Corona-Teststrategie in Unternehmen

Anders als in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März verkündet, gibt es in Thüringen keine Verpflichtung für Unternehmen, ihre Beschäftigten, die nicht im Home-Office sind, regelmäßig zu testen.

Ausnahmen dabei stellen Berufe dar, die den Kontakt zu besonders schutzwürdigen Personen, wie z. B. im Pflege- oder Altersheim erfordern. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben am 9. März 2021 eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Damit sollen Unternehmen unterstützt werden, ihren Beschäftigten Selbsttests, wo immer möglich, anzubieten.

Welche Tests gibt es derzeit?

  • PCR-Tests stellen in der Pandemiebekämpfung das sicherste Ergebnis dar. Die Probeentnahme erfolgt durch medizinisches Personal, die anschließende Auswertung in Laboren. Das Ergebnis liegt deshalb in etwa 24 Stunden vor.
  • Antigen-Schnelltests: Wie der Name verrät, liegt das Ergebnis bei diesen Tests sehr schnell vor. Allerdings können diese Art von Schnelltests nur von geschulten Personen durchgeführt werden. Ähnlich wie beim PCR-Test wird auch hier ein Nasen- oder/und Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu PCR-Tests vor Ort.
    Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt eine aktualisierte Liste mit Antigen- Schnelltest, die den Anforderungen des RKI entsprechen, zur Verfügung.
  • Selbsttests: Jede Person kann durch eigenständige Durchführung einen Test machen. Eine Anleitung liegt bei. Diese Tests sind zur Anwendung für den Privatgebrauch bestimmt.

Fazit: Antigen-Schnell- und Selbsttests haben gegenüber PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher ist nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest ein PCR-Test zur Bestätigung erforderlich.

Können in Unternehmen Testangebote gemacht werden?

Ja, Antigen-Schnelltest oder auch Selbsttest können im Unternehmen angeboten werden. Vermehrte Tests sind eine wirksame Strategie in der Pandemiebekämpfung.
Die DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung bietet zwei Online-Schulungen zum Thema an:

Woher bekommen Unternehmen die Tests?
Die Tests sind über die klassischen Vertriebskanäle z. B. Medizinbedarf erhältlich. Weiterhin bieten einige lokale Apotheken die Bestellung von Tests auf Nachfrage an. Ein zentraler Einkauf z. B. über Kommunen oder Verbände ist derzeit nicht geplant. Geeignete und zugelassene Test veröffentlicht das Bundesamt für Arbeitsmedizin.

Was ist zu tun, wenn der Test positiv ist?
Wenn ein Testergebnis des Antigen-Schnelltests positiv ist, muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Der positiv getestete Arbeitnehmer muss sich anschließend einem PCR-Test unterziehen und sich bis zum Ergebnis in häusliche Quarantäne begeben. Der Arbeitnehmer kann, sofern dies möglich ist, im Homeoffice seine Tätigkeit fortsetzen. Im Falle eines positiven Fundes mittels Selbsttest existiert dagegen die gesetzliche Vorschrift der Meldung an das Gesundheitsamt nicht.

Kann ein Unternehmen die Mitarbeiter zum Test verpflichten?
Test können nur mit Einwilligung der Arbeitnehmer durchgeführt werden. Die Anordnung von Tests durch den Arbeitgeber ist allerdings möglich, wenn der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis Kontakt zu besonders Schutzbedürftigen Personen hat.

Wer übernimmt die Kosten?
Eine Erstattung der Kosten sieht die Coronavirus-Testverordnung derzeit nicht vor. Für Unternehmen, die Überbrückungshilfe III beziehen, sind allerdings Ausgaben für Hygienemaßnahmen (wie z. B. Schnelltests) förderfähig.

Wichtiger Hinweis
Da ein Testergebnis nur eine Momentaufnahme ist, stellt dieser keine absolute Sicherheit dar. Corona-Schutzmaßnahmen (AHA-L-Regeln) müssen weiterhin konsequent eingehalten werden.