Fit für die Ausbildung

Unterstützung von Ausbildungsunternehmen und Förderung von Azubis

Die Nachwuchsgewinnung ist ein Dauerthema in Südthüringer Unternehmen. Es ist schwierig, qualifizierte und motivierte Auszubildende zu finden. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich dieses Problem zukünftig weiter verschärfen. Die IHK Südthüringen unterstützt mit verschiedenen Angeboten und Tipps von der Beratung über das Lehrstellenportal bis hin zur Prüfungsvorbereitung die Fachkräfte von morgen zu finden und fit zu machen. In einer Übersicht haben wir Ihnen alle Unterstützungsangebote vor und während der Ausbildung zusammengefasst.

Die IHK Südthüringen ist für ihre Ausbildungsbetriebe das ganze Jahr aktiv und unterstützt dabei geeignete Bewerber zu finden oder hilft dabei Probleme während der Ausbildung zu lösen.

Das Team der Ausbildungsberater informiert über die einzelnen IHK-Berufe sowie Ausbildungsmöglichkeiten für Unternehmen. Dabei wird zum Beispiel geklärt, welche Berufe ein Unternehmen ausbilden kann. Zudem unterstützt die Ausbildungsberatung dabei, dass Ausbildungsbetriebe und Jugendliche zueinander finden.

Während der Ausbildung stehen die Berater den Unternehmern, Azubis, Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Ausbildungsfragen zur Verfügung.

Als Auszubildender möchte man auf eigenen Beinen im Leben stehen. Vielleicht ist auch ein Umzug in einen anderen Ort nötig, um seinen Beruf zu erlernen. In vielen Fällen reicht hierzu die Ausbildungsvergütung nicht aus, um Miete, Lebensmittel und die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb zu bezahlen. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Sie wird monatlich gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die BAB muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Die Berufsinformationsmesse (BIM) der IHK Südthüringen ist die größte Ausbildungsmesse der Region. Jährlich stellen sich mehr als 100 Unternehmen mit ihrem Ausbildungsangebot vor. Die Messe ist ein wesentliches Element im Rahmen des Azubirecrutings – um als Ausbildungsunternehmen auf sich aufmerksam zu machen und um Azubis zu gewinnen.

Bundesweites Lehrstellenportal

Wo können Unternehmen offene Lehrstellen veröffentlichen?

Die IHK-Organisation bietet unter www.meine-ausbildung-in-deutschland.de seit Dezember 2024 einen neuen, deutschlandweiten Stellenmarkt an, der aktuelle Ausbildungsangebote auf einer benutzerfreundlichen Plattform zusammenführt. Einfach, zugänglich, qualitätsgesichert.

Wie funktioniert deine-ausbildung-in-deutschland.de?

Automatisiert und kostenfrei: Das Portal bündelt tagesaktuell die Ausbildungsstellen der Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland. Ausbildungsangebote, die Sie als Arbeitgeber veröffentlichen – sei es auf Ihrer Webseite oder bei der Bundesagentur für Arbeit – werden automatisiert ausgelesen. Interessierte Auszubildende finden Ihre Angebote dann auf unserem Portal.

 

Was können Sie als Ausbildungsunternehmen tun, wenn Ihre Stellenanzeigen noch nicht im Jobportal erscheinen?

Um ausgelesen zu werden, muss Ihre Anzeige bestimmte Kriterien erfüllen:

/ Einsatzort und Firmensitz
Nur Ausbildungsstellen mit Ausbildungsort in Deutschland werden berücksichtigt.
Geben Sie den Einsatzort deutlich an, idealerweise im Anzeigentext.

/ Karriereseite strukturieren
Nutzen Sie eine eigene Karriere-Unterseite mit klaren Jobtiteln und individuellen Links zu den Stellen. Jeder Ausbildungsberuf den Sie anbieten, sollte auf einer eigenen Unterseite stehen. Vermeiden Sie Dropdown-Ansichten oder zusammengefasste Darstellungen auf einer Seite.

/ Jobtitel
Verwenden Sie präzise und spezifische Titel (z. B. „Ausbildung zum/zur Mechatroniker/in“). Heben Sie den Jobtitel in der Detailansicht hervor (z. B. fett oder größere Schrift).

/ Aktualität
Halten Sie Stellenanzeigen aktuell. Entfernen Sie inaktive Anzeigen vollständig.

