Fit für die Ausbildung
Unterstützung von Ausbildungsunternehmen und Förderung von Azubis
Die Nachwuchsgewinnung ist ein Dauerthema in Südthüringer Unternehmen. Es ist schwierig, qualifizierte und motivierte Auszubildende zu finden. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich dieses Problem zukünftig weiter verschärfen. Die IHK Südthüringen unterstützt mit verschiedenen Angeboten und Tipps von der Beratung über das Lehrstellenportal bis hin zur Prüfungsvorbereitung die Fachkräfte von morgen zu finden und fit zu machen. In einer Übersicht haben wir Ihnen alle Unterstützungsangebote vor und während der Ausbildung zusammengefasst.
Die IHK Südthüringen ist für ihre Ausbildungsbetriebe das ganze Jahr aktiv und unterstützt dabei geeignete Bewerber zu finden oder hilft dabei Probleme während der Ausbildung zu lösen.
Das Team der Ausbildungsberater informiert über die einzelnen IHK-Berufe sowie Ausbildungsmöglichkeiten für Unternehmen. Dabei wird zum Beispiel geklärt, welche Berufe ein Unternehmen ausbilden kann. Zudem unterstützt die Ausbildungsberatung dabei, dass Ausbildungsbetriebe und Jugendliche zueinander finden.
Während der Ausbildung stehen die Berater den Unternehmern, Azubis, Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Ausbildungsfragen zur Verfügung.
Als Auszubildender möchte man auf eigenen Beinen im Leben stehen. Vielleicht ist auch ein Umzug in einen anderen Ort nötig, um seinen Beruf zu erlernen. In vielen Fällen reicht hierzu die Ausbildungsvergütung nicht aus, um Miete, Lebensmittel und die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb zu bezahlen. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Sie wird monatlich gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die BAB muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Die Berufsinformationsmesse (BIM) der IHK Südthüringen ist die größte Ausbildungsmesse der Region. Jährlich stellen sich mehr als 100 Unternehmen mit ihrem Ausbildungsangebot vor. Die Messe ist ein wesentliches Element im Rahmen des Azubirecrutings – um als Ausbildungsunternehmen auf sich aufmerksam zu machen und um Azubis zu gewinnen.
Bundesweites Lehrstellenportal
Wo können Unternehmen offene Lehrstellen veröffentlichen?
Die IHK-Organisation bietet unter www.meine-ausbildung-in-deutschland.de seit Dezember 2024 einen neuen, deutschlandweiten Stellenmarkt an, der aktuelle Ausbildungsangebote auf einer benutzerfreundlichen Plattform zusammenführt. Einfach, zugänglich, qualitätsgesichert.
Wie funktioniert deine-ausbildung-in-deutschland.de?
Automatisiert und kostenfrei: Das Portal bündelt tagesaktuell die Ausbildungsstellen der Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland. Ausbildungsangebote, die Sie als Arbeitgeber veröffentlichen – sei es auf Ihrer Webseite oder bei der Bundesagentur für Arbeit – werden automatisiert ausgelesen. Interessierte Auszubildende finden Ihre Angebote dann auf unserem Portal.
Was können Sie als Ausbildungsunternehmen tun, wenn Ihre Stellenanzeigen noch nicht im Jobportal erscheinen?
Um ausgelesen zu werden, muss Ihre Anzeige bestimmte Kriterien erfüllen:
/ Einsatzort und Firmensitz
Nur Ausbildungsstellen mit Ausbildungsort in Deutschland werden berücksichtigt.
Geben Sie den Einsatzort deutlich an, idealerweise im Anzeigentext.
/ Karriereseite strukturieren
Nutzen Sie eine eigene Karriere-Unterseite mit klaren Jobtiteln und individuellen Links zu den Stellen. Jeder Ausbildungsberuf den Sie anbieten, sollte auf einer eigenen Unterseite stehen. Vermeiden Sie Dropdown-Ansichten oder zusammengefasste Darstellungen auf einer Seite.
