Zahlen mit Wirkung – Warum amtliche Statistik Wirtschaft und Politik stärkt

Ein Gespräch mit Daniel Mroß, dem Abteilungsleiter Fachstatistik „Wirtschaft, Staat, Umwelt“ im Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) über Statistikpflichten, Bürokratiekosten und den Weg zu einer modernen Datenerhebung sowie dem System der Unternehmensstatistiken
Für viele Unternehmen gehört es zum Alltag: Sie müssen regelmäßig Daten an das Statistische Landesamt melden – etwa zu Umsatz, Beschäftigten oder Umwelt- und Investitionsaspekten. Diese Pflichten sorgen oft für zusätzlichen Aufwand und Fragen. Doch warum genau werden diese Daten eigentlich benötigt? Und wie geht die Statistikbehörde damit um, den Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten? Im Interview erklärt Daniel Mroß, Abteilungsleiter „Wirtschaft, Staat, Umwelt“ im TLS, was hinter den Meldepflichten steckt und wie Unternehmen dabei unterstützt werden können.
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Diese Rückmeldung bekommen wir tatsächlich häufig – und ich verstehe sie sehr gut. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben meist keine eigene Fachabteilung oder Personal für solche Dinge. Aber so lästig es manchmal sein mag: Ohne belastbare Daten könnten Politik, Verwaltung und Wirtschaft keine fundierten Entscheidungen treffen.
Man muss sich nur die letzten Jahre anschauen – Pandemie, Inflation, Energiepreise: In all diesen Fällen brauchten wir als Gesellschaft sehr schnell zuverlässige Informationen. Und die gibt’s nur, wenn vorher regelmäßig gemeldet wurde.
Statistik ist also kein Selbstzweck. Sie ist ein Kompass in komplexen Zeiten. Ein Kompass – ohne den niemand verlässlich steuern kann. Und wir tun alles dafür, diesen Kompass möglichst präzise und gleichzeitig so ressourcenschonend wie möglich bereitzustellen. Dabei sind die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder der führende Informationsdienstleister eines qualitativ hochwertigen und thematisch breitgefächertes Angebots an statistischen Analysen und Publikationen.
Die amtliche Statistik ist ein echtes Gemeinschaftswerk. In Deutschland läuft es über ein föderales System: Die Statistischen Ämter der Länder – also auch wir in Thüringen – arbeiten eng mit dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden zusammen. Und auf europäischer Ebene ist Eurostat mit im Boot. Das klingt erstmal komplex – und das ist es auch in Teilen. Aber es hat einen entscheidenden Vorteil: Wir können Daten bundesweit und EU-weit vergleichbar machen. Dabei folgen wir einem klaren Regelwerk. Unsere Arbeit basiert auf Neutralität, Objektivität, wissenschaftlicher Methodik und einem hohen Datenschutzniveau. Es geht nie um Interessen, sondern immer um Fakten. Und das ist gerade in politisch oder wirtschaftlich angespannten Zeiten wichtiger denn je. Zu unterscheiden ist auch, dass jede unserer Erhebungen auf einem Gesetz beruht. In den meisten Fällen besteht dadurch auch eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die amtliche Statistik ist also ganz klar von freiwilligen Erhebungen und Befragungen – bspw. von denen der IHK – zu unterscheiden.
Der Eindruck ist nachvollziehbar, aber wenn man es genauer betrachtet, ist die Belastung durch amtliche Statistikpflichten im Vergleich gering. Laut dem Belastungsbarometer des Statistischen Bundesamts liegt dieser Anteil an den gesamten Bürokratiekosten aus Bundesrecht bei unter einem Prozent. Das Belastungsbarometer wurde erstmals für das Jahr 2006 ermittelt. Es stellt einen Subindex zum Bürokratiekostenindex (BKI) der Bundesregierung dar.
Natürlich – für den Einzelnen fühlt es sich anders an; vor allem, wenn gerade mehrere Meldefristen zusammenfallen. Und ja, eine Statistikmeldung bedeutet immer Aufwand. Aber wir bemühen uns sehr, diesen Aufwand auf das Nötigste zu begrenzen. Wir nutzen Stichproben, greifen auf vorhandene Daten zurück, setzen auf digitale Meldeverfahren.
Und wir halten engen Kontakt zur Wirtschaft, um zu erfahren, wo wir weiter vereinfachen können.
Uns ist selbstverständlich klar, dass bei Prozentangaben, wie den oben genannten „ein Prozent“ gilt: Die Basis macht`s. Dennoch macht die Zahl deutlich, dass die Stellschrauben mit maximalen Entlastungen für Unternehmen im Bereich der Statistik verhältnismäßig klein sind.
