Bereit zum E-Rechnungsversand?

E-Rechnungspflicht im B2B-Geschäft ab 2027

Für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 800.000 Euro wird es ab 2027 ernst. Rechnungen an inländische Firmenkunden müssen dann zwingend als E-Rechnung versendet werden, wenn der Rechnungsbetrag 250 Euro brutto übersteigt. Für alle anderen Unternehmen (mit Ausnahme derer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen) greift die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich ab 2028.

Diese Festlegungen sind Bestandteil einer Übergangsregelung. Bereits 2025 wurde die E-Rechnungspflicht in Deutschland eingeführt. Diese Pflicht war zunächst eine reine Annahmepflicht. Wer wollte, konnte seither seine Rechnungen im B2B-Geschäft als E-Rechnung versenden. Unternehmen mussten sicherstellen, dass sie E-Rechnungen lesen, verarbeiten und GOBD-gerecht aufbewahren können. Ab 2027 kommt nun sukzessive die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen hinzu.

Hierbei ist zu beachten, dass eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Erfüllt werden die Formatanforderungen z.B. von der XRechnung oder dem hybriden ZUGFeRD-Format (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei). Eine per E-Mail versandte Rechnung im PDF-Format ist hingegen keine E-Rechnung.

Die E-Rechnungspflicht löst daher auch Anpassungen in der Buchhaltung aus. Hilfe bei der Umstellung auf E-Rechnungen leistet z. B. der Steuerberater. Möglicherweise kann er den Betrieb an sein Kanzleisystem anbinden. IT-Dienstleister können bei der Weiterentwicklung von bereits im Betrieb genutzter Software beraten und die Neuinstallation von Software vornehmen. Unternehmen sollten hierbei die Unterschiede im Leistungsumfang und den Preis der Software und ihrer Installation im Auge haben.

Die IHK Südthüringen hat in diesem Jahr gemeinsam mit ThEX Wirtschaft 4.0 bereits zwei Webinare durchgeführt, an denen 500 Unternehmen teilgenommen haben. Am 17. September 2026 findet ab 15 Uhr eine Präsenzveranstaltung in der IHK Südthüringen statt, in der ein Steuerberater und ein IT-Dienstleister auf Unternehmerfragen eingehen. Hier können Sie sich anmelden.

Dr. Jan Pieter Schulz
Referent Volkswirtschaft

Telefon +49 3681 362-406

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