Info-Veranstaltungen zur E-Rechnung

Seit Anfang Januar können Unternehmen anderen Unternehmen E-Rechnungen senden. Daher muss jedes Unternehmen E-Rechnungen öffnen und nach den gesetzlichen Vorgaben aufbewahren können. Nach einer Übergangsfrist von bis zu drei Jahren müssen alle Rechnungen im Unternehmensbereich als E-Rechnungen versendet werden, ausgenommen sind lediglich die Betriebe, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Die E-Rechnung stellt damit den nächsten großen Digitalisierungsschritt im Unternehmen dar.

Wir möchten, dass das Projekt E-Rechnung für Ihr Unternehmen ein Erfolg wird. Daher bieten wir noch einmal zwei Veranstaltungen an, die Ihnen helfen sollen, Ihre Fragen zu beantworten:


E-Rechnung: Alles, was Sie wissen müssen

Mittwoch, 26. Februar 2025, 17 bis 19 Uhr

Präsenzveranstaltung in der
Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Saal K11
Bahnhofstraße 4-8
98527 Suhl

Unsere Referenten:

  • Roberto Schmidt, Geschäftsstellenleiter von ThEx Wirtschaft 4.0
  • Ronald Robbi, Partner der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Kai Rusch, KR interactive


Anmeldungen sind bis 14. Februar 2025 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 215 Personen begrenzt.

Jetzt teilnehmen 


Weibnar: E-Rechnungspflicht - wir unterstützen Sie

Mittwoch, 5. März 2025

Unsere Referentin: 

  • Christiane Hartramf, Lexware Gold Partner und Lexware Premium Coach

Anmeldungen sind bis 2. März 2025 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 1.000 Personen begrenzt.
Jetzt teilnehmen 

 

 

Dr. Jan Pieter Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

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