Das ist letztlich ein Zusammenspiel aus vier Bereichen: rechtlicher Rahmen, Methodik, technische Umsetzung und Kommunikation.
Erstens: Wir erheben nur, was gesetzlich vorgeschrieben ist – sei es durch EU-Recht, Bundesrecht oder Landesrecht. Wir können also nicht einfach sagen: Diese Erhebung lassen wir mal weg.
Zweitens: die Methodik. Ein gutes Beispiel sind die sogenannten Mixmodelle. Da kombinieren wir Direktmeldungen mit Verwaltungsdaten – etwa vom Finanzamt oder der Bundesagentur für Arbeit. Wenn die Daten schon vorliegen und wir gesetzlich ermächtigt sind darauf zuzugreifen, muss das Unternehmen sie nicht nochmal melden. Im Handels- und Dienstleistungsbereich etwa werden in der monatlichen Konjunkturerhebung in Thüringen nur noch 3 Prozent der Unternehmen direkt befragt. Eine massive Reduktion im Vergleich zu früheren Totalerhebungen. Der Rest liegt unterhalb der Abschneidegrenzen oder fällt nicht in die Stichprobe. In vielen Teilbereichen werden mit Mixmodellen bereits Verwaltungsdaten verarbeitet.
Drittens: die Meldewege. Mit eStatistik.core oder IDEV gibt es digitale Tools, die Unternehmen digital und zum Teil direkt aus ihrer Buchhaltung heraus melden lassen.
Und viertens: nicht zu unterschätzen, die Kommunikation. Wir sind erreichbar, wir erklären, wir helfen bei Fragen. Das klingt banal, aber wir erleben immer wieder, dass sich allein durch ein gutes Gespräch die Wahrnehmung ändert: von „Bürokratiemonster“ hin zu „okay, nachvollziehbar“.
Diverse. Wir werden nachher sicher noch zu einigen Einzelvorschlägen vordringen. Und genau hierin liegt auch eine Gefahr. Das bestehende System der Unternehmensstatistiken, der Konjunktur- und Strukturbeobachtung ist historisch gewachsen. Neuerungen konzentrierten sich immer auf einzelne Branchen und Merkmale, die zum jeweiligen Zeitpunkt im Fokus standen. Eine Betrachtung des gesamten Systems ist deshalb aus Sicht der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder heute angezeigt und wäre ein völlig neuer Ansatz. Die notwendige Bürokratieentlastung bei Unternehmen und Verwaltung sowie die Möglichkeiten der digitalen Technologie erhöhen sowohl Dringlichkeit als auch Möglichkeit einer echten Innovation. Entlastungen wurden bisher durch einzelne Änderungen im bestehenden System der Erhebungen erreicht. Der hier skizzierte Ansatz würde das System aber selbst in den Fokus nehmen und von Grund auf neu denken, anstatt Stückwerk bei Anpassungen einzelner Erhebungen zu schaffen. Noch dazu mit der Gefahr von Informationsverlusten und methodischen Unsauberkeiten.
Die historisch gewachsenen Unternehmensstatistiken mit unterschiedlichen Vorgehensweisen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen bringen eine Reihe von Herausforderungen mit sich. Vor diesem Hintergrund soll ein neues System der Unternehmensstatistiken – kurz SysdU – aufgebaut werden. Das Ziel besteht darin, möglichst ein kohärentes, effizientes und belastungsarmes System zu schaffen, das zugleich in allen Bereichen und Regionen belastbare Ergebnisse gewährleistet. SysdU zielt darauf ab, die Unternehmensstatistiken ganzheitlich neu zu gestalten, um die Datenqualität, Vergleichbarkeit und Aussagekraft – auch auf regionaler Ebene – zu erhöhen und gleichzeitig die Belastung der Unternehmen zu reduzieren. Mit dem neuen System wird angestrebt, die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern. Dazu sollen jeweils nur noch eine Struktur- und Konjunkturerhebung nach einem neu zu konzipierenden Stichprobenmodell über alle Wirtschaftsbereiche hinweg durchgeführt werden. Die Anzahl der Erhebungen würde insgesamt reduziert und die Wirtschaft entlastet, indem Vollerhebungen mit Abschneidegrenze gegebenenfalls durch Stichprobenerhebungen ersetzt, Erhebungsmerkmale besser mit dem betrieblichen Rechnungswesen harmonisiert, zusätzliche Verwaltungsdaten genutzt und Doppelerhebungen von Merkmalen beseitigt werden könnten. Das neue System der Unternehmensstatistiken müsste gleichzeitig deutlich transparenter, die Statistik resilienter, kohärenter und der IT-Aufwand optimiert werden. Beobachtungslücken würden gegebenenfalls geschlossen, die Konsistenz und die Qualität der Ergebnisse werden verbessert. Das Datenangebot könnte für alle Wirtschaftsbereiche vereinheitlicht werden und sich verändern, sodass einige Auswertungsebenen auch gröber werden können als in den heutigen Statistiken. Wichtig ist, dass wir an dieser Stelle nur über das Ziel sprechen. Erst Methodentests können in einem zweiten Schritt eine tatsächliche Umsetzbarkeit nachweisen.
