Flüchtlinge aus der Ukraine

Weg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen

Das Wichtigste in Kürze:

9. März 2022Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist in Kraft getreten.
24. März 2022Bis zu diesem Stichtag ist die o.g. Verordnung rückwirkend anwendbar.
31. August 2022Frist zur Antragsstellung eines Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. 
Sie ermöglicht die legale und unbürokratische Einreise und den Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger sowie anderer Drittstaatsangehöriger im
Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung.

 

Generell dürfen Ukrainer mit einem biometrischen Reisepass für einen kurzzeitigen Aufenthalt (max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Visum nach Deutschland reisen. Nach einem Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 24. Februar 2022 kann der visumsfreie Aufenthalt für Staatsangehörige der Ukraine um weitere 90 Tage gemäß § 40 AufenthV bei der örtlichen Ausländerbehörde verlängert werden. Diese Verlängerungsmöglichkeit gilt auch für ukrainische Staatsangehörige, die sich visumsfrei oder mit Besuchsvisum aus privaten Gründen (z. B. Familienbesuchen) bereits in Deutschland befinden.

FAQ zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt

Ja, Betroffene können für den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit ausüben. Dies ist im Aufenthaltstitel mit den Worten „Erwerbstätigkeit erlaubt“ vermerkt.

Für die visumsfreie Einreise gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot. Mit Beantragung eines Aufenthaltstitels auf vorübergehenden Schutz wird dieses Verbot aufgehoben. Die Ausländerbehörde stellt dann zunächst eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG ebenfalls mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ aus. Damit können Antragsteller und Arbeitgeber diese Erlaubnis nachweisen.

Aufenthaltserlaubnis § 24 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)

Bereits mit Antragsstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG halten sich ukrainische
Geflüchtete erlaubt in der Bundesrepublik Deutschland auf und dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen (geht i.d.R. aus der Bestätigung des Antragseingangs hervor).

Registrierung beim Einwohnermeldeamt

Sobald eine Unterkunft gefunden wurde, müssen sich die Geflüchteten innerhalb von zwei Wochen bei der
zuständigen Behörde des Unterbringungsortes(Einwohnermeldeamt) registrieren lassen.

Folgende Dokumente sind dazu erforderlich:

 
EinkommenssteuerpflichtPersonen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind im Regelfall
unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Dies gilt auch für Personen, die als Flüchtlinge oder Asylsuchende
in das Bundesgebiet einreisen und zunächst z.B. in Erstaufnahmeeinrichtungen, Turnhallen oder Wohncontainern untergebracht sind.
steuerlichen Identifika-
tionsnummer (IdNr.)
Insofern wird der Vergabeprozess der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.)automatisch ausgelöst,
sobald die Person in das Melderegister aufgenommen wurde. Aufgrund der Angaben vergibt das Bundeszentralamt
für Steuern (BZSt) eine IdNr und übersendet diese an die übermittelte Adresse.
Eröffnung eines KontosFür die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in unser Wirtschaftsgeschehen ist ein Bankkonto von
grundlegender Bedeutung. Die Eröffnung eines Basiskontos ist möglich. Die Eröffnung des Girokontos erfolgt
ohne Schufa-Abfrage und kann auch bei schlechter Bonität eröffnet werden. Es ermöglicht so die Teilnahme am
bargeldlosen Zahlungsverkehr (Lohn/Gehalt, Miete etc.) und wird meist auf Guthabenbasis geführt.
GesundheitsleistungenFlüchtlinge werden nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Es besteht ein Anspruch
auf Gesundheitsleistungen (§§ 4, 6 AsylbLG). Demnach wird die notwendige gesundheitliche Versorgung gewährleistet.

NEU: Geflüchtete aus der Ukraine sollen bereits ab 1. Juni 2022 staatliche Grundsicherung erhalten. Darauf haben sich
Bund und Länder am 7. April 2022 verständigt. Grundsicherung bedeutet nun, dass der Bund die entstehenden Kosten
trägt: So sieht es § 46 – Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) vor. Neben besseren Gesundheitsleistungen profitieren
die Kriegsflüchtlinge auch von mehr Unterstützung, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt integrieren wollen.
 
Krankenversicherung

Nehmen Ukrainer in Deutschland eine Beschäftigung auf, ist  eine sofortige Krankenversicherung möglich. Der Arbeitnehmer
kann zwischen den verschiedenen Kassen wählen und einen Antrag auf Versicherung stellen.

