Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

TERMINPLANUNG

schriftlichmündlichPrüfungsort
05. Dezember 202305. Dezember 2023IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf
05. März 202405. März 2024

IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf

11. Juni 202411. Juni 2024

IHK Bildungszentrum Suhl-Mäbendorf

/ Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.
/ Für jede Prüfung kann nur eine bestimmte Teilnehmerzahl zugelassen werden.
/ Zu jedem der Termine kann die Prüfung jeweils nur für eine Verkehrsart abgelegt werden.
/ Die Anmeldung soll bis spätestens 14 Tage vor dem schriftlichen Prüfungstermin bei uns vorliegen. Später eingehende Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung). Eine Auflistung der Behörden finden Sie am Ende des Dokuments.

Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben

  • der persönlichen Zuverlässigkeit und
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.

 

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,

  • wenn Sie als Unternehmer die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.

 2.1. durch Fachkundeprüfung (IHK)

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens für Taxen oder Mietwagenverkehr ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe folgender Abschnitt). Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Theorie und Fallstudien mit einer Bearbeitungszeit von  jeweils einer Stunde) und einem i.d.R. einer halben Stunde je Prüfling dauernden mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die in der "Sachgebietsliste Taxi-/Mietwagenverkehr" enthaltenen Themen.

 

2.2. aufgrund leitender Tätigkeit

Die fachliche Eignung kann Ihnen zuerkannt werden, wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- bzw. Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe Sachgebietsliste Taxi und Mietwagen) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der IHK, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen.

Nähere Information und das Antragsformular für die Zuerkennung der fachlichen Eignung finden Sie rechts im Downloadbereich.

 

2.3. aufgrund eines anerkannten Abschlusses

Sie verfügen über die die fachliche Eignung, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse erlangt haben, sofern die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde:
 

  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt(in)
  • Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden.

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Folgende Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern (Hinweis: Diese Liste wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und falsche Angaben):

 

Über den Buchhandel oder direkt zu beziehen:

  • "Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer"
    Lehrbuch für Grundlagen der Prüfungssachgebiete
    Autor: Thomas Grätz
    ISBN 3-574-24032-5
    Verlag Heinrich Vogel, München
    Telefon 01805 262618
    Internet www.heinrich-vogel-shop.de
  • "Das Taxi-Unternehmen in der Praxis"
    Leitfaden zur Betriebsführung;
    (incl. Sonderteil Kostenkalkulation)
    Autoren: Hans Meißner, Claus Mattern.
    ISBN 3-574-24030-9
    Verlag Heinrich Vogel, München
    Telefon 01805 262618
    Internet www.heinrich-vogel-shop.de
  • "BO Kraft: Kommentar"
    Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
    Autor: Dr. Gerhard Hole
    ISBN 3-574-24015-5
    Verlag Heinrich Vogel, München
    Telefon 01805 262618
    Internet www.heinrich-vogel-shop.de
  • "Rechnen im Verkehrsgewerbe"
    Formeln, Praxisbeispiele, Lösungswege
    Artikel-Nr. 26024
    ISBN 3-574-26024-5
    Verlag Heinrich Vogel, München
    Telefon 01805 262618
    Internet www.heinrich-vogel-shop.de

Die IHK Südthüringen ist zuständig für die Bewerber, die ihren ständigen Wohnsitz in den Landkreisen Hildburghausen, dem Ilm-Kreis, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und der kreisfreien Stadt Suhl haben. Über der Rubrik 'Downloads' finden Sie einen Link zur Prüfungsanmeldung. Eine unverbindliche Terminliste steht für Sie unter der Rubrik 'Downoads' zur Verfügung.

Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung verbindlich. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK und ist im Vorfeld der Prüfung auf eines der im Gebührenbescheid genannten Konten zu überweisen.

Hinweis zum Ausländerrecht
Der Nachweis der fachlichen Eignung berechtigt nicht automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem Ausländerrecht. Betroffene Nicht-EU-Bürger sollten sich deshalb vorab bei der Ausländerbehörde informieren.

Bei Fragen zur Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung wenden Sie sich bitte an die für Sie örtlich zuständige Genehmigungsbehörde

 

Kreis

Behörde

Ansprechpartner

Telefon/Mail

Suhl

Stadtverwaltung Suhl

Ordnungs- und Bürgeramt

Straßenverkehrsbehörde

Friedrich-König-Str. 42

98527 Suhl

Hr. Langenhan

03681/74-2903

03681/74-2982

Joerg.Langenhan@stadtsuhl.de

Schmalkalden-Meiningen

LRA SM

FD Ordnung und Straßenverkehr

Obertshäuser Platz 1

98617 Meiningen

Fr. Werner

03693/485-8155

s.werner@lra-sm.de

Ilm-Kreis

LRA IK

Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsamt

SB gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr

Ichtershäuser Str. 31

99310 Arnstadt

Fr. Schrickel

03628/738-800

vgo@ilm-kreis.de

Sonneberg

LRA SON

Rechts- und Ordnungsamt

Verkehrsbehörde

Bahnhofstraße 66

96515 Sonneberg

Fr. Skoupy

03675/871-283

strassenverkehrsamt@lkson.de

Hildburghausen

LRA HBN

Ordnungsamt

Untere Straßenaufsichts- und Straßenverkehrsbehörde

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Fr. Christl

03685/445-242

christl@lrahbn.thueringen.de

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