Ohne Unterstützung durch Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere aber durch die Politik wird der Umbau nicht möglich sein. Der Gesetzgeber legt fest, welche Daten wie erhoben werden. Ein Umstieg, der Belastungen verringert und ausgleicht, wird in Teilbereichen zu Informationseinbußen führen! Die Abwägung der betroffenen Interessen zwischen Unternehmen und Datennutzern ist eine politische Entscheidung, die amtliche Statistik muss dabei beraten und konkrete Vorschläge machen. Zudem wird der Aufbau eines neuen Systems bis zum betriebssicheren Umstieg Investitionen erfordern. Datenproduktion und Wartung der IT-Infrastruktur müssen auch während Konzeption und Entwicklung des neuen Systems fortgeführt werden. Wann dieses neue System in Betrieb geht, kann im Moment nur grob geschätzt werden. Eine Größenordnung von mehreren Jahren erscheint notwendig und realistisch.
Die Überlegungen haben aktuell nur den Status einer detaillierten Skizze und auch das Erwartungsmanagement muss noch gebremst werden, weil dies alles aussagekräftiger Methodentests bedarf. Eine Ausarbeitung des Konzepts mit Umsetzungsplanung strebt der Verbund der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aktuell an.
Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Erstens ist zwischen freiwilligen Erhebungen von Instituten, Kammern und Verbänden auf der einen und amtlichen Statistiken auf der anderen Seite zu unterscheiden. Zweitens besteht das System amtlicher Statistiken aus mehr Akteuren als den Statistischen Landesämtern. So veröffentlicht beispielsweise die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) regelmäßig Daten zum deutschen Arbeitsmarkt.
Nun aber zum TLS. Ich möchte es einmal ganz konkret in Zahlen fassen. Das Statistische Unternehmensregister zählt für Thüringen knapp 80.000 auswertungsrelevante Unternehmen, also rechtliche Einheiten. Davon sind in einem Jahr etwas mehr als 20 Prozent in verschiedene Statistische Erhebungen des TLS einbezogen worden; knapp 18 Prozent in einer Erhebung sowie ca. 5 Prozent in mehr als einer Erhebung. Darunter waren etwa 1 Prozent in mehr als 5 Erhebungen auskunftspflichtig. Ich denke, diese Zahlen sprechen schon für sich.
Das ist absolut nachvollziehbar – und wird auch bei uns regelmäßig diskutiert. Aber man muss es im Gesamtbild betrachten. Wenn wir zum Beispiel die Abschneidegrenze von 300.000 Euro auf 500.000 Euro Jahresumsatz anheben, entlasten wir einige Unternehmen, aber gleichzeitig verschlechtert sich die statistische Abdeckung – besonders in Bereichen, wo die wirtschaftliche Dynamik gerade von kleinen Einheiten ausgeht. Es ist also auch klar von der wirtschaftlichen Struktur der Bundesländer abhängig. Thüringen ist hierbei ein gutes Beispiel.
Auch eine pauschale Reduzierung der Stichprobengrößen klingt gut, kann aber dazu führen, dass wir auf Länderebene keine belastbaren Daten mehr bekommen. Das betrifft besonders kleinere Bundesländer wie Thüringen.
Deshalb sagen wir: Entlastung ja – aber nur, wenn die Qualität der Ergebnisse im Auge behalten wird. Das muss immer evidenzbasiert und methodisch geprüft werden. Ansonsten haben wir am Ende Erhebungen, die keine belastbare Auswertung bzw. keinen Informationsgewinn zulassen. Das kann keiner wollen. Aufwand und Nutzen müssen immer abgewogen, gemeinsam betrachtet werden.
Eine sehr große. Viele Erhebungen beruhen auf EU-Verordnungen, insbesondere auf der sogenannten EBS-Verordnung. Dort wird unter anderem festgelegt, welche Daten regelmäßig erhoben werden müssen – und auch wie oft.
