Kosten einer Schutzrechtsanmeldung
In unseren Erfinderberatungen gehört die Frage zu den Kosten einer Schutzrechtsanmeldung zu den häufigsten. Die Auffassung, gewerbliche Schutzrechte sind nur etwas für die „Großen“, ist noch weit verbreitet.
Wie aus nebenstehendem Kostenmerkblatt des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ersichtlich, sind die Gebühren auch für kleinere und mittlere Unternehmen erschwinglich, zumal sie dadurch ihrer Position im Wettbewerb mit der Konkurrenz stärken können. Bei elektronischer Anmeldung, soweit sie zulässig ist, liegen die Gebühren etwas niedriger.
Wenn im Anmelde- und Prüfungsverfahren ein Patentanwalt eingeschaltet wird, kommen dessen Kosten noch zu den Gebühren des DPMA hinzu. Als Orientierungswerte könnten hierfür bei einer Gebrauchsmusteranmeldung 1.500,00 bis 3.000,00 € und bei einer Marke (3 Klassen) 1.000,00 € gelten; im Einzelfall werden die erforderlichen Aufwendungen das Honorar bestimmen.
Man sollte sich auch vor Auslösung der ersten Aktivitäten über aktuell bestehende Fördermöglichkeiten informieren.

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