Aufschub entlastet Handel und Gastgewerbe

IHK Südthüringen dankt Finanzministerium für Verlängerung der Übergangsfrist für die Aufrüstung elektronischer Registrierkassen

Als elftes Bundesland hat Thüringen gestern den bargeldintensiven Unternehmen mehr Zeit für die Umrüstung auf betrugssichere elektronische Registrierkassen eingeräumt. Statt zum 30. September 2020 müssen die Unternehmen die von ihnen verwendeten Kassensysteme nun bis spätestens 31. März 2021 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausrüsten.

Allerdings müssen die betroffenen Unternehmen bis spätestens 30. September 2020 deren Beschaffung und Einbau beauftragen und das Finanzamt darüber informieren. Die Entscheidung Thüringens war notwendig geworden, weil die Bundesregierung eine weitere Verlängerung der Übergangsregelung abgelehnt hatte.

„Die Thüringer Industrie- und Handelskammern haben in einem Schreiben an Finanzministerin Taubert diese Übergangsregelung Ende letzter Woche angeregt. Ich möchte mich im Namen der vielen Unternehmen im Handel und Gastgewerbe sowie den anderen betroffenen Branchen für die schnelle Umsetzung bedanken. Infolge der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze wäre es vielen Unternehmen schwergefallen, nun auch noch den Einbau der technischen Sicherheitseinrichtungen in ihre Kassensysteme zu realisieren“, erklärt Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen.

Ursprünglich sollten die Unternehmen bereits Anfang 2020 die technischen Sicherheitseinrichtungen in ihren Kassen installieren. Allerdings hatte der Zertifizierungsprozess durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erst spät begonnen, so dass Ende 2019 noch keine technischen Sicherheitseinrichtungen am Markt erhältlich waren. Inzwischen bieten vier Hersteller entsprechende Lösungen an. Allerdings wurden bis heute keine cloud-basierten technischen Sicherheitseinrichtungen zertifiziert.

Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben. Die IHK Südthüringen rät dazu, die neuen Fristen ernst zu nehmen. Wird der Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung nicht bis zum 30. September 2020 beauftragt, kann die Finanzverwaltung betroffene Unternehmen mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro belegen. Unternehmen, die auch diese letzte Fristverlängerung nicht einhalten können, sollten bei ihrem Finanzamt individuelle Erleichterungen nach Paragraf 148 Abgabenordnung beantragen.

Suhl, 23. Juli 2020

Jan Scheftlein
Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung

Telefon +49 3681 362-210

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