/ Jobtitel
Verwenden Sie präzise und spezifische Titel (z. B. „Ausbildung zum/zur Mechatroniker/in“). Heben Sie den Jobtitel in der Detailansicht hervor (z. B. fett oder größere Schrift).
/ Aktualität
Halten Sie Stellenanzeigen aktuell. Entfernen Sie inaktive Anzeigen vollständig.
/ Technische Hinweise
Optimieren Sie Ladezeiten durch reduzierte Bildgrößen. In PDFs muss der Text lesbar sein. Die Datei kleiner als 2 MB. Bei Bewerbermanagement-Systemen muss es eine Möglichkeit geben, alle Dateien dazustellen
Für die Veröffentlichung Ihrer Ausbildungsstellen nutzen Sie neben der Veröffentlichung auf Ihrer Website idealerweise die Jobbörse der Arbeitsagentur. Praktikumsplätze können ebenfalls über die thüringenweite Landingpage „deine-ausbildung-in-thueringen.de" beworben werden.
Beide Angebote werden im Rahmen der Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen in Thüringen eingesetzt, so dass Ausbildungsunternehmen mit der Platzierung dort hervorragende Chancen haben, ihre Angebote für junge Menschen gezielt zu streuen.
Nicht jeder Ausbildungsbetrieb ist in der Lage, seinen Auszubildenden alle Inhalte aus den vorgegebenen Ausbildungsrahmenplänen des jeweiligen Berufes zu vermitteln. In einem solchen Fall kann die Vermittlung ersatzweise durch einen anderen Betrieb oder einen Bildungsdienstleister erfolgen. In der Regel übernehmen Bildungsdienstleister im Rahmen von überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen diese Aufgabe. Die IHKs in Thüringen haben gemeinsam mit den Firmenausbildungsverbünden und den Bildungsdienstleistern hierfür „Modulkataloge für die Ergänzungsausbildung“ erarbeitet. Die Kataloge enthalten eine Liste an Einzellehrgängen (Modulen), deren Inhalte wiederum Bestandteil des Ausbildungsrahmenplanes sind. Sie unterstützen Unternehmen bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte.
Qualitätskriterien für die erfolgreiche Umsetzung von Anfang an
BEI DER REKRUTIERUNG IM AUSLAND
Wichtig bei der internationalen Rekrutierung von Auszubildenden sind eine gute Regionen- und Zielgruppenanalyse sowie die individuelle Ansprache der jungen Leute. Vermitteln Sie umfassende und konkrete Informationen zum Berufsbild und den entsprechenden Anforderungen, dass keine falschen Erwartungen entstehen. Verlassen Sie sich bei der Beurteilung von Bewerbern nicht auf Schulnoten, sondern achten Sie auf die für Sie relevanten methodischen Kompetenzen, grundlegende Kenntnisse der allgemeinbildenden Fächer, wie Mathematik und charakterlichen Eigenschaften. Wenn möglich, empfehlen wir Ihnen die Durchführung von Online-Vorstellungsgesprächen ggf. mit Unterstützung eines Dolmetschers.
VOR DER AUSBILDUNG
Rechtliche Grundlage einer dualen Berufsausbildung in Ihrem Unternehmen ist auch bei internationalen Auszubildenden das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung unterscheiden sich allerdings je nach Herkunftsland. Teilweise ist ein Visum erforderlich. Umfangreiche Informationen finden Sie bei Make it in Germany und beim Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge. Dort gibt es eine Broschüre: „Einwanderung in die Ausbildung“.
