Bieterdatenbank
Hat eine Behörde bei einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe keine ausreichende Marktübersicht, kann sie sich an die in ihrem Bundesland ansässige Auftragsberatungsstelle wenden und um Benennung einer geeigneten Anzahl von Unternehmen zwecks Beteiligung an der geplanten Ausschreibung bitten.
In Thüringen ist die "Auftragsberatung Thüringen" (ABT) eine Kooperation der drei IHKs und drei HWKs. Die für das Zubenennungsverfahren notwendige Bieterdatenbank wird zentral für ganz Thüringen in der IHK Erfurt geführt. Die Datenbank enthält nur Unternehmen mit Firmensitz oder Betriebsstätte in Thüringen, die sich grundsätzlich für eine Teilnahme an solch einem Zubenennungsverfahren ausgesprochen haben.
Die ABT ist bemüht, in dem vorgegebenen Zeitrahmen angebotsbereite Unternehmen aus ihrem Datenbestand oder - dies hängt von den Vorgaben der ausschreibenden Stelle ab - auch aus dem Bestand anderer Auftragsberatungsstellen zu benennen. Dabei hat die Auftragsberatungsstelle ein zahlenmäßig begrenztes Vorschlagsrecht.
Gerade für Unternehmen aus den ostdeutschen Bundesländern ist die Registrierung in dieser Bieterdatenbank besonders wichtig, da ostdeutschen ABStn für den Regelungsbereich der VOL/A bei allen "Beschränkten Ausschreibungen" und "Freihändigen Vergaben" des Bundes oberhalb von 15.000 ? ein Zubenennungsrecht aufgrund eines Zubenennungserlasses eingeräumt ist. Darüber hinaus bestehen mit der Verteidigungsverwaltung Vereinbarungen, die oberhalb einer Schwelle von 15.000 ? bei "Beschränkten Ausschreibungen" ein Zubenennungsverfahren als obligatorisch betrachten.
Jedes Unternehmen in Südthüringen, das Interesse an öffentlichen Aufträgen hat, sollte sich deshalb registrieren lassen. Nutzen Sie hierfür unser Aufnahmeformular.
Den Antrag senden Sie bitte an:
IHK Südthüringen
Referat Recht
Herrn Holger Fischer
Bahnhofstraße 4 - 8
98527 Suhl
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+49 3681 362-114