Neues Muster des Ausbildungsvertrages ab 01.08.2022

Wichtige Änderungen in Bezug auf die Ausbildungsvergütung

Zum 1. August 2022 trat die Arbeitsbedingungsrichtlinie in Kraft, die zu Änderungen im Berufsbildungsgesetz führt und eine Anpassung des Berufsausbildungsvertrages notwendig macht.

Nennenswerte Änderungen ergeben sich in § 11 BBiG:

  • Die Vertragsparteien müssen in die Vertragsniederschrift künftig nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufnehmen, sondern auch deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt.
  • In die Vertragsniederschrift muss die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden vereinbart werden.

Dementsprechend wurde das Formular für den Berufsausbildungsvertrag nach der aktuellen Gesetzeslage angepasst. Sie finden das Formular hier und im Bereich Ausbildung/Ausbildungs- und Umschulungsvertrag.

Die neuen Mindestangaben in der Vertragsniederschrift gelten mangels einer Übergangsregelung bereits seit dem 1. August 2022. Das bedeutet, die alte Vertragsvorlage kann unproblematisch für Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden (auch mit Beginn der Berufsausbildung nach dem 1. August 2022) verwendet werden.

Für Verträge, die nach dem 01.08.2022 unterzeichnet werden, muss zwingend das neue Formular verwendet oder eine entsprechende Ergänzung zum Ausbildungsvertrag, die die Zusammensetzung der Vergütung sowie den Ausgleich von Überstunden regelt, bei der IHK eingereicht werden. Hierzu können Sie das Dokument "Ergänzung BAV Nachweisgesetz 08/2022" nutzen. Das Dokument finden Sie auch unter Ausbildung/Ausbildungs- und Umschulungsvertrag.

Bei Fragen stehen Ihnen die Ausbildungsberaterinnen der IHK Südthüringen gerne zur Verfügung.

Anja Boller
Anja Boller
Abteilungsleiterin Aus- und Weiterbildung

Telefon +49 3681 362-151

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