VORAUSSETZUNGEN ZUR VISABEANTRAGUNG SOWIE HINWEISE FÜR AUSBILDUNGSUNTERNEHMEN
Sprachkenntnisse: Azubis aus Drittstaaten benötigen gemäß §16a AufthG einen Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1. Alternativ ist auch eine Einreise zum Sprachkurs möglich, allerdings muss in diesem Fall gemäß §16f Abs.1 AufthG die Sicherung des Lebensunterhaltes nachgewiesen werden. Ergänzend zum geforderten B1-Zertifikat bietet die IHK Südthüringen für die Azubis ihrer Mitgliedsunternehmen die Teilnahme an einem kostenlosen Online-Deutsch-Berufssprachkurs vor Einreise an. Erfahrungen zeigen, dass für eine erfolgreiche Durchführung einer dualen Berufsausbildung ein Sprachniveau von mindestens B2 vorliegen sollte, damit die komplexen Zusammenhänge besonders in der Berufsschule und in den Prüfungen erfolgreich gemeistert werden können.
Schulabschluss: Eine Ausbildung sollte i.d.R. nur aufgenommen werden, wenn ein Schulabschluss nachgewiesen wird. Dieser Nachweis sollte im Rahmen des Bewerbungsprozesses auch als beglaubigte deutsche Übersetzung vorgelegt werden. Zudem ist ein Nachweis der belegten Fächer zur Einschätzung des Bildungsniveaus und der notwendigen Vorkenntnisse für den künftigen Beruf empfehlenswert.
Ausbildungsvertrag: Vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages müssen nach § 27 ff. BBiG die Eignung der Ausbildungsstätte vorliegen sowie entsprechende Ausbilder benannt sein. Im Visa-Prozess (falls erforderlich) ist die Vorlage eines gültigen Ausbildungsvertrages meist inklusive der Eintragungsbestätigung der zuständigen IHK erforderlich. Die Visarechtliche Bestimmungen des Herkunftslandes sind bei der Vertragsgestaltung zu beachten.
Reichen Sie bitte die Ausbildungsverträge bei der IHK online ein. Hierzu stehen Ihnen die Digitalen Services auf der IHK-Website zur Verfügung. Zudem ist zu beachten, dass die Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Die Vertragsparteien müssen seit dem 01.08.2022 in die Vertragsniederschrift nicht nur Zahlung und Höhe der Vergütung aufnehmen, sondern auch deren Zusammensetzung, sofern die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen besteht. In die Vertragsniederschrift muss zudem die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden vereinbart werden.
Sinnvoller Start der Ausbildung:
Der Ausbildungsbeginn sollte so gewählt werden, dass alle Ausbildungsinhalte / Lernfelder der Berufsschule vom Auszubildenden besucht werden können, also am 01.08., 01.09. oder zumindest zeitnah mit Schuljahresbeginn starten. Bei abweichendem späterem Ausbildungsbeginn sollte Rücksprache mit der IHK Südthüringen und der jeweiligen Berufsschule genommen werden. In diesem Fall muss durch den Ausbildungsbetrieb sichergestellt werden, dass verpasste Lerninhalte aus der Berufsschule durch den Auszubildenden in der vorgesehenen Ausbildungszeit nachgeholt werden können.
Endet der Ausbildungsvertrag nach dem 30.09. oder dem 31.03. wird der geplante Prüfungstermin in der Regel nach dem Ende des Ausbildungsvertrages liegen, was visarechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Hier besteht bei entsprechenden Leistungen in Betrieb und Berufsschule die Möglichkeit zur vorzeitigen Prüfungszulassung. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit von vornherein ist nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen kann die Ausbildungsdauer verlängert werden.
Einreise vor Ausbildungsbeginn:
Zeiten bis zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres könnten zur Vermittlung von Sprachkompetenzen oder zur berufspraktischen Vorbereitung genutzt werden. Hier gilt es im Einzelfall zu prüfen, welche Nachweise zu erbringen sind und ob ggf. ein Zweckwechsel erforderlich ist. Ansprechpartner hierfür sind die Visa-Stellen im Heimatland bzw. die Ausländerbehörden, falls sich der Azubi bereits in Deutschland befindet. Die IHK Südthüringen bietet für ihre Unternehmen individuelle Beratungen an.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA):
Für Auszubildende aus Drittstaaten ist sowohl bei der Beantragung von Visa als auch beim Zweckwechsel bzw. beim Wechsel des Ausbildungsbetriebes die Zustimmung der BA erforderlich. Azubis aus Drittstaaten benötigen immer eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die Ablage in der Personalakte ist zu empfehlen. Die IHK Südthüringen bietet für ihre Unternehmen individuelle Beratungen an.
