Weiterbildung für Sachverständige
Der Sachverständige hat sich während der gesamten Dauer der öffentlichen Bestellung ständig über den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik und die neueren Erkenntnisse auf seinem Sachgebiet zu unterrichten.
Zur Fortbildung gehört aber nicht nur die Ergänzung des unmittelbaren Fachwissens, sondern auch Weiterbildung im allgemeinen Sachverständigenwissen (z. B. Vertrags-, Prozess-, Haftungs-, Gebühren- und Schiedsgutachterrecht sowie im öffentlichen Recht hinsichtlich des ihn betreffenden Pflichtenkatalogs).
Zu diesem Zweck hat sich der Sachverständige nachweisbar in der erforderlichen Weise, insbesondere durch regelmäßige Teilnahme an Kursen, Seminaren und Fortbildungslehrgängen, die von kompetenten Stellen angeboten werden, sowie durch laufendes Studium der Fachliteratur und von Fachzeitschriften fortzubilden. Zur Fortbildung gehört auch die Teilnahme am fachlichen Erfahrungsaustausch (z. B. Teilnahme an Fachkongressen) im erforderlichem Umfang, soweit es diesen auf dem Sachgebiet gibt, für das er öffentlich bestellt ist.
Die IHK Südthüringen bietet im Sachgebiet Immobilienbewertung in jedem Frühjahr einen Erfahrungsaustausch und im Herbst eine Fortbildungsveranstaltung an. Sachgebietsübergreifend findet alle 2 Jahre der Thüringer Sachverständigentag der Industrie- und Handelskammern Thüringen statt.
Seminaranbieter können im bundesweiten Weiterbildungsportal WIS unter www.wis.ihk.de eingesehen werden.
Bei Fragen zur Aus- und Fortbildung von Sachverständigen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
+49 3681 362-202