Gefahrgut

Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, per Eisenbahn oder Binnenschiff umfasst oder im Rahmen dieser Tätigkeit verpackt, belädt, befüllt oder entlädt, muss einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) bestellen (ADR, Abschnitt 1.8.3). In Deutschland gilt dies auch für Beförderungen gefährlicher Güter im Seeverkehr (Gefahrgutbeauftragten-Verordnung, GbV).

Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,

  • deren Tätigkeiten sich auf die Beförderungen gefährlicher Güter beziehen, deren Freistellung von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) geregelt ist oder sich auf Mengen je Beförderungseinheit erstrecken, die unterhalb der in Unterabschnitt 1.1.3.6. ADR festgelegten Mengen liegen oder die ausschließlich Beförderungen nach Kapitel 3.4. und 3.5. ADR/RIDADN/IMDG-Code durchführen,
  • die in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind, wobei dies bei radioaktiven Stoffen nur bei der Beförderung der UN-Nummern 2908 bis 2911 gilt,
  • denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen worden sind oder
  • die ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktiver Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR.

Bestellung von Gefahrgutbeauftragten

Gefahrgutbeauftragte, die von einem Unternehmen bestellt werden, müssen die von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungen absolviert und die Prüfung vor der IHK bestanden haben. Für die (schriftliche) Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten kann eine interne (Mitarbeiter des Unternehmens) oder externe Lösung gefunden werden. Ist kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, so muss der Unternehmer oder Inhaber des Betriebes den Anforderungen des Gefahrgutbeauftragten genügen.

Schulung von Gefahrgutbeauftragten

Der vorgeschriebene Umfang der Schulungen beträgt 30 Unterrichtseinheiten für einen Verkehrsträger. Bei Schulungen für weitere Verkehrsträger kommen jeweils 10 Unterrichtseinheiten hinzu. Über die Teilnahme an der Schulung wird vom Lehrgangsveranstalter eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt.

Die Prüfung für Gefahrgutbeauftragte erfolgt vor der IHK Erfurt. Zu den erforderlichen Antragsmodalitäten sowie zu Information für die fachliche Vorbereitung der Prüfung für Gefahrgutbeauftrage berät Sie die IHK Erfurt.

Eine Übersicht über die Schulungsveranstalter im IHK-Bezirk Südthüringen finden Sie nachfolgend unter Downloads. Der veröffentlichte Fragenfundus der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) steht allen Teilnehmern für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung. Weiterhin stehen Ihnen nachfolgend die zugehörige Satzung der IHK Südthüringen sowie die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Online-Schulungen zur Einsicht bereit.

Downloads

Schulungsveranstalter im Kammerbezirk der IHK Südthüringen

DIHK-Fragenfundus für die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten (Stand: Januar 2023)

Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte

Verwaltungsvorschrift betreffend die Onlineschulungen für Gefahrgutbeauftragte

Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Gefahrgutfahrerschulung

Berufskraftfahrer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, sind bei einem von der IHK anerkannten Veranstalter zu schulen und müssen im Anschluss daran eine Prüfung vor der IHK ablegen. Nach spätestens fünf Jahren ist dieses Wissen im Rahmen einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung aufzufrischen.

Beförderung gefährlicher Güter – Stück- und Schüttgut

Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in Versandstücken oder loser Schüttung in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt man einen Gefahrgutschein (ADR-Bescheinigung). Dies gilt für alle betroffenen Fahrzeuge, unabhängig vom Gewicht. Der Basiskurs ist die Grundvoraussetzung, um weitere Aufbaukurse (Tank, Explosivstoffe und radioaktive Stoffe) absolvieren zu können.

Beförderung gefährlicher Güter – Tank

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden, Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ und Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden, müssen zusätzlich an einem Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks teilgenommen und die zugehörige Prüfung bestanden haben.

Beförderung gefährlicher Güter – Klasse 1

Bei Transporten von gefährlichen Gütern der Klasse 1 in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt man unabhängig vom Fahrzeuggewicht zusätzlich zum Basiskurs den Aufbaukurs Sprengstoffe / explosive Stoffe.

Beförderung gefährlicher Güter – Klasse 7

Bei Transporten von gefährlichen Gütern der Klasse 7 in kennzeichnungspflichtiger Menge benötigt man unabhängig vom Fahrzeuggewicht zusätzlich zum Basiskurs den Aufbaukurs radioaktive Stoffe.

