Versicherungsvermittler
Wenn Sie gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln wollen (Versicherungsvermittler), benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nach § 34 d Abs. 1 GewO. Auch Versicherungsberater unterliegen einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 2 GewO.
Zudem sind Versicherungsvermittler und -berater verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen. Dieses ist unter https://www.vermittlerregister.info einsehbar.
Für die Stadt Suhl, die Landkreise Hildburghausen, Ilm-Kreis, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg ist seit 01.06.2026 die IHK Ostthüringen zu Gera die zuständige Erlaubnis- und Registrierungsstelle. Das betrifft insbesondere Anträge auf Erlaubnis, Erlaubnisbefreiung und Registrierung, Änderungsmitteilungen, Löschungen sowie weitere Anliegen im Zusammenhang mit dem Vermittlerregister.
Bitte reichen Sie entsprechende Anträge und Mitteilungen bei der IHK Ostthüringen zu Gera ein. Alle Antragsformulare, weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter dem folgenden Link:
IHK Ostthüringen zu Gera - Versicherungsvermittler
Beachten Sie: Durch die Änderung der Zuständigkeit ist es erforderlich, dass Sie Ihre Erstinformation, eventuell Ihre E-Mail-Signatur und auch, falls Sie eine Internetseite haben, Ihr Impressum auf dieser anpassen und als zuständige Aufsichtsbehörde die IHK Ostthüringen zu Gera angeben.
+49 3681 362-321
+49 3681 362-202