Krankenschutz und Lebensunterhalt:
Für die Dauer einer betrieblichen Berufsausbildung besteht grundsätzlich eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Auszubildende muss zudem nachweisen, dass er während des Aufenthalts zur Ausbildung selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Generell müssen die grundlegenden Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sein (§ 5 Abs. 1 AufenthG).
NACH DER EINSTELLUNG
Umfassende Unterstützung: Viele inländische Jugendliche ziehen zur Ausbildung erstmals selbst um und die internationalen Azubis tun das sogar über weite Strecken. Hierzu sind Hilfestellungen sinnvoll, dass der Umzug problemlos gelingt. Der Neuankömmling sollte auch in der Folgezeit nicht allein gelassen werden. Zur Förderung der Integration ist es wichtig, einen Ansprechpartner/ Paten zu benennen und gemeinsame Aktivitäten von Mitarbeitern in der Freizeit zu fördern. Die Vereinsmitgliedschaft (Feuerwehr, Fußball) kann eine tragende Schlüsselrolle hierfür einnehmen. Deutschkenntnisse können innerhalb dieser Kommunikation ausgebaut und gefestigt werden.
Willkommenskultur: Alle Azubis sollen sich im Betrieb wohlfühlen. Hierzu trägt eine gelebte Willkommenskultur wesentlich bei. Hilfreiche Tipps finden Sie hier.
WÄHREND DER AUSBILDUNG
Beschäftigung: Wer in Deutschland eine qualifizierte (mindestens 2-jährige) Berufsausbildung absolviert, darf gemäß Aufenthaltstitel hinzuverdienen. Wichtig ist, dass die Ausbildung nicht darunter leidet. Es gilt das Arbeitszeitgesetz.
Abbruch der Ausbildung: Sollte die Ausbildung vorzeitig beendet werden, muss der Unternehmer/Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen der zuständigen Ausländerbehörde die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses melden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Vor Abbrüchen sollte Ihre zuständige Stelle informiert werden, die entsprechenden Ausbildungsberater können beratend vor Ort tätig werden.
Wechsel in Beschäftigung: Auszubildende können bereits während der Ausbildung ein Arbeitsplatzangebot als Fachkraft annehmen unter der Voraussetzung der bestandenen Abschlussprüfung. Empfohlen wird ein Zeitraum von 6 Wochen vor Prüfungstermin. Ansprechpartner sind die örtlichen Ausländerbehörden. Damit können Wartezeiten ohne Arbeitserlaubnis vermieden werden. Dieser Zweckwechsel bedarf der Zustimmung durch die BA.
Wechsel in Ausbildung: Internationale Studierende können eine Berufsausbildung beginnen, statt ihr Studium fortzuführen. Dafür erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer beruflichen Ausbildung. Es gelten auch die bei diesem Zweckwechsel die Vorschriften gemäß §16a AufthG inkl. Zustimmung der BA. Ansprechpartner sind die örtlichen Ausländerbehörden.
Wechsel innerhalb der EU: Junge Menschen, die nur einen Teil einer Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten und die bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, sollten sich vorab bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
BEI SCHWIERIGKEITEN
Externe Mentoren: Wenn Schwierigkeiten in der Berufsschule auftreten, Prüfungen schwerfallen, das Heimweh überwiegt oder sonstige Probleme aufkommen, können Auszubildende oder auch die Unternehmen die Initiative VerA(Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) einschalten: Erfahrene Mentoren helfen Auszubildenden bei Problemen aller Art und können als Mittler zwischen Azubi und Betrieb auftreten.
