mindestlohn Musterverträge/Tarifverträge Offene Handelsgesellschaft (OHG) Offenlegungspflicht (GmbH) Personengesellschaften Probezeit Prokura Rechnung (Rechtsfragen) Rechtsformen Rechtsgeschäft Regress Restschuldbefreiung Salvatorische Klausel Tarifvertrag UG (haftungsbeschränkt) Urlaub (Arbeitsrecht) Verbraucherinsolvenz Verbraucherrechte Verbraucherrechterichtlinie Vertragsrecht Arbeitszeitgesetz Handelsregister (Rechtsfragen) Schlichtung Schlichtung Berufsausbildungsverhältnisse Einigungsstelle Wettbewerbsrecht Wettbewerbsrecht Wettbewerbsverstoß Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Unlauterer Wettbewerb Sonn- und Feiertagsarbeit Eidesstattliche Versicherung Gewerberecht Sachverständigenausschuss Sachverständigenwesen Schiedsgericht Adressbuchverlage Internetrecht Impressum Pflichtangaben (Geschäftsbriefe) Abmahnung Schutzrechte Patente Geschmacksmuster Alternative Konfliktlösung Ausbildungsverträge (Rechtsfragen) Außergerichtliche Streitbeteiligung Berufsausbildungsrecht Berufsbildungsgesetz (BBiG) Erlaubniserteilung Gewerbe Erlaubnispflicht Erlaubnispflichtige Gewerbe Fachgremien (Sachverständigenwesen) Immobilienbewertung (Sachverständige, Fachgremium) Gebrauchsmuster Gewerbeordnung (GewO) Gewerbeanmeldung/-abmeldung/-ummeldung (Rechtsfragen) Gewerbeuntersagung Haftung (Sachverständige) Jahrmarkt Marken Markenrecht Mediation Mediationsgesetz Nachwuchsgewinnung (Sachverständige) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Sachverständigenverzeichnis Patentamt Schiedsgutachten Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen Sonderveranstaltungen Spezialmarkt Unterlassungserklärung Urheberrecht Urheberrechtsgesetz (UrhG) Vermögensauskunft Versteigerungen Volksfest Wanderlager Stellungnahmen Gewerbeuntersagung Stellungnahmen erlaubnispflichtige Gewerbe Versicherungsvermittler Vermittlerregister (Versicherungsvermittler) Versicherungsvermittlung Finanzanlagenvermittler Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Honorar-Finanzanlagenberater Ehrenamtliche Richter Immobiliardarlehensvermittlung Vermittlerregister (Immobiliardarlehensvermittler) Prüfungsordnung zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK