Info-Veranstaltungen zur E-Rechnung
Seit Anfang Januar können Unternehmen anderen Unternehmen E-Rechnungen senden. Daher muss jedes Unternehmen E-Rechnungen öffnen und nach den gesetzlichen Vorgaben aufbewahren können. Nach einer Übergangsfrist von bis zu drei Jahren müssen alle Rechnungen im Unternehmensbereich als E-Rechnungen versendet werden, ausgenommen sind lediglich die Betriebe, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Die E-Rechnung stellt damit den nächsten großen Digitalisierungsschritt im Unternehmen dar.
Wir möchten, dass das Projekt E-Rechnung für Ihr Unternehmen ein Erfolg wird. Daher bieten wir noch einmal zwei Veranstaltungen an, die Ihnen helfen sollen, Ihre Fragen zu beantworten:
E-Rechnung: Alles, was Sie wissen müssen
Mittwoch, 26. Februar 2025, 17 bis 19 Uhr
Präsenzveranstaltung in der
Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Saal K11
Bahnhofstraße 4-8
98527 Suhl
Unsere Referenten:
- Roberto Schmidt, Geschäftsstellenleiter von ThEx Wirtschaft 4.0
- Ronald Robbi, Partner der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Kai Rusch, KR interactive
Anmeldungen sind bis 14. Februar 2025 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 215 Personen begrenzt.
Weibnar: E-Rechnungspflicht - wir unterstützen Sie
Mittwoch, 5. März 2025
Unsere Referentin:
- Christiane Hartramf, Lexware Gold Partner und Lexware Premium Coach
Anmeldungen sind bis 2. März 2025 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 1.000 Personen begrenzt.
Jetzt teilnehmen

+49 3681 362-406