Projekt zur Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen
Innerhalb des Projektzeitraums akquirieren die Projektmitarbeiter, in enger Zusammenarbeit mit den Netzwerkakteuren, ausländischen Fach- und Arbeitskräfte vorrangig im Alter von 16 bis 35 mit dem Ziel, diese in den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren.
Vor Vermittlung wird die Zielgruppe umfangreichen Interviews bzw. Kompetenzchecks zur Feststellung ihrer Qualifikationen (insbesondere Sprachkenntnisse) unterzogen – ggf. in der eigenen Muttersprache.
Basierend auf den Auswertungsergebnissen wird ein individueller Qualifizierungs- und Berufswegeplan (Stufenplan) erstellt.
Flankiert wird dieser durch eine intensive sozialpädagogische Begleitung (Begleitung der Teilnehmer bei Behördengängen/Unterstützung bei Anträgen; Unterstützung bei Beratungsgesprächen; Bewerbungsterminen und Erstellung der Bewerbungsunterlagen; Intervention in Krisensituationen etc.).
Entsprechend des Qualifizierungsplans erfolgt anschließend die Koordinierung und Organisation von Sprach,- Integrations- und Qualifizierungskursen.
Hat ein Jugendlicher mindestens das Sprachniveau A2 erreicht, wird die Vermittlung in ein betriebliches Praktikum, unter gleichzeitiger Fortführung der Sprach- und Qualifizierungskurse, angestrebt.
Bei Erreichen des Sprachniveaus B1 erfolgt dann die Vermittlung in ein Ausbildungsverhältnis.
Parallel hierzu erfolgt die Beratung von ausländischen Mitbürgern zur Anerkennung bereits erworbener Berufsabschlüsse.
Eine anschließende Vermittlung in den Arbeitsmarkt erfolgt durch und in Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit.
Außerdem bietet das Projekt Unternehmen mit ausländischen Arbeitskräften eine Beratung im Bereich Mediations-und Konfliktmanagement für Kulturfachkräfte an.
Obwohl ein hoher Prozentsatz der Menschen mit Migrationshintergrund im erwerbsfähigen Alter ist und diese Menschen nicht unerhebliche Qualifikationen mitbringen, liegen deren Fähigkeiten, Motivation und Bereitschaft oft monatelang ungenutzt.
Die Erfahrungen der Thüringer Industrie- und Handelskammern aus dem Pilotprojekt „Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen (FIF)“ haben gezeigt, dass bei individueller Qualifizierungs- und Berufswegeplanung sowie Begleitung, gute Chancen auf eine erfolgreiche Ausbildungsmarktintegration und somit gesellschaftliche Eingliederung bestehen.
Das Folgeprojekt nutzt die gewonnenen Erkenntnisse sowie die Expertise des Teams und bietet eine Servicestelle für Unternehmen und Teilnehmer, deren oberste Prämisse die freiwillige, konstruktive Zusammenarbeit und Konsultation ist.
Durch die intensive Zusammenarbeit mit den Partnern der Migrationsberatung und Flüchtlingsintegration hat das bisherige Projekt FIF ein thüringenweites Netzwerk geschaffen. Wertvolle Informationen und Synergieeffekte mit regionalen Ansprechpartnern wie Sprachkursträgern und Beratungsstellen werden weiterhin so gepflegt.
Bewerbercoaching, Berufsorientierung, Koordination von Kompetenzchecks zu den beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten (bezieht sich auf die fachliche Zuordnung und Benennung von Einrichtungen für die Kompetenzfeststellung und ggf. die Benennung von möglichen Förderinstrumenten), Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Existenzgründungsberatung, Unterstützung bei der Aufnahme von Praktika, Einstiegsqualifizierungen und Ausbildungen oder Arbeitsverhältnissen sind Teilbereiche der täglichen Integrationsarbeit.
Im Vordergrund der Arbeit mit den Teilnehmern steht die Erstellung eines den Wünschen und Fähigkeiten entsprechenden Karriereplans. Bewerbungscoachings mit anschließender Begleitung zu Vorstellungsgesprächen und gemeinsame Betriebsbesichtigungen tragen weiterhin zu einer Verbesserung der persönlichen Chancen für Zugewanderte bei.
Innerhalb der Projektlaufzeit von drei Jahren sind 150 Unternehmenskontakte und 120 Beratungen / Betreuungen mit Bewerbern (z.B. Erstgespräche, Informationen zum Programm, Erörterung der Berufswünsche, Einsatzmöglichkeiten und Alternativen) vorgesehen.
Für Teilnehmer sind die Datenschutzerklärungen der GfAW zu beachten:
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