Berichtsheft
Im Berufsbildungsgesetz (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG) ist vorgeschrieben, dass Auszubildende einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen müssen. Dazu ist ihnen während der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben. Der Ausbildende beziehungsweise Ausbilder hat den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.
Amanda Vetter
Assistentin Ausbildungsberatung
+49 3681 362-155