Umschreibung Fachkundebescheinigung Verkehr

Umschreibung Fachkundebescheinigungen

Es ist zukünftig im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die Erteilungsbehörde im EDV-Programm bezüglich des Verkehrsleiters die Nummer der Fachkundebescheinigung einzutragen. Diese Nummer wird IHK-spezifisch für den Güter- und den Personenverkehr vergeben.

Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung. Trägt Ihre Fachkundebescheinigung noch keine laufende Nummer, werden Sie ggf. von der Erteilungsbehörde aufgefordert, diesen umschreiben zu lassen.

Zuständig für die Umschreibung ist die IHK, die den Fachkundenachweis ausgestellt hat.

Antje Freund
Antje Freund
Einheitlicher Ansprechpartner

Telefon +49 3681 362-233

 E-Mail E-Mail schreiben

Prüfung Berufskraftfahrer Förderung unternehmerisches Know-how Einheitlicher Ansprechpartner Beratungsförderung Businessplan Existenzgründungsberatung Existenzgründung Gründung Gründungszuschuss BAFA-Förderung Bürgschaften Fördermittel KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau Fördermittel Beratung Fachkundeprüfung Verkehr Förderung von Unternehmensberatungen Existenzgründerpass Gefahrgut Gefahrgutfahrer