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen wird § 4 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) zu Grunde gelegt. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsabschlüssen festzustellen. Jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, kann einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellen.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen.

Reglementierte Berufe

Das sind akademischen Heilberufe, Gesundheitsfachberufe, Lehrer/-innen, Erzieher/-innen sowie bestimmte Handwerks- und Meisterberufe. Hier ist für die Berufsausübung in Deutschland eine Berufsanerkennung und ggf. Nachqualifizierung erforderlich.

Nicht-reglementierte Berufe

Die IHK-Berufe gehören zu den nicht-reglementierten Berufen. Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG benötigen keine Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses, um in diesen Berufen in Deutschland zu arbeiten. Eine Berufsanerkennung kann jedoch für den Nachweis von Fähigkeiten und Kenntnissen  sowie zur Eingruppierung nach einem Tarifvertrag sinnvoll sein.

Kostenfreie Beratung der IHK Südthüringen

Auf Wunsch bietet Ihnen die IHK Südthüringen eine unverbindliche und kostenfreie Beratung dazu an. Hierbei wird:

  • geprüft, ob das Anerkennungsverfahren voraussichtlich möglich ist,
  • der richtige deutsche Berufsabschluss bestimmt, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll und
  • geprüft, ob die Unterlagen der Antragssteller vollständig sind.

Die letztendliche Antragstellung sowie die Gleichwertigkeitsprüfung sowie die Erstellung des Bescheides über die Anerkennung erfolgt über die IHK Foreign Skills Approval (IHK-FOSA). Möchten Sie als Unternehmen eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen, haben Sie somit die Möglichkeit die Qualifikation des Bewerbers entsprechend einordnenzu können.

Aufenthaltspapiere prüfenDer Arbeitgeber muss vor Beschäftigung die Aufenthaltspapiere prüfen. Auf dem Aufenthaltstitel
(bzw. der Fiktionsbescheinigung) muss der Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthalten sein.
Kopien aufbewahren und Ablaufdatum prüfenFür die Dauer der Beschäftigung muss der Arbeitgeber eine Kopie in elektronischer oder schriftlicher Form aufbewahren.
Auf den Ablauf des Aufenthaltstitels ist zu achten: Der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG werden für zwei Jahre ausgestellt.
Gegebenenfalls kann man den Mitarbeiter rechtzeitig darauf hinweisen, eine Verlängerung zu beantragen.
Erlaubnis der Ausländerbehörde zur ErwerbstätigkeitEine Erwerbstätigkeit muss von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen,
bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den
Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden
Schutz in Deutschland können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für
Arbeit erhalten. Exaktere Informationen dazu liefern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Land Thüringen.
Beratung für Unternehmen

Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge bietet Betrieben Beratung unter anderem bezüglich rechtlicher Themen
und der Voraussetzungen, die für die Beschäftigung von Geflüchteten erfüllt sein sollten, unterstützt bei Antragsverfahren,
vermittelt Kontakte zu Geflüchteten und vieles mehr.

 

Bereits vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig ist die örtlich zuständige Leistungsbehörde (z. B. Landratsamt des Wohnorts).

Statt der Leistungen nach AsylbLG gibt es auch die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monate des Aufenthalts Überbrückungs- und Härtefallleistungen nach dem SGB XII zu erhalten (danach die regulären Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII). Diese müssen beim örtlichen Sozialamt beantragt werden.

Ja, die Teilnahme an den Angeboten zur Integrations- und Sprachförderung ist laut Bundesregierung ausdrücklich erwünscht.

Sie ist auf Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe BAMF-NAvI) oder bei den Trägern der Integrationskurse kostenfrei möglich. Auch die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Suche für Integrationskurse an.

Die Betroffenen können Leistungen der Beratung und Vermittlung durch die Arbeitsagenturen erhalten. Möglich sind ausbildungsvorbereitende Maßnahmen (z. B. Einstiegsqualifizierungen), Eingliederungszuschüsse oder Förderungen der beruflichen Qualifizierung. Wichtige Details dazu finden Sie in einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (pdf).

Zudem steht die Bundesagentur für Arbeitung als Ansprechpartner für die Jobvermittlung zur Verfügung. Ein Angebot, das sich speziell an diese Gruppe richtet, finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/ukraine.

Jan Scheftlein
Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

Telefon +49 3681 362-210

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