Digitalbonus Thüringen

Der Freistaat Thüringen unterstützt mit dem Digitalbonus Thüringen kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Informationssicherheit, Steigerung der Effizienz betrieblicher Prozesse sowie Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und innovativer Geschäftsmodelle.

Neu: Die von der IHK Südthüringen geforderte Zweitförderung ist ab sofort möglich. Das Projekt muss sich von dem bereits zuvor geförderten eindeutig abgrenzen.

Antragsberechtigt sind KMU in der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, unternehmensnaher Dienstleistungen, des Gastgewerbes und der Veranstaltungswirtschaft, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels oder der wirtschaftsnahen Freien Berufe.

Die Tätigkeit muss in Vollexistenz ausgeübt werden.

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Informations- und Kommunikations-Software und Hardware einschließlich der Ausgaben für externe Dienstleister zur Migration und Portierung der Systeme. Ebenso erfasst sind im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten.

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderbetrag beträgt maximal 15.000 Euro Zuschuss bei einer Förderquote von 50 %.

 

Annegret Klein
Annegret Klein
Senior-Referentin Unternehmensberatung

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Martin Kretschmann
Martin Kretschmann
Niederlassungsleiter Sonneberg | Referent Unternehmensförderung

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