Entschädigung für ehrenamtliche Prüfertätigkeit
Die Prüfertätigkeit ist ein Ehrenamt. Die IHK Südthüringen entschädigt aber für die Zeitaufwendungen, die gefahrenen Kilometer, die Korrektur von Prüfungsarbeiten und die Erstellung von Prüfungsaufgaben. Einzelheiten sind in der Entschädigungsregelung festgelegt, die jeder Prüfer ausgehändigt bekommt. Die Prüferentschädigung wird auf Antrag gezahlt. Die Anträge auf Prüferentschädigung werden ausschließlich elektronisch über das PrüferInfocenter (Prüferentschädigung online) gestellt.
Die elektronisch gestellten Entschädigungsanträge gehen unmittelbar bei der IHK Südthüringen ein und können sofort vom jeweiligen Prüfungsausschussbetreuer freigegeben werden. Der Entschädigungsbeleg steht Ihnen nach der Freigabe Ihres Antrages sofort zum Download zur Verfügung. Sie können sich auch jederzeit einen Jahresauszug erstellen.
Den Zugang zum PrüferInfocenter erhalten Sie, wenn Sie uns die erforderlichen Angaben mit dem Online-Formular übermitteln. Das Formular finden Sie unter den Links.
+49 3681 362-152
Marcella Frischmuth
Tel. +49 3681 362-169 • frischmuth@suhl.ihk.de
Ulrike Fritsche
Tel. +49 3681 362-172 • fritsche@suhl.ihk.de
Isabell Jornitz
Tel. +49 3681 362-113 • jornitz@suhl.ihk.de
Michaela Kuhne
Tel. +49 3681 362-161 • kuhne@suhl.ihk.de
Anja Padelat
Tel. +49 3681 362-157 • padelat@suhl.ihk.de