Gute Nachrichten für Suhler Unternehmen

Lob und Appell der IHK Südthüringen an kommunale Wirtschaftsförderung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen begrüßt die kürzlich von der kreisfreien Stadt Suhl beschlossene Senkung der Gewerbesteuer. Auch die wegfallenden Sondernutzungsgebühren für Verkaufs- und Imbissstände sind richtige Maßnahmen, um der von der Corona-Krise gebeutelten heimischen Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen. Zugleich appelliert die IHK Südthüringen an die Entscheidungsträger in Kommunen, an geplanten Investitionen festzuhalten und diese nicht zu verschieben.

Ab dem 1. Januar 2021 wird die Gewerbesteuer in Suhl von bisher 424 Punkten auf 404 Punkte abgesenkt. Die Absenkung soll für ein Jahr gelten. „Diese Maßnahme verbessert die Wettbewerbssituation von Suhl als Wirtschaftsstandort. Jedoch ermutigen wir die Stadt dazu, die Gewerbesteuer dauerhaft zu senken“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas. Eine dauerhaft gesenkte Gewerbesteuer würde die Ansiedlung von Unternehmen in der Waffenstadt begünstigen, was Steuereinnahmeausfälle mittelfristig kompensiert. Suhl sei aufgrund seiner Lage und Anbindung an die Autobahnen A 71 und A 73 ohnehin als Gewerbestandort prädestiniert.

Positiv zu werten ist aus IHK-Sicht auch, dass Suhl die Sondernutzungsgebühr für Verkaufs- und Imbissstände, Verkaufswagen, Aufsteller, Warenträger u.Ä. für Einzelhändler und Gastronomen vorübergehend ausgesetzt hat. Die Gebühren werden rückwirkend zum 15. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erlassen. „Das ist die richtige Entscheidung, weil damit die Innenstadt belebt wird, was dazu beitragen kann, das derzeit schwächelnde Geschäft von Gastronomen und Einzelhändlern zu stärken. Darüber hinaus wäre es gut, wenn Unternehmen ihre Außenflächen ohne zusätzliche Anträge erweitern könnten, um Umsatzeinbußen aufgrund von Abstandsregelungen zu kompensieren. Möglicherweise kann diese Maßnahme noch beschlossen werden“, sagt Pieterwas.

Der Suhler Stadtrat hatte ebenso beschlossen, dass Gewerbesteuervorauszahlungen bis zum 30. September 2020 zinslos gestundet werden können. Mit der Stundung, der Gewerbesteuersenkung und dem Wegfall der Sondernutzungsgebühr kommt die Stadt Suhl der IHK-Forderung nach kommunaler Unterstützung der regionalen Wirtschaft nach. Zuletzt hatte Meiningen die heimische Wirtschaft mit einem Zuschussprogramm für Gewerbetreibende gefördert.

„Dies ist aber nicht der einzige Weg für Wirtschaftsförderung in Corona-Zeiten“, erklärt Pieterwas. Neben der direkten Unterstützung sei es wichtig, dass die Kommunen ihre geplanten Investitionen vollumfänglich tätigen oder gar ausbauen, wie dies beispielsweise die Stadt Zella-Mehlis macht.

Suhl, 1. Juli 2020

Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer

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