Schulungs- und Prüfungsumfang

Basiskurs

19 Unterrichtseinheiten (UE)

45 Min. Prüfung

Aufbaukurs Tank

13 UE

45 Min. Prüfung

Aufbaukurs Klasse 1

8 UE

30 Min. Prüfung

Aufbaukurs Klasse 7

8 UE

30 Min. Prüfung

Auffrischungsschulung

12 UE

30 Min. Prüfung

 

Ersatzausstellung

Im Falle des Verlusts der ADR-Schulungsbescheinigung kann bei der zuständigen IHK, bei der die letzte Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig eine Ersatzbescheinigung beantragt werden (Online-Antrag im Bereich Digitale Services auf der Website der IHK Südthüringen).

Downloads

Schulungsveranstalter im Kammerbezirk der IHK Südthüringen

Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer

Schulungen für Gefahrgutfahrer zum Erwerb, zur Erweiterung sowie zur Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung unterliegen bestimmten Qualitätskriterien. Die Schulungsveranstalter müssen in der Lage sein, die Schulungen ordnungsgemäß durchzuführen. Das heißt, es müssen insbesondere fachlich und pädagogisch qualifiziertes Lehrpersonal, notwendige geeignete Räume für den Unterricht und das erforderliche Ausbildungsmaterial vorhanden sein. Die Anerkennung und Überwachung von Schulungen und Schulungsanbietern obliegt den Industrie- und Handelskammern als hoheitliche Aufgabe. Die Einzelheiten der Anerkennung sind durch Satzung geregelt. Antragsformulare für die Anerkennung von Schulungsanbietern sowie die Modifikation der Anerkennung hinsichtlich der eingesetzten Lehrkräfte und genutzten Schulungsräume finden Sie unten als Download.

Lehrpläne

Schulungsveranstalter müssen der IHK Lehrpläne vorlegen, die den Anforderungen der als Verwaltungsvorschrift erlassenen aktuellen Kurspläne entsprechen. Die Lehrpläne müssen - unterteilt nach den verschiedenen Kursvarianten - die Zeitansätze zur Vermittlung des Lehrstoffs in den einzelnen Themensektoren und Angaben zu Pausenzeiten sowie enthaltenen praktischen Lehrgangsbestandteilen enthalten. Weitere Details sind per Satzung geregelt. Die aktuelle Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen sowie die gültigen Kurspläne, die im Zwei-Jahres-Rhythmus von der DIHK für die einzelnen Kursvarianten herausgegeben werden, finden Sie untenstehend als Download.

Lehrkräfte

Lehrkräfte für die Schulung von Gefahrgutfahrern müssen fachlich und pädagogisch qualifiziert sein. Fachlich qualifiziert ist, wer über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhänge der Gefahrgutvorschriften sowie die zur Vermittlung des Lehrstoffs notwendigen besonderen Kenntnisse in den jeweiligen Themensektoren verfügt. Pädagogisch qualifiziert ist, wer zur erwachsenengerechten Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse befähigt ist. Das Antragsformular für die Anerkennung von Lehrkräften steht unter zum Abruf bereit.

Der Veranstalter hat der IHK durch Vorlage aussagefähiger Unterlagen nachzuweisen, dass seine Lehrkräfte über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.

Zum Nachweis der allgemeinen Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften verlangt die IHK-Satzung u.a. die Vorlage einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung für alle Klassen in Tanks und anders als in Tanks oder einen gültigen Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte (Straßenverkehr). Besondere Kenntnisse sind insbesondere für die Aufbaukurse Klasse 1 und Klasse 7 durch nachfolgende Dokumente vorzuweisen:

Schulung Aufbaukurs Klasse 1 (AK1)

  • Gefahrgutfahrerschulung mit Prüfung Basiskurs + Aufbaukurs Tank + Aufbaukurs Klasse 1 (gültige ADR-Bescheinigung) sowie

  • gültiger Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG), ausgestellt durch befähigte Behörde

Schulung Aufbaukurs Klasse 7 (AK7)

  • Gefahrgutfahrerschulung mit Prüfung Basiskurs + Aufbaukurs Tank + Aufbaukurs Klasse 7 (gültige ADR-Bescheinigung) sowie

  • Nachweis der Fachkunde zum Strahlenschutz nach den §§ 47ff. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), insbesondere zur Fachkundegruppe S 2.1, bzw. eine Bestellung als Strahlenschutzbeauftragter oder eine vergleichbare Qualifikation

Schulungsstätte

Der Veranstalter muss über geeignete Räume und erforderliche Übungsplätze verfügen. Diese müssen so beschaffen und gelegen sein, dass die Lehrgänge sachgerecht, ohne Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ohne Störung der Teilnehmer durchgeführt werden können. Ein Mitarbeiter der IHK Südthüringen oder eine von ihr beauftragte Person nimmt bei Veränderung oder Neuanmeldung von Räumlichkeiten diese persönlich in Augenschein und prüft sie anhand vorgegebener Kriterien, worüber ein Protokoll gefertigt wird.

