Validierung langjähriger Berufserfahrung

Um für Menschen ohne Berufsabschluss neue Türen in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Weiterentwicklung zu öffnen, ist mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren in Deutschland geschaffen.

Die Berufliche Validierung dient dazu, vorhandene Berufskompetenzen dieser Personen sichtbar zu machen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Am Ende eines Validierungsprozesses wird ein Zeugnis oder ein Bescheid erstellt, als Nachweis über die volle oder die teilweise Vergleichbarkeit der beim Bewerber vorhandenen Qualifikationen mit einem jeweiligen Referenzberuf.

 

FAQ Validierung langjähriger Berufserfahrung

Das Verfahren richtet sich an Erwachsene 

  • ohne Berufsabschluss im ausgeübten Beruf,
  • mit mehrjähriger Berufserfahrung,
  • für die eine Externenprüfung nicht in Frage kommt.

Beispiele: 

  • Ein Quereinsteiger, der sich durch langjährige Tätigkeit ein berufliches Handlungsfeld aneignen konnte und jetzt einen formalen Nachweis seiner Fähigkeiten anstrebt.
  • Ein Studienabbrecher, der sich selbstständig durch das Programmieren und Webdesign seine Existenz sichert, nun aber in ein Beschäftigungsverhältnis übergehen möchte und für den zukünftigen Arbeitgeber einen Nachweis benötigt.
  • Angehörige, die ohne Ausbildung jahrelang im Familienunternehmen mitgearbeitet haben.
  • Ein Migrant mit umfangreicher Berufserfahrung aus dem Heimatland, aber ohne klassische Berufsausbildung, der aufgrund somit mangelnder Sichtbarkeit nur Hilfsarbeiten ausführen kann.

Bei der Berufsvalidierung handelt es sich um ein Verfahren, mit dem Menschen mit langjähriger Berufserfahrung aber ohne Abschluss im ausgeübten Beruf ihre Berufskompetenzen anhand eines festgelten Standards bewerten lassen können. Der Standard für die Berufsvalidierung ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. 

Für Fortbildungsabschlüsse, insbesondere für die Meisterqualifikation, gibt es keine Berufsvalidierung. 

Je nach Erfolg im Verfahren wird eine vollständige, eine überwiegende oder eine nur teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit attestiert. 

  • Der Wohnsitz befindet sich in Deutschland.
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie haben Berufserfahrung in einer Tätigkeit, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf). Das können Sie hier nachprüfen: Ausbildungsberufe von A bis Z.
  • Sie haben bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung im angestrebten Referenzberuf und befinden sich aktuell auch nicht in einer Berufsausbildung oder Umschulung in diesem Beruf.
  • Mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit als Berufserfahrung im Referenzberuf.

Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse notwendig. 

Um an einen Validierungsprozess zu durchlaufen, ist mindestens das 1,5–fache der regulären Ausbildungszeit des Referenzberufs als einschlägige Berufserfahrung nötig. 

Beispiel: Die Ausbildung im Beruf Verkäufer dauert 24 Monate. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens 36 Monate relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden. 

Beispiel: Die Ausbildung im Beruf Fachinformatiker dauert 36 Monate. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens 54 Monate relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden. 

Beispiel: Die Ausbildung im Beruf Industriemechaniker dauert 42 Monate. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens 63 Monate relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden. 

Das Feststellungsverfahren kann nur an Ihrem Wohnort oder am Sitz Ihres Unternehmens beziehungsweise Arbeitgebers durchgeführt werden kann. 

Wenn Ihr Wohnort oder der Sitz Ihres Unternehmens in Thüringen ist, wenden Sie sich bitte an die IHK Erfurt: https://www.ihk.de/erfurt/bildung/fachkraefteentwicklung/valikom-6244060

Mit dem Validierungsverfahren erhalten Personen mit langjähriger Berufserfahrung, die keinen formalen Nachweis (z. B. ein Prüfungszeugnis) über ihr Können besitzen (beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Menschen ohne Berufsabschluss) die Möglichkeit, ihre erlernten Kompetenzen validieren zu lassen. Es wird bewertet, ob diese Kompetenzen vollständig, überwiegend oder teilweise gleichwertig mit einem formalen Berufsabschluss sind. Auf Grundlage der Bewertung wird ein Validierungszertifikat von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt. 

Das Validierungszertifikat der IHK kann z. B. Arbeitssuchende im ‎Bewerbungsprozess unterstützen und die ‎Chancen auf eine Einstellung erhöhen. Es kann ‎aber auch für Selbstständige hilfreich sein, die ‎wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten oder ‎einen objektiven Nachweis über ihr Können benötigen‎. Außerdem können Personen ohne Abschluss im Anschluss an das Verfahren als Ausbilder eingesetzt werden, da sie mit der Validierung die beruflichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen können, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. Beschäftigte erhalten durch das Zertifikat eine Bescheinigung ihres Könnens, welche über bloße Arbeitszeugnisse hinausreicht. 

Arbeitgeber erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne passenden Berufsabschluss eine objektive Einschätzung und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen. 

Im Wesentlichen läuft das Verfahren wie folgt ab: 

  1. Sie treten in Kontakt mit der IHK Erfurt für eine Erstberatung.
  2. Sie schildern Ihre erworbenen Kompetenzen.
  3. Gemeinsam mit dem Ansprechpartner der IHK wird ein Referenzberuf festgelegt.
  4. Sie vergleichen Ihre Kompetenzen mit den Tätigkeitsbereichen des Referenzberufs anhand der Ausbildungsordnung.
  5. Sie stellen den Antrag auf Zulassung zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) gemäß §§ 50b ff. BBiG.
  6. Die IHK wertet die Antragsunterlagen aus und informiert Sie über das Ergebnis.
  7. Gemeinsam mit Berufsexperten wird ein Beratungsgespräch zur Fremdbewertung, d.h. zur praxisbezogenen Kompetenzfeststellung durchgeführt.
  8. Nach dem Gespräch legen Sie fest, in welchem Tätigkeitsbereich die Fremdbewertung durchgeführt werden soll, je nachdem ob Sie die volle oder eine teilweise Vergleichbarkeit anstreben.
  9. In der Fremdbewertung durch die Berufsexperten zeigen Sie anhand von praxisnahen Aufgaben auf, über welche beruflichen Kompetenzen Sie verfügen.
  10. Sie erhalten von der IHK Erfurt je nach Ergebnis ein Zeugnis (bei voller Vergleichbarkeit) oder einen Bescheid (bei teilweiser Vergleichbarkeit) Ihrer Berufskompetenzen mit dem Referenzberuf.

Bei einer überwiegenden Vergleichbarkeit weist der Bescheid im Detail die festgestellten und die nicht festgestellten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit aus. 

Bei einer vollständigen Vergleichbarkeit stellt der Bescheid in Form eines schriftlichen Zeugnisses die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit des Antragstellers mit der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit fest. 

Menschen mit Behinderung können auch kleinere Bestandteile eines Referenzberufs bewerten lassen und darüber einen Bescheid mit teilweiser Vergleichbarkeit zum Referenzberuf erhalten. 

Anja Boller
Abteilungsleiterin Aus- und Weiterbildung

Telefon +49 3681 362-151

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