/ Technische Hinweise
Optimieren Sie Ladezeiten durch reduzierte Bildgrößen. In PDFs muss der Text lesbar sein. Die Datei kleiner als 2 MB. Bei Bewerbermanagement-Systemen muss es eine Möglichkeit geben, alle Dateien dazustellen

 

Für die Veröffentlichung Ihrer Ausbildungsstellen nutzen Sie neben der Veröffentlichung auf Ihrer Website idealerweise die Jobbörse der Arbeitsagentur. Praktikumsplätze können ebenfalls über die thüringenweite Landingpage „deine-ausbildung-in-thueringen.de" beworben werden.

Beide Angebote werden im Rahmen der Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen in Thüringen eingesetzt, so dass Ausbildungsunternehmen mit der Platzierung dort hervorragende Chancen haben, ihre Angebote für junge Menschen gezielt zu streuen.

 

Nicht jeder Ausbildungsbetrieb ist in der Lage, seinen Auszubildenden alle Inhalte aus den vorgegebenen Ausbildungsrahmenplänen des jeweiligen Berufes zu vermitteln. In einem solchen Fall kann die Vermittlung ersatzweise durch einen anderen Betrieb oder einen Bildungsdienstleister erfolgen. In der Regel übernehmen Bildungsdienstleister im Rahmen von überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen diese Aufgabe. Die IHKs in Thüringen haben gemeinsam mit den Firmenausbildungsverbünden und den Bildungsdienstleistern hierfür „Modulkataloge für die Ergänzungsausbildung“ erarbeitet. Die Kataloge enthalten eine Liste an Einzellehrgängen (Modulen), deren Inhalte wiederum Bestandteil des Ausbildungsrahmenplanes sind. Sie unterstützen Unternehmen bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte.

Qualitätskriterien für die erfolgreiche Umsetzung von Anfang an

Bei der Rekrutierung im Ausland

Wichtig bei der internationalen Rekrutierung von Auszubildenden sind eine gute Regionen- und Zielgruppenanalyse sowie die individuelle Ansprache der jungen Leute. Vermitteln Sie umfassende und konkrete Informationen zum Berufsbild und den entsprechenden Anforderungen, dass keine falschen Erwartungen entstehen.

Verlassen Sie sich bei der Beurteilung von Bewerbern außerdem auch nicht nur auf Schulnoten, sondern achten Sie auf die für Sie relevanten Kompetenzen und charakterlichen Eigenschaften.

Vor der Ausbildung

Rechtliche Grundlage einer dualen Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen ist auch bei internationalen Auszubildenden das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung unterscheiden sich allerdings je nach Herkunftsland. Eine duale Berufsausbildung in Deutschland ist auch für Menschen ohne Altersbeschränkung aus Drittstaaten möglich. Dafür brauchen sie ein Visum. Dieses muss der potenzielle Auszubildender bei der zuständigen Auslandsvertretung in seinem Herkunftsland beantragen.

Voraussetzungen zur Visabeantragung sowie Hinweise für Ausbildungsunternehmen

Sprachkenntnisse: 

Bei der Visumbeantragung muss i.d.R. ein Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 erbracht werden, sofern kein vorbereitender Deutschkurs vereinbart wurde. Das Sprachzeugnis muss i.d.R. auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Aktuell werden die Zeugnisse von folgenden Institutionen anerkannt: Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF-Institut. Über einen Selbsttest auf der Webseite des Goethe-Instituts kann eine erste Einschätzung der Deutschkenntnisse erfolgen.

Schulabschluss

Eine Ausbildung sollte i.d.R. nur aufgenommen werden, wenn ein Schulabschluss nachgewiesen wird.

Ausbildungsvertrag:

Vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages müssen nach § 27 ff. BBiG die Eignung der Ausbildungsstätte vorliegen sowie entsprechende Ausbilder benannt sein. Zur Beantragung des Visums ist die Vorlage eines unterschriebenen Ausbildungsvertrages notwendig. Sie können in diesem Vertrag vermerken, dass er erst wirksam wird, sobald ein gültiges Visum erteilt wurde. 

Der Ausbildungsvertrag sollte vor Einreichung bei der jeweiligen Botschaft von der IHK geprüft und bestätigt werden, um spätere Vertragsänderungen aufgrund von Fehlern zu vermeiden. Visarechtliche Bestimmungen sind bei der Vertragsgestaltung zu beachten. 

Reichen Sie bitte die Ausbildungsverträge bei der IHK online ein. Hierzu stehen Ihnen die Digitalen Services auf der IHK-Website zur Verfügung. Zudem ist zu beachten, dass die Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Die Vertragsparteien müssen seit dem 01.08.2022 in die Vertragsniederschrift nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufnehmen, sondern auch deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt. In die Vertragsniederschrift muss zudem die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden vereinbart werden.

