Vollversammlung beschließt „Wirtschaftspolitische Grundpositionen“ für 2026

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen hat sich in ihrer Sitzung am Dienstag intensiv mit der aktuellen wirtschaftspolitischen Lage auseinandergesetzt. In einer sachlich geführten, zugleich deutlichen Debatte wurde abermals klar, dass sowohl der politische Kurs der Bundesregierung als auch die zunehmenden regulatorischen Vorgaben auf europäischer Ebene für viele Unternehmen zu einem ernsthaften Standortnachteil geworden sind.

„Die Politik hat den Ernst der Lage noch immer nicht vollumfänglich verstanden. Unsere Unternehmen kämpfen mit hohen Kosten, lähmender Bürokratie und wachsendem Wettbewerbsdruck, während anderswo schlicht produziert wird. Wer glaubt, Deutschland und Europa könnten mit immer neuen Auflagen beispielsweise das Weltklima retten und moralische Überlegenheit sichere unseren Wohlstand, verkennt die Realität. Deutschland kann es sich nicht leisten, dauerhaft teurer zu sein. Wenn wir so weitermachen, erleben wir keine Transformation, sondern die Erosion unserer wirtschaftlichen Stärke und damit einen ganz realen Wohlstandsverlust“, eröffnete Torsten Herrmann, Präsident der IHK Südthüringen, die Debatte und traf damit auf geschlossene Zustimmung.

Im Ergebnis verabschiedete das höchste Gremium der Südthüringer Wirtschaft die „Wirtschaftspolitischen Grundpositionen“ für das Jahr 2026. Mit der Beschlussfassung formuliert die Vollversammlung ihre Erwartungen an die Politik. In einer TOP-10-Agenda sammeln die Unternehmer zehn zentrale Erwartungen. Diese betreffen den sofortigen Stopp von Überregulierung ebenso wie die dringend notwendige Senkung der Energiepreise und die Wiederherstellung wettbewerbsfähiger Arbeitskosten. Zugleich fordert die Südthüringer Wirtschaft einen marktwirtschaftlichen und realistischen Klima- und Umweltschutz, ein Moratorium untergesetzlicher Regulierung, ein zukunftssicheres Berufsschulnetz in Südthüringen sowie die verlässliche Einhaltung von Standortversprechen. Weitere Schwerpunkte sind die Modernisierung der Thüringer Ladenöffnungsregelung, ein Handlungskonzept für eine Funktionalreform zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Verzicht auf zusätzliche Feiertage zugunsten höherer Wertschöpfung.

Die Vollversammlung macht in ihrem Beschluss und der anschließenden Diskussionsrunde mit der anwesenden Landesministerin Colette Boos-John zugleich deutlich, dass auch die Thüringer Landesregierung stärker in der Verantwortung steht. Diese wurde aufgefordert, die Interessen des Wirtschaftsstandortes Thüringen auf Bundesebene deutlich und konsequent zu vertreten und auf notwendige Kurskorrekturen hinzuwirken. Ebenso muss sie den landesspezifischen Handlungsbedarf, insbesondere bei der Verwaltungsmodernisierung, der Fachkräftesicherung sowie bei wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für Unternehmen im ländlich geprägten Raum, ambitionierter angehen. Mit entsprechender Enttäuschung wurde die Zustimmung der Landesregierung zum Tariftreuegesetz im Bundesrat kommentiert.

„Nach der Bundestagswahl waren die Erwartungen in der Wirtschaft groß. Viele Unternehmen haben auf einen echten Kurswechsel gehofft. Was sie bislang erleben, ist jedoch im Kern dieselbe Politik in anderem Farbgewand. Was auch denjenigen klar werden muss, die mit den Stärken der Marktwirtschaft nicht viel anfangen können: Wenn jetzt nicht entschieden gegengesteuert wird, werden wir uns bald nicht mehr über Verteilung und Zuständigkeiten streiten müssen, weil es immer weniger wirtschaftliche Substanz gibt, über die überhaupt noch gestritten werden kann“, betont Torsten Herrmann. 

Die IHK Südthüringen wird die beschlossenen Grundpositionen aktiv in die politische Diskussion auf den politischen Ebenen einbringen.

