Dekarbonisierungsbonus Thüringen
Mit dem Thüringer Dekarbonisierungsbonus sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Abkehr von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen unterstützt werden. Gefördert werden u.a. Maßnahmen, die zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozess beitragen.
Die neue Richtlinie für den Dekarbonisierungsbonus mit geänderten Förderkonditionen ist zum 15.09.2023 in Kraft getreten.
Kleine und mittlere Unternehmen
- der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel),
- des Gastgewerbes,
- NEU: der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie
- wirtschaftsnahe Freiberufler.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben in energieeffiziente, klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse sowie Dienstleistungen, Planungs- und Umsetzungsberatungen in Bezug auf das geplante Investitionsvorhaben und Schulungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens.
Gefördert werden bei energieeffizienten, klimaneutralen und nachhaltigen Betriebsprozessen und Dienstleistungen vor allem Maßnahmen zur:
- Einbindung erneuerbarer Energien und Speichertechnologien in den Produktionsprozess, z.B. Batteriespeicher;
- Reduktion des Energieverbrauchs und/oder der CO2-Emissionen im Betriebsprozess, z.B. effiziente Kühltechnik, LED-Beleuchtung, intelligente Maschinen(-software);
- Erhöhung des Eigenverbrauchs Erneuerbarer Energien beispielsweise durch Energie- und Materialspeicher sowie Verbesserungen im Produktions- und Lagermanagement;
- Optimierung innerbetrieblicher Logistikprozesse, z.B. E-Stapler, Regalroboter
Die Förderung beträgt für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro.
Die Förderung beträgt für Planungs- und Umsetzungsberatungen und Schulungen ebenfalls bis zu 50 Prozent, die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro.
Die förderfähigen Ausgaben/ Investitionen müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 200.000 Euro nicht übersteigen. Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
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