Aktivrente: FAQ-Katalog veröffentlicht

Die deutsche Bevölkerung schrumpft. Vor allem die Jugendlichen und die Menschen im erwerbsfähigen Alter werden weniger. Thüringen ist bei dieser Entwicklung ein Vorreiter. Daher ist es wichtig, wenn Beschäftigte länger im Berufsleben bleiben. Mit der Aktivrente ist es seit Beginn dieses Jahres noch attraktiver, nach Rentenbeginn beruflich aktiv zu bleiben. Auf Wunsch der DIHK und der anderen Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft hat das Bundesfinanzministerium jetzt Praxisfragen beantwortet.

Im Fragenkatalog sind bislang Antworten auf zehn allgemeine Fragen, vierzehn Antworten auf arbeitnehmerspezifische Fragen und vier Antworten zur Lohnsteuer und Sozialversicherung enthalten. Die Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Tarifrecht, die die DIHK an das BMF gestellt hatten, werden bislang nicht beantwortet.

Auf folgende Antworten der FAQs weisen wir Sie besonders hin:

  • Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs, weil dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
  • Bei Midijob kann die Aktivrente angewendet werden.
  • Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, diese bleibt unverändert bestehen.

Der Fragenkatalog ist als Hilfestellung gedacht. Er ist rechtlich nicht bindend. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

Dr. Jan Pieter Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

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