Nicht jeder Ausbildungsbetrieb ist in der Lage, seinen Auszubildenden alle Inhalte der vorgegebenen Ausbildungsrahmenpläne des jeweiligen Ausbildungsberufs zu vermitteln. In einem solchen Fall kann die Vermittlung ersatzweise durch einen anderen Betrieb oder einen Bildungsdienstleister erfolgen. In der Regel übernehmen Bildungsdienstleister im Rahmen von überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen diese Aufgabe. Für KMU unter 250 Mitarbeitern können diese sogar mit ESF-Mitteln gefördert werden.
Assistierte Ausbildung flexibel (AsAflex), eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahme, unterstützt im Abbau von Sprach-und Bildungsdefiziten, gezielter Prüfungsvorbereitung, Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und sozialpädagogischer Betreuung.
NACH DER AUSBILDUNG
Anschlussaufenthalt nach §18a: Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist auf Basis eines Arbeitsvertrages als Fachkraft ein dauerhafter Aufenthaltstitel möglich. Zuständig sind die örtlichen Ausländerbehörden. Niederlassungserlaubnis: Ausländische Absolventen einer Berufsausbildung können genau wie Hochschulabsolventen in Deutschland nach vier Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem eine Einbürgerung erfolgen.
Stand: 04/2026
Eine gezielte Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen kann den Auszubildenden Sicherheit bei der Bewältigung von Prüfungsleistungen geben. Hierzu bieten Bildungsdienstleister und die Industrie- und Handelskammern diverse zielgruppengerechte Lehrgänge an.
Trotz enormer Anstrengungen der Ausbildungsunternehmen kommt es vor, dass Auszubildende ihre Lehre vorzeitig abbrechen möchten. In diesem Fall sind die Ausbildungsberater eine erste Anlaufstelle in der Beratung.
Darüber hinaus gibt es Initiativen, die in einer solchen Situation Hilfestellung geben. Der Senior Experten Service (SES) bietet beispielsweise seine Initiative „VerA zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ an – ein Angebot für alle, die bei ihren ersten Schritten in Richtung Beruf auf Schwierigkeiten stoßen. Die „VerA“ unterstützt bei Konflikten im Ausbildungsbetrieb, Problemen in der Berufsschule und der Prüfungsvorbereitungen.
Anfragen können direkt an Herrn Ralf Groteloh (Regionalkoordinator Initiative VerA, Region Südthüringen) per E-Mail: suedthueringen@vera.ses-bonn.de gesendet werden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter https://vera.ses-bonn.de .
Die Assistierte Ausbildung – sogenannte AsA flex – sind Maßnahmen für Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Erstausbildung oder Einstiegsqualifizierung befinden und besonderer Hilfen und Unterstützung bedürfen. Kernelemente der AsA sind Stützunterricht (Fachtheorie und -praxis, Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten) und/oder sozialpädagogische Hilfen zur Sicherung des Ausbildungserfolges. Der Stütz- und Förderunterricht findet in der Regel bei Bildungsdienstleistern oder in Berufsschulen statt. Er wird hauptsächlich außerhalb der Ausbildungszeit angeboten. Die Beantragung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit, Abteilung Berufsberatung oder beim Jobcenter.
Stufenweise zum beruflichen Erfolg – das steht hinter dem System der Höheren Berufsbildung. Nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung und erster Berufspraxis bieten die Abschlüsse zum Geprüften Fachwirt oder Fachkaufmann, Industriemeister (DQR-Niveau 6 – Bachelor-Ebene) sowie zum Geprüften Betriebswirt und Technischer Betriebswirt (DQR-Niveau 7 – Master-Ebene) eine breite Palette von neuen Entwicklungsmöglichkeiten. Die Höhere Berufsbildung eröffnet insbesondere dual Ausgebildeten attraktive Entwicklungswege. Das Team der Weiterbildung findet mit Ihnen gemeinsam das passende Angebot.
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