Suhl, 02.04.2026

Die TOP-10-Agenda der „Wirtschaftspolitischen Grundpositionen“ 2026

1. Überregulierung sofort stoppen und komplette Neuausrichtung einleiten

EU, Bund und das Land Thüringen müssen eine sofortige Regulierungsstopp-Politik einleiten sowie bereits bestehende Dokumentations- und Berichtspflichten konsequent abbauen. Auf EU-Ebene sind delegierte Rechtsakte und Umsetzungsrechtsakte, die Unternehmen zusätzlich belasten, sowie frühere Regelungen des Green Deals, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die EU-Taxonomie, mindestens auszusetzen. Weitere Vorschriften, insbesondere die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die EU-Entwaldungsverordnung, sind vollständig zurückzunehmen. Auf Bundesebene ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufzuheben. In Thüringen muss auf landesrechtliche Sonderwege, etwa im Vergabe-, Energie- oder Naturschutzrecht, verzichtet werden. Es muss der Grundsatz des Verzichts auf Gold-Plating gelten und die Reduktion der Regelungsdichte muss hohe politische Priorität haben.

2. Bedrohlich hohe Energiepreise senken

Bei Fortsetzung des aktuellen energiepolitischen Kurses ist mit weiter steigenden Energiepreisen und sinkender Wettbewerbsfähigkeit zu rechnen. Hohe Systemkosten und eine stark regulierte Ausgestaltung der Energiewende stellen einen erheblichen Standortnachteil dar. Ohne eine Ausweitung des Energieangebots und eine verlässliche Gesamtstrategie, die Versorgungssicherheit und international wettbewerbsfähige Energiepreise ermöglicht, drohen weitere Insolvenzen, der Verlust von Arbeitsplätzen und Abwanderungen heimischer Unternehmen ins Ausland. Um schnell wirksame Entlastung zu schaffen, sollen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gezielt für eine breit angelegte Senkung der Energiekosten für Unternehmen eingesetzt werden. Wo übergesetzliche Regelungen auf Bundes- oder EU-Ebene den Zugang zu günstigeren Energieoptionen blockieren oder eine kosteneffiziente Gestaltung verhindern, muss die Landespolitik auf Nachbesserungen drängen.

3. Wettbewerbsfähige Arbeitskosten wiederherstellen

Die Politik betreibt Steuer- und Abgabenpolitik auf Kosten der Unternehmen. Wer den gesetzlichen Mindestlohn derart stark anhebt, während die Wirtschaft um Stabilität ringt, verschärft strukturelle Probleme und treibt die Inflation künstlich weiter an. Daher ist das aktuelle Niveau des gesetzlichen Mindestlohns für die nächsten fünf Jahre festzuschreiben. Bereits beschlossene Erhöhungen sind auszusetzen. Es sind im Kontext der Arbeitskosten und der Arbeitsplatzattraktivität stattdessen Steuerentlastungen und Maßnahmen zur Begrenzung der Sozialabgaben umzusetzen. Zudem ist die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 80 Prozent und auf maximal sechs Wochen pro Jahr zu begrenzen. Während einer Langzeiterkrankung entsteht kein Urlaubsanspruch. Der erste Krankheitstag soll unbezahlt sein. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung ist abzuschaffen.

4. Klima- und Umweltschutz mit Augenmaß: Marktwirtschaftlich und realistisch

Klima- und Umweltschutz sind notwendig, müssen jedoch international eingebettet, effizient und technologieoffen erfolgen. Nationale oder europäische Alleingänge schwächen bereits heute die Standortattraktivität. Eine Politik, die auf neue Regelungen, Verbote und starre Zielvorgaben setzt, gefährdet Investitionen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. 

Statt auf planwirtschaftliche Steuerung muss Klimapolitik auf Marktmechanismen, Wettbewerb und technischen Fortschritt setzen. Der Emissionshandel bleibt dabei das zentrale Instrument, darf aber nicht zur Kostenfalle werden. Nur eine international anschlussfähige Klimapolitik verhindert Standortnachteile und ermöglicht global wirksamen Klimaschutz.

