Investitionsbooster - Die degressive Abschreibung ist zurück

Die neue Bundesregierung will mehr Aufbruchsstimmung in Deutschland schaffen. Zu diesem Zweck wurde der Investitionsbooster ersonnen. Dessen erste Stufe wurde bereits gezündet. Wer jetzt investiert kann von verbesserten Abschreibungsbedingungen profitieren. 2026 werden außerdem die Konditionen der steuerlichen Forschungsförderung verbessert und ab 2028 folgen Senkungen der Körperschaftsteuer.

Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen
Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden, können die Unternehmen eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30 Prozent geltend machen. Auf diese Weise können Investitionen zügig refinanziert werden. Die Regelung gilt für z. B. für Maschinen oder Geräte, nicht aber für Immobilien oder immaterielle Wirtschaftsgüter.

Investitionsbooster für E-Mobilität der Unternehmen
Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können die Unternehmen degressiv über sechs Jahre abschreiben. Der Abschreibungssatz im Jahr der Anschaffung beträgt 75 Prozent. Die Regelung gilt nicht nur für PKW, sondern auch für Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse.

Bruttolistenpreisgrenze für steuerbegünstigte E-Dienstwagen
Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro profitierten bislang bei der Dienstwagenbesteuerung von einem reduzierten Ansatz: Für die private Nutzung werden monatlich nur 0,25 Prozent statt 1 Prozent des Listenpreises versteuert. Diese Obergrenze für die Bemessungsgrundlage wird auf 100.000 Euro angehoben. Sie gilt für Kraftfahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.

Investitionsbooster in der Forschung
Zum 1. Januar 2026 wird der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro angehoben. Außerdem werden die förderfähigen Aufwendungen auf Gemein- und Betriebskosten in Form einer Pauschale ausgeweitet.

Schrittweise Absenkung der Unternehmenssteuerbelastung
Mit dem Auslaufen des Investitionsboosters am 1. Januar 2028 beginnen die Senkungen der Körperschaftsteuer. Jedes Jahr soll der Körperschaftsteuersatz um einen Prozentpunkt abgesenkt werden, bis nach fünf Jahren 10 Prozent erreicht sind. Damit soll die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften bis 2032 von knapp 30 auf knapp 25 Prozent gesenkt werden. Für Personengesellschaften ist eine schrittweise Absenkung des Thesaurierungssatzes ab 2028 vorgesehen.

Dr. Jan Pieter Schulz
Referent Volkswirtschaft

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