Sinnvoller Start der Ausbildung:

Der Ausbildungsbeginn sollte so gewählt werden, dass alle Ausbildungsinhalte / Lernfelder der Berufsschule vom Auszubildenden besucht werden können, also am 01.08., 01.09. oder zumindest zeitnah mit Schuljahresbeginn starten. Bei abweichendem späterem Ausbildungsbeginn sollte Rücksprache mit der IHK Südthüringen und der jeweiligen Berufsschule genommen werden. In diesem Fall muss durch den Ausbildungsbetrieb sichergestellt werden, dass verpasste Lerninhalte aus der Berufsschule durch den Auszubildenden in der vorgesehenen Ausbildungszeit nachgeholt werden können.

Endet der Ausbildungsvertrag nach dem 30.09. oder dem 31.03. wird der geplante Prüfungstermin in der Regel nach dem Ende des Ausbildungsvertrages liegen, was visarechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Hier besteht bei entsprechenden Leistungen in Betrieb und Berufsschule die Möglichkeit zur vorzeitigen Prüfungszulassung. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit von vornherein ist nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen kann die Ausbildungsdauer verlängert werden. 

Einreise vor Ausbildungsbeginn:

Zeiten bis zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres könnten zur Vermittlung von Sprachkompetenzen genutzt werden. Ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag muss visarechtlich als Einreisevoraussetzung vorliegen. Für die Überbrückungszeiten sind Unterhaltsleistungen sicher zu stellen.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Berufsausbildung darf zur Vorbereitung ein Deutschsprachkurs oder ein berufsbezogener Deutschsprachkurs für bis zu 6 Monaten besucht werden.

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA): Für Auszubildende bleibt – im Unterschied zur Fachkraft – die Vorrangprüfung der BA bestehen. Zudem prüft die BA, ob die gleichen Arbeitsbedingungen wie bei deutschen Auszubildende gelten.

Krankenschutz und Lebensunterhalt: 

Für die Dauer einer betrieblichen Berufsausbildung besteht grundsätzlich eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Auszubildende muss zudem nachweisen, dass er während des Aufenthalts zur Ausbildung selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Der Lebensunterhalt zur Einreise ist an den Bafög-Satz angelehnt. Derzeit gilt ein Orientierungsbetrag von mindestens 990,00 Euro/Monat, der aber je nach Herkunftsland abweichen kann. Liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des geforderten Betrags, so kann ein Sperrkonto eingerichtet werden (siehe Informationen des Auswärtigen Amtes) oder eine Verpflichtungserklärung von Dritten vorgelegt werden.

Aufenthaltstitel:

Zu Ausbildungszwecken ist ein Aufenthaltstitel erforderlich. Nähre Informationen erhalten Auszubildenden von der Auslandsvertretung. Die aufgeführten Voraussetzungen für ein Visum können je nach Herkunftsland abweichen. Die Entscheidung ob die Voraussetzungen für ein Visum vorliegen, wird von der jeweiligen Auslandsvertretung getroffen. Für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten sind die örtlichen Ausländerbehörden zuständig. Ein gültiger Reisepass ist speziell auch bei den Prüfungen wichtig.

Nach der Einstellung

Umfassende Unterstützung: Viele inländische Jugendliche ziehen zur Ausbildung erstmals selbst um – die internationalen Azubis tun das sogar über weite Strecken. Hierzu sind Hilfestellungen sinnvoll, dass der Umzug problemlos gelingt. Der Neuankömmling sollte auch in der Folgezeit nicht allein gelassen werden. Zur Förderung der Integration ist es wichtig, einen Ansprechpartner/ Paten zu benennen und gemeinsame Aktivitäten von Mitarbeitern in der Freizeit zu fördern. 

Willkommenskultur: Die internationalen Azubis müssen sich im Betrieb wohlfühlen. Hierzu trägt eine gelebte Willkommenskultur wesentlich bei. 

Während der Ausbildung

Beschäftigung: Wer in Deutschland eine qualifizierte (mindestens 2-jährige) Berufsausbildung absolviert, darf zusätzlich einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Sie muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Abbruch der Ausbildung: Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet werden, muss der Unternehmer/Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen der zuständigen Ausländerbehörde die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses melden. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Wechsel in Beschäftigung: Auszubildende können bereits während der Ausbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft annehmen. Damit geht der Wechsel in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung einher. Die Wechselmöglichkeit besteht allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die BA.

