Prüfungsergebnisse
Ab dem 02.06.2022 finden Sie hier die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen Sommer 2022. Die Zugangsdaten haben Sie bereits per Post erhalten.
Die Ergebnisse in den Berufen Tiefbauer und Straßenbauer werden schnellstmöglich nachgereicht.
Die Ergebnisse der Teil 1-Prüfung im Beruf Land-und Baumaschinenmechatroniker können erst nach Abschluss der praktischen Prüfungen eingestellt werden, da die schriftliche Prüfung keine selbstständige Prüfungsleistung darstellt, sondern ein Bestandteil des Prüfungsbereichs "Arbeitsauftrag" ist, für den es nur eine Gesamtpunktzahl gibt.
Häufig gestellte Fragen
Für den Zugang zu Ihren Prüfungsergebnissen benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten, die wir Ihnen mit Ihrer Einladung zur Prüfung zugesendet haben. Wenn Sie diese nicht mehr haben, senden wir Ihnen gern per Post eine neue Einladung zu.
Bitte kontrollieren Sie zunächst, ob Sie Ihre Zugangsdaten korrekt eingegeben haben.
Ist dies der Fall, liegen uns Ihre Prüfungsergebnisse vermutlich noch nicht vor. Wir erhalten die ersten Ergebnisse meist ca. 3-4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung. Von da an treffen bei uns täglich weitere Auswertungen ein, die jeweils über Nacht in das System eingespielt werden. Bitte schauen Sie daher immer wieder mal nach.
Bei den vorläufigen Ergebnissen handelt es sich um Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen. Auf Grund dieser Ergebnisse ist es noch nicht möglich zu sagen, ob Sie die Prüfung bestanden haben oder nicht. Diese Feststellung trifft der Prüfungsausschuss persönlich Ihnen gegenüber, jedoch erst, wenn alle Ihre Prüfungsergebnisse vollständig vorliegen.
Aus den Ergebnissen ist nicht immer direkt erkennbar, ob Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen müssen oder nicht. Um dies zu ermitteln, müssen Sie die Gewichtungen der einzelnen Prüfungsfächer sowie die Bestehensregeln für Ihren Ausbildungsberuf berücksichtigen.
In der Regel gilt jedoch: Haben Sie in jedem Fach mindestens 50 Punkte erreicht, müssen Sie sich um den schriftlichen Prüfungsteil eigentlich keine Sorgen machen. Liegen Sie in einem oder mehreren Fächern unter 50 Punkten, kann für Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung in Frage kommen.
Sollte für Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung in Frage kommen, werden Sie schriftlich von der IHK Suhl informiert.
Die Gewichtung der Fächer ist in der Ausbildungsordnung zu Ihrem Beruf im Abschnitt „Abschlussprüfung“ enthalten. Sofern Ihnen keine Ausbildungsordnung vorliegt, fragen Sie bitte in Ihrem Ausbildungsbetrieb nach. Ausbildungsordnungen erhalten Sie außerdem als Download im Internet.
Ja, das ist möglich, wenn auch selten. Die Ergebnisse werden z.B. korrigiert, wenn nachträglich ein Fehler bei der Auswertung festgestellt wird.
Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht im Internet bekannt gegeben. Über diese Ergebnisse erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebescheinigung.

+49 3681 362-113

+49 3681 362-323

+49 3681 362-161

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