Beispielsweise müssen wir für bestimmte Branchen monatliche Umsatzdaten liefern. Das ist verbindlich – da können wir national nicht einfach sagen: Wir machen das nur vierteljährlich.
Was wir aber machen können – und auch tun – ist, innerhalb dieses Rahmens so effizient wie möglich zu arbeiten: mit cleveren Stichproben, automatischer Datenintegration und einer digitalen Infrastruktur, die funktioniert.
Klingt zunächst attraktiv – aber es hat einen Haken. Wenn das gesetzlich umgesetzt würde, könnte die Statistik pro Jahr nur noch maximal 20 Prozent der Einheiten befragen. Das Problem dabei: Die Aussagekraft sinkt drastisch. Viele Ergebnisse wären voraussichtlich nicht mehr belastbar, besonders auf Landes- und regionaler Ebene. Und gerade in Thüringen brauchen wir eine gewisse Datentiefe, um Entwicklungen zuverlässig abbilden zu können. Außerdem würden durch den ständigen Wechsel große Sprünge in den Datenreihen entstehen – das erschwert Zeitvergleiche und Trendanalysen. Deshalb sagen wir ganz klar: Solche Vorschläge müssen immer methodisch durchgerechnet werden – Entlastung sollte nicht zulasten der Datenqualität gehen und muss am Ende politisch entschieden werden. Denn letztendlich handelt die amtliche Statistik streng nach den gesetzlichen Vorgaben. Es liegt also an Gesellschaft und Politik abzuwägen, welche Daten mit welcher Verlässlichkeit benötigt werden. Wir beraten dabei selbstverständlich aus methodisch, qualitativen Gesichtspunkten. Wenn der Deutsche Bundestag aber entscheidet, dass diese oder jene Angaben nicht mehr erhoben werden, dann ist das so.
Aber Achtung: Für die Vorbereitung und Implementierung des in den vorigen Fragen skizzierten neuen Systems der Unternehmensstatistiken ist es von großer Bedeutung, dass nicht immer wieder parallele Einzelmaßnahmen diskutiert werden, sondern der Fokus auf die Vorbereitung des neuen Systems gelegt und die Ressourcen dafür gebündelt werden. Nur dadurch kann ein Gleichgewicht zwischen Reduzierung der Berichtspflichten und einem qualitativ hochwertigen Datenangebot sichergestellt werden.
Definitiv. Wir setzen schon heute auf digitale Schnittstellen, automatisierte Plausibilitätsprüfungen und standardisierte Datenformate.
Und ja – auch der Einsatz von KI ist ein Thema. Zum Beispiel bei der Erkennung von Ausreißern, der Verbesserung von Stichproben oder bei der schnelleren Datenverarbeitung. Aber – und das ist mir wichtig – die Ergebnisse müssen nachvollziehbar und überprüfbar bleiben. Wir dürfen nicht vergessen: Statistik ist ein öffentliches Gut. Ihre Glaubwürdigkeit beruht auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und methodischer Sorgfalt. Das darf bei aller Digitalisierung nicht verloren gehen.
Vor allem den Dialog. Wir sind auf Rückmeldungen angewiesen, um unsere Prozesse weiter zu verbessern. Und die IHK spielt hier eine ganz zentrale Rolle – als Brücke zwischen Verwaltung und Unternehmen. Wir möchten wissen: Wo drückt der Schuh? Welche Fragen tauchen in der Praxis auf? Was funktioniert gut – und was nicht?
Viele Vereinfachungen in den letzten Jahren sind genau aus solchen Rückmeldungen entstanden. Und nicht zuletzt profitieren Unternehmen auch selbst von der amtlichen Statistik – etwa bei Marktanalysen, Standortbewertungen oder der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung.
Statistik ist nicht nur Zahlenerhebung – sie ist ein Werkzeug für Orientierung, eine Art Frühwarnsystem oder, wie oben schon erwähnt, ein Kompass. Sie hilft, Trends zu erkennen, Entwicklungen einzuordnen und informierte Entscheidungen zu treffen – für Unternehmen genauso wie für Politik und Gesellschaft.
Ich danke allen, die sich die Zeit nehmen, mitzuwirken. Denn ohne Ihre Daten – ohne Ihre Mitarbeit – wäre vieles nicht möglich. Sie tragen damit aktiv dazu bei, dass gute Entscheidungen getroffen werden können. Und das ist heute wichtiger denn je.