Wechsel in Ausbildung: Internationale Studierende können eine Berufsausbildung beginnen, statt ihr Studium fortzuführen. Dafür erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer beruflichen Ausbildung.

Wechsel innerhalb der EU: Für junge Menschen, die nur einen Teil einer Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten und die bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, gilt: In den meisten Fällen erhalten sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Bei Schwierigkeiten

Externe Mentoren: Wenn Schwierigkeiten in der Berufsschule auftreten, Prüfungen schwerfallen, das Heimweh überwiegt oder sonstige Probleme aufkommen, können Auszubildende oder auch die Unternehmen die Initiative VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) einschalten: Erfahrene Mentoren helfen Auszubildenden bei Problemen aller Art und können als Mittler zwischen Azubi und Betrieb auftreten.

Fördermaßnahmen: Nutzen Sie auch andere Fördermaßnahmen, wie z.B. zur Vorbereitung auf die Ausbildung oder zur sprachlichen Förderung. Sprechen Sie hierfür Ihre Agentur für Arbeit oder aber die Berater der IHK Südthüringen an.

Nach der Ausbildung

Anschlussaufenthalt: Nach Abschluss der Berufsausbildung kann die Behörde die Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu einem Jahr verlängern. In dieser Zeit kann der internationale Azubi einen seinem Berufsabschluss angemessenen Arbeitsplatz suchen und uneingeschränkt arbeiten.

Niederlassungserlaubnis: Ausländische Absolventen einer Berufsausbildung können genau wie Hochschulabsolventen in Deutschland nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

 

Als Merkblatt downloaden

Stand: 05/2025
 

 

Eine gezielte Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen kann den Auszubildenden Sicherheit bei der Bewältigung von Prüfungsleistungen geben. Hierzu bieten Bildungsdienstleister und die Industrie- und Handelskammern diverse zielgruppengerechte Lehrgänge an.

Trotz enormer Anstrengungen der Ausbildungsunternehmen kommt es vor, dass Auszubildende ihre Lehre vorzeitig abbrechen möchten. In diesem Fall sind die Ausbildungsberater eine erste Anlaufstelle in der Beratung.

Darüber hinaus gibt es Initiativen, die in einer solchen Situation Hilfestellung geben. Der Senior Experten Service (SES) bietet beispielsweise seine Initiative „VerA zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ an – ein Angebot für alle, die bei ihren ersten Schritten in Richtung Beruf auf Schwierigkeiten stoßen. Die „VerA“ unterstützt bei Konflikten im Ausbildungsbetrieb, Problemen in der Berufsschule und der Prüfungsvorbereitungen.

Anfragen können direkt an Herrn Ralf Groteloh (Regionalkoordinator Initiative VerA, Region Südthüringen) per E-Mail: suedthueringen@vera.ses-bonn.de gesendet werden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter https://vera.ses-bonn.de .

Informationsblatt downloaden

Die Assistierte Ausbildung – sogenannte AsA flex –  sind Maßnahmen für Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Erstausbildung oder Einstiegsqualifizierung befinden und besonderer Hilfen und Unterstützung bedürfen. Kernelemente der AsA sind Stützunterricht (Fachtheorie und -praxis, Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten) und/oder sozialpädagogische Hilfen zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Der Stütz- und Förderunterricht findet in der Regel bei Bildungsdienstleistern oder in Berufsschulen statt. Er wird hauptsächlich außerhalb der Ausbildungszeit angeboten. Die Beantragung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit, Abteilung Berufsberatung oder beim Jobcenter.

Stufenweise zum beruflichen Erfolg – das steht hinter dem System der Höheren Berufsbildung. Nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung und erster Berufspraxis bieten die Abschlüsse zum Geprüften Fachwirt oder Fachkaufmann, Industriemeister (DQR-Niveau 6 – Bachelor-Ebene) sowie zum Geprüften Betriebswirt und Technischer Betriebswirt (DQR-Niveau 7 – Master-Ebene) eine breite Palette von neuen Entwicklungsmöglichkeiten. Die Höhere Berufsbildung eröffnet insbesondere dual Ausgebildeten attraktive Entwicklungswege. Das Team der Weiterbildung findet mit Ihnen gemeinsam das passende Angebot.

Roswitha Hammerschmidt
Niederlassungsleiterin Sonneberg | Referentin Aus- und Weiterbildungsberatung Sonneberg

Telefon +49 3675 7506-252

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