Mindestanforderungen an den Unterrichtsraum

  • Arbeitsfläche je Teilnehmer: min. 1 m²

  • Raumvolumen je Teilnehmer: min. 3 m³

  • Arbeitsfläche für Lehrkraft und Platzbedarf für Lehrmittel: min. 8 m²

  • ausreichende und angemessene Ausstattungsmerkmale hinsichtlich der Möblierung, der medialen Hilfsmittel sowie der Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung

  • Die Teilnehmer müssen dem Unterricht ohne Beeinträchtigung folgen können.

  • Die IHK bestimmt, wie viele Teilnehmer im Unterrichtsraum gleichzeitig unterrichtet werden dürfen (max. 25 Teilnehmer).

Die Vorgaben zu den Raummaßen sind angelehnt an § 18 Abs. 1 Nr. 6 Fahrlehrergesetz (FahrlG) i.V.m. § 3 und Anlage 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlGDV).

 

Formulare und Rechtsgrundlagen

Antrag auf (Wiedererteilung der) Anerkennung als Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer

Anlage zum Antrag - Formblatt zur Qualifikation der Lehrkraft

Antrag auf Modifikation der Anerkennung - Lehrkräfte

Antrag auf Modifikation der Anerkennung - Schulungsstätte/Räumlichkeiten

Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer

Verwaltungsvorschrift Kurspläne Gefahrgutfahrer

 

Kurspläne

DIHK-Kursplan Basiskurs (Stand: 1. Januar 2023)

DIHK-Kursplan Auffrischungsschulung (Stand: 1. Januar 2023)

DIHK-Kursplan Aufbaukurs Tank (Stand: 1. Januar 2023)

DIHK-Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 (Stand: 1. Januar 2023)

DIHK-Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 (Stand: 1. Januar 2023)

Alle zwei Jahre werden die internationalen Regularien für den Gefahrguttransport überarbeitet. Unternehmen, deren Geschäftsfeld den Umgang mit Gefahrgut in maßgeblichem Umfang umfasst, müssen daher die Rechtsfortentwicklung kontinuierlich im Blick behalten. Die Thüringer Industrie- und Handelskammern bieten für diesen Zweck seit vielen Jahren eine fachlich breit aufgestellte kostenfreie Informationsveranstaltung an, die abwechselnd in einer der drei Kammern stattfindet. Die 14. Auflage des Thüringer Gefahrgutforums wurde am 15. Dezember 2023 von der IHK Südthüringen ausgerichtet und bot rund 40 interessierten Teilnehmern drei spannende Fachvorträge.

Das Thüringer Gefahrgutforum stellt die aktuellen Entwicklungen im Gefahrgutrecht traditionell anhand mehrerer Fachvorträge dar und bietet darüber hinaus den anwesenden Akteuren eine Plattform für Austausch und Vernetzung. Zielgruppe der Veranstaltung sind in erster Linie Transportunternehmen und Industriebetriebe mit Gefahrgutumgang sowie Bildungsträger, die Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte schulen.

Den größten Vortragspart zu den Neuerungen im Gefahrgutrecht gestaltete Jörg Holzhäuser vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, seines Zeichens ein deutschlandweit bekannter und ausgewiesener Experte im Bereich Gefahrgut. Er ist (Mit-)Autor zahlreicher Standardwerke zu dieser Thematik. Ein angesichts steigender Zulassungszahlen stetig präsenter werdendes Thema präsentierte Marco Tischendorf von der Umweltservice LOHR GmbH aus Plauen. Er gab sehr anschauliche Einblicke in den fachgerechten Umgang mit havarierten Elektrofahrzeugen, deren beschädigte Batteriezellen ein hohes Gefahrenpotenzial bergen und ebenfalls gefahrgutrechtliche Bedeutung erlangen können. Abschließend beleuchtete Sybille Gunzenheimer ausgewählte Themen zum Gefahrgutmanagement in der Praxis im Grenzbereich zum Umweltrecht. Sofern die Referenten einer Veröffentlichung an dieser Stelle zugestimmt haben und ausreichende Nutzungsrechte an den medialen Inhalten ihrer Vorträge garantieren konnten, finden Sie unten die Präsentationen zum Download.

Das nächste Thüringer Gefahrgutforum findet im Jahr 2025 in der IHK Ostthüringen zu Gera statt.

Präsentationen vom Thüringer Gefahrgutforum 2023

Havariemanagement Elektromobilität / Energiespeicher - Marco Tischendorf, Umweltservice Lohr GmbH

Thomas Leser
Thomas Leser
Referent Regionalplanung, Handel & Verkehr

Telefon +49 3681 362-132

 E-Mail E-Mail schreiben

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