Thüringer Weiterbildungsscheck
Antragstellung vorübergehend ausgesetzt: Aufgrund einer anstehenden Richtlinienänderung der Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie können ab sofort keine Anträge für den Weiterbildungsscheck mehr gestellt werden.
Die Antragstellung wird voraussichtlich erst mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie wieder möglich sein. Über den genauen Zeitpunkt sowie alle weiteren Änderungen informiert das Thüringer Landesverwaltungsamt hier.
Der Weiterbildungsscheck auf einen Blick
Erwerbstätige, die ein Weiterbildungsvorhaben selbst finanzieren, sollten vor Anmeldung zu einer Weiterbildung prüfen, ob eine Förderung durch den Thüringer Weiterbildungsscheck möglich ist.
Der Thüringer Weiterbildungsscheck fördert individuelle berufliche Weiterbildungsvorhaben. Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Die Teilnahme- und Prüfungsgebühren können bis zu einer Höhe von 1.000,00 € durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert werden.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Beschäftigten muss unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen. Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.
Die Förderung ist formgebunden beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) vor der verbindlichen Anmeldung zum Weiterbildungsvorhaben durch den Beschäftigten eines Thüringer Unternehmens selbst zu beantragen. Der Antrag ist nach der Registrierung und Anmeldung im Förderportal online zu stellen.
Nähere Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass über die Gewährung von Fördermitteln nur von der jeweils zuständigen Stelle verbindliche Aussagen getroffen werden können. Für individuelle Anfragen empfehlen wir weiterführende Informationen auf der angegebenen Internetseite zu nutzen und die dort genannten Ansprechpartner zu kontaktieren.
Hinweis
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