InnoInvest

Mit Wirkung vom 01.09.2025 ist die neue Richtlinie zum Programm InnoInvest in Kraft.

Mit dem Programm InnoInvest werden Investitionen in kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt. Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen. 

Bitte beachten Sie die Informationen auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank.

 

Zuwendungsvoraussetzungen: Bei dem Investitionsvorhaben muss es sich entweder um

  • ein neues Produktionsverfahren, welches zu wettbewerbsfähigen und zukunftsrelevanten neuen Produkten/ Dienstleistungen führt, oder
  • eine Prozessinnovation, die etablierte Produkte optimiert oder kostengünstiger bzw. ressourcenschonender herstellt, oder
  • ein neues Geschäftsmodell (die Unternehmenstätigkeit wird um ein neues Geschäfts- bzw. Tätigkeitsfeld/einen neuen Geschäftszweig erweitert.)
  • neue/n organisatorische/n Prozess/ Struktur, der die Leistungsfähigkeit/ Produktivität des Unternehmens erhöht, handeln.
  • Neben Neuanschaffungen können auch Investitionen an Bestandsmaschinen sowie Digitalisierungsvorhaben gefördert werden, sofern sich diese unter die oben genannten Punkte subsumieren lassen.
  • Anschaffungen  aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter
  • Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen
  • Intervallförderung: Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Die Höhe des Zuschusses liegt zwischen 2.500 und 200.000 Euro.

Bitte beachten Sie die Anpassung der Intervallgrenze der förderfähigen Ausgaben.

Ansprechpartner ist das jeweilige Kundencenter der Thüringer Aufbaubank.

Das Kundencenter für Südthüringen:

Regionalbüro Suhl

Jan Güssow

Haus der Wirtschaft

Bahnhofstraße 4 - 8

98527 Suhl

 

Telefon: +49  0361 /7447-154

E-Mail: jan.guessow@aufbaubank.de

Annegret Klein
Senior-Referentin Unternehmensberatung

Telefon +49 3628 6130-513

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