Gesund am Arbeitsplatz
Gesundheitsmanagement für Ihr Unternehmen
Eine der wichtigsten Ressourcen, für den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens, sind gesunde und motivierte Mitarbeiter. Hinsichtlich des demografischen Wandels wird es für Unternehmen schwerer, vakante Stellen zu besetzen. Umso wichtiger ist es, die Gesundheit der Mitarbeiter aufrechtzuerhalten und aktiv zu fördern. Unternehmen die sich für die Gesunderhaltung der Arbeitnehmer einsetzen, profitieren mehrfach davon. Mitarbeiter sind motivierter. Zudem verringert sich durch gesunde Angestellte die Krankheitsquote und somit sinken die Lohnersatzleistungen. Betriebliches Gesundheitsmanagement verbessert die Außenwirkung eines Unternehmens und fördert die Mitarbeiterbindung.
Beispiele für aktive Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
- Ergonomie am Arbeitsplatz
- Gesundheits-Check-Up
- Betriebssport (-gruppen) oder Rabatte im Fitnesscenter
- Massageangebote
- Meditationspausen oder Yoga am Arbeitsplatz
- Ernährungsberatung
- Suchtprävention
- Familienberatung
- Impfaktionen
- Team-Events
Hinweis: Nicht alle hier genannten Maßnahmen unterliegen der steuerlichen Förderung.
Bis zu 600 Euro BGF pro Mitarbeiter steuerfrei
Die Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sind vielfältig. Seit 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit im Rahmen der Einkommensteuer unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei zur Verminderung von Krankheitsrisiken und Förderung der Gesundheit erbringen. Steuerbefreit sind Maßnahmen, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zertifizierung den Anforderungen des §§20 und 20b Sozialgesetzbuch V (SGB V) genügen. Hierzu zählen unter anderem: Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Stressbewältigung oder Suchtprävention. Zertifizierte Angebote findet man auf den Seiten der Krankenkassen oder der Internetseite des GKV- Spitzenverbandes. Bitte beachten Sie auch das entsprechende BMF-Schreiben hinsichtlich Förderausschlüssen.
Kostenlose Erstberatung mit Zugang über Onlineportal

Weitergehende Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und eine kostenlose Erstberatung stellt die BGF-Koordinierungsstelle zur Verfügung. Dort kann eine spezielle Krankenkasse oder per Zufallsprinzip ausgewählt werden. Das Anmeldeformular wird an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet und diese meldet sich zu Vereinbarung eines Beratungstermins bei dem Unternehmen. Die Erstberatung fokussiert folgende Punkte:
- Klärung der Ausgangssituation und Ziele des Unternehmens
- Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen BGF
- Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch gesetzliche Krankenkassen und andere Partner
- Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen
Veranstaltungsreihe 2025 "Gesunder Betrieb - starke Region"
Die Veranstaltungsreihe “Gesunder Betrieb - starke Region” wird 2025 fortgesetzt. Geplant sind Veranstaltungen zu den Themen „Führungskultur“, „Mobiles Arbeiten“, „Landkarte der Unterstützenden“ sowie „Pflegende Angehörige".
Webinar „Gesunde Führung“
Referent: Dirk Hübel (AGAMO GmbH)
Termin: 26.06.2025
Das Webinar wurde aufgezeichnet und kann hier abgerufen werden.
Webinar „Landkarte der Unterstützenden“
Referent: Gerhard Kuntzemann (DGUV)
Termin: 09.09.2025 | 14:00 – 15:30 Uhr
Webinar „Mobiles Arbeiten“
Referentin: Theresa Wolcke (FSA GmbH)
Termin: 25.09.2025 | 10:30 – 12:00 Uhr
Webinar „Pflegende Angehörige und Pflegelotsen“
Referentinnen: Angelika Brandt (Stressberaterin Berlin); Dr. Sigrun Fuchs (ThAFF)
Termin: 28.10.2025 | 10:30 – 12:00 Uhr
Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“ 2026
Alle zwei Jahre verleiht das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie den Thüringer Arbeitsschutzpreis und zeichnet damit innovative Praxisbeispiele aus, die zum Nachahmen einladen. Prämiert werden insbesondere:
- Projekte zur Reduzierung erheblicher Sicherheitsrisiken, Unfall- und Gesundheitsgefahren oder psychischer und körperlicher Fehlbelastungen,
- technische Innovationen oder umfassende organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsschutzorganisation,
- ergonomische Optimierungen neuer oder weiterentwickelter Arbeitsmittel.
Die eingereichten Projekte müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgreich umgesetzt worden sein und nachweislich Arbeitsplätze in Thüringen verbessert haben. Die Auszeichnung ist mit bis zu 10.000 Euro dotiert und bietet den Preisträgern darüber hinaus die Möglichkeit, das Qualitätssiegel für nicht produktbezogene Werbezwecke zu nutzen.
Wichtige Termine & Bewerbung
Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2025
Bewerbung per E-Mail an: Abteilung6@tlv.thueringen.de
Vordruck & weitere Infos:verbraucherschutz.thueringen.de/thueringer-arbeitsschutzpreis
Die Teilnahme ist kostenfrei. Die feierliche Preisverleihung findet im Frühjahr 2026 statt.
+49 3681 362-406
+49 3681 362-668