Gesund am Arbeitsplatz
Gesundheitsmanagement für Ihr Unternehmen
Eine der wichtigsten Ressourcen, für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens, sind gesunde und motivierte Mitarbeiter. Hinsichtlich des demografischen Wandels wird es für Unternehmen schwerer, vakante Stellen zu besetzen. Umso wichtiger ist es, die Gesundheit der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten und aktiv zu fördern. Unternehmen die sich für die Gesunderhaltung der Arbeitnehmer einsetzen, profitieren mehrfach davon. Mitarbeiter sind motivierter. Zudem verringert sich durch gesunde Angestellte die Krankheitsquote und somit sinken die Lohnersatzleistungen. Betriebliches Gesundheitsmanagement verbessert die Außenwirkung eines Unternehmens und fördert die Mitarbeiterbindung.
Beispiele für aktive Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Gesundheits-Check-Up
- Betriebssport (-gruppen) oder Rabatte im Fitnesscenter
- Massageangebote
- Meditationspausen oder Yoga am Arbeitsplatz
- Ernährungsberatung
- Suchtprävention
- Familienberatung
- Impfaktionen
- Team-Events
Hinweis: Nicht alle hier genannten Maßnahmen unterliegen der steuerlichen Förderung.
Bis zu 600 Euro BGF pro Mitarbeiter steuerfrei
Die Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sind vielfältig. Seit 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit im Rahmen der Einkommensteuer unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei zur Verminderung von Krankheitsrisiken und Förderung der Gesundheit erbringen. Steuerbefreit sind Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zertifizierung den Anforderungen des §§20 und 20b Sozialgesetzbuch V (SGB V) genügen. Hierzu zählen unter anderem: Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Stressbewältigung oder Suchtprävention. Zertifizierte Angebote findet man auf den Seiten der Krankenkassen oder der Internetseite des GKV- Spitzenverbandes. Bitte beachten Sie auch das entsprechende BMF-Schreiben hinsichtlich Förderausschlüssen.
Kostenlose Erstberatung mit Zugang über Onlineportal

Weitergehende Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und eine kostenlose Erstberatung stellt die BGF-Koordinierungsstelle zur Verfügung. Dort kann eine spezielle Krankenkasse oder per Zufallsprinzip ausgewählt werden. Das Anmeldeformular wird an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet und diese meldet sich zu Vereinbarung eines Beratungstermins bei dem Unternehmen. Die Erstberatung fokussiert folgende Punkte:
- Klärung der Ausgangssituation und Ziele des Unternehmens
- Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen BGF
- Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch gesetzliche Krankenkassen und andere Partner
- Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen
Ideenwettbewerb 49gewinnt
Unternehmen, denen gesunde Mitarbeiter wichtig sind und die selbst etwas dafür tun (wollen), können jetzt etwas gewinnen, wenn sie zwischen einem und 49 Mitarbeitern haben. 49 gewinnt – so heißt der Ideenwettbewerb der Koordinierungsstelle Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), der noch bis zum 31. Mai 2025 läuft.
Gesucht werden kreative und praxistaugliche Gesundheitsideen, die leicht in den Arbeitsalltag kleinerer Unternehmen integrierbar sind. Prämierte Ideen, die auch auf andere Unternehmen übertragbar sind, werden nach der Preisverleihung auf der Website des Ideenwettbewerbs und im Rahmen einer Kampagne publiziert.
Teilnehmen können Unternehmen:
- mit einer Idee, die noch nicht umgesetzt ist
- mit einer bereits erfolgreich umgesetzten Idee
- ohne konkrete Idee. Diese werden u. a. durch Begleitangebote unterstützt, eigene Ideen zu entwickeln, die anschließend eingereicht werden können.
Unternehmen können ihre Beiträge zum Ideenwettbewerb bis zum 31. Mai 2025 einreichen. Auf der Website www.49gewinnt.de steht dafür ein Online-Formular zur Verfügung. Die Beiträge werden im ersten Schritt anhand der Kriterien des Leitfadens Prävention geprüft. Beiträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, erhalten die Möglichkeit zur Nachbesserung. Nach Ende der Einreichungsfrist werden sie einer Fachjury zur Bewertung vorgelegt.
Vorgesehen ist, dass in jedem Bundesland jeweils die Plätze 1 bis 3 prämiert werden. Zusätzliche Sonderprämierungen im Bereich Fachkräftesicherung sowie Klima und Gesundheit o. ä. sind möglich. Die Gewinner erhalten Unterstützung im Wert von bis zu 25.000 Euro zur gemeinsamen praktischen Umsetzung oder Fortsetzung ihrer Ideen im Unternehmen.
Thüringer Landespreis 2025 für ein vorbildliches Engagement für Menschen mit Behinderung und die Einführung eines herausragenden BEM
Die Thüringer Landesregierung zeichnet dieses Jahr drei Betriebe aus, die über ein herausragendes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) verfügen. Die Auszeichnung wird an jeweils einen
- privaten Arbeitgeber
- öffentlichen Arbeitgeber sowie
- nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber
verliehen und ist mit einer Prämie von 10.000 Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe verbunden.
Nähere Informationen zum Preis und den Bewerbungskonditionen finden Sie auf der
Website des Integrationsamts. Bewerbungssschluss ist der 30. Juni 2025.

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