Wirtschaft als kritischer Begleiter des Zweiten Arbeitsmarkts
Aus Sicht der Wirtschaft ist die Aktivierung der Arbeitslosen durch Instrumente wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ("Ein-Euro-Jobs") grundsätzlich beschäftigungspolitisch sinnvoll. Voraussetzung ist die richtige Umsetzung. Die Tätigkeiten auf dem sogenannten Zweiten Arbeitsmarkt sollen gemeinnützig und zusätzlich sein. Eine zusätzliche Belastung der regionalen Wirtschaft darf es nicht geben.
Die Wirtschaft fordert: Eine Beschäftigung im Ersten Arbeitsmarkt muss für den Betroffenen immer attraktiver sein als gemeinnützige Arbeit.
Die konkrete Ausgestaltung der Jobs auf dem Zweiten Arbeitsmarkt ist entscheidend für die Wirksamkeit in der Praxis. Von der Wirtschaft kommen zum Teil erhebliche Bedenken. Mit allen Akteuren besteht Einverständnis, dass es zu keiner Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Wettbewerbsverzerrungen kommen darf. Die Abstimmung erfolgt auf regionaler Ebene. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs hat einen Kriterienkatalog für Beschäftigungsmöglichkeiten von Bürgergeld-Empfängern entwickelt. Dieser wurde den Jobcentern übergeben. Somit ist eine einheitliche Vorgehensweise in Thüringen gesichert.
Dennoch sind die Unternehmen in Südthüringen aufgefordert, aufmerksam die Entwicklung zu verfolgen. Bei Missbrauch oder Mitnahmeeffekten wird die IHK als Interessenvertreter der gewerblichen Wirtschaft einschreiten.
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