5. Moratorium untergesetzlicher Regulierung

Die zunehmende Dichte untergesetzlicher Regelungen und Normen belastet Unternehmen erheblich. Insbesondere die enge Kopplung landesrechtlicher Vorgaben an die dynamische Entwicklung von DIN-Normen führt zu einer stetigen Ausweitung von Anforderungen mit einhergehenden Kostensteigerungen. Zusätzliche Dokumentations- und Berichtsanforderungen binden personelle und finanzielle Ressourcen zulasten der Wettbewerbsfähigkeit. Erforderlich ist daher ein Moratorium untergesetzlicher Regulierung auf Landesebene, gegebenenfalls die Streichung von Vorschriften nach kritischer Prüfung des tatsächlichen Nutzens sowie eine klare Ausrichtung auf wirtschaftsfreundliche Regelungen im Vollzug. 

6. Zukunftssicheres Berufsschulnetz in Südthüringen

Berufsschulen müssen flächendeckend für strukturbestimmende Berufe erhalten bleiben. Dafür ist der Einsatz digitaler Unterrichtseinheiten bei kleinen Klassengrößen an verschiedenen Orten zu ermöglichen und sinnvoll zu nutzen. Um die Beschulung einzelner Berufe auch in der Fläche sicherzustellen, ist die gemeinsame Beschulung artverwandter Ausbildungsberufe in der Grundstufe (Y-Beschulung) konsequent umzusetzen. Im Interesse kurzer Wege zur Berufsschule ist die Mindestklassenstärke im ländlichen Raum nach unten zu flexibilisieren. 

Damit Ausbildung weiterhin attraktiv und erreichbar bleibt, sind kostengünstige Wohnheimkapazitäten bereitzustellen sowie Zuschüsse für Fahrtkosten und Unterbringung zu gewähren. Gastschulanträge zur Wahl des Berufsschulstandorts sind einfach und zügig zu regeln und Kooperationen mit Nachbarbundesländern auszubauen.

7. Standortversprechen einhalten

Die Landesregierung muss die Standortattraktivität durch konsequentes, positives Handeln nachhaltig stärken. Dazu gehört es, aktiv ein positives Image Thüringens zu fördern. Die Verbesserung der Standortbedingungen muss im Fokus stehen, um Thüringen als attraktiven Arbeitsort zu stärken und Fachkräfte zu gewinnen.

8. Thüringer Ladenöffnungsregelung endlich modernisieren

Die sogenannte Regelung für einen besonderen Arbeitnehmerschutz an Samstagen existiert in dieser Form nur in Thüringen, sorgt eher für eine Belastung der Arbeitnehmer, untergräbt die unternehmerische Eigenverantwortung, nimmt Beschäftigten ihre Gestaltungsfreiheit und verzerrt den Wettbewerb. Daher ist die Samstagsregelung im Thüringer Ladenöffnungsgesetz ersatzlos zu streichen. Die Möglichkeit für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage ist durch ein erleichtertes Verfahren zu gewähren.

9. Handlungskonzept für eine Funktionalreform für mehr Leistungsfähigkeit der Verwaltung

Der demografisch bedingte Rückgang der Einwohnerzahlen in Thüringen muss sich in der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln. Eine umfassende Funktional- und Verwaltungsreform ist daher erforderlich, um Strukturen zu verschlanken, Effizienz messbar zu steigern und Kosten nachvollziehbar zu senken. 

Gleichzeitig muss die Leistungsfähigkeit in der Fläche durch stärkere interkommunale Zusammenarbeit und durch eine bessere Erreichbarkeit messbar erhöht werden. Landkreise und Kommunen sollen enger kooperieren und Zweckvereinbarungen zwischen Behörden nutzen. Die Strategie für E-Government und IT des Freistaats ist aktiv umzusetzen, um flächendeckend digitale Dienstleistungsangebote zu gewährleisten. Es braucht zudem ein Selbstverständnis der Verwaltung als fachkompetenter Dienstleister für die Wirtschaft mit partnerschaftlicher und fördernder Grundhaltung, der Ermessensspielräume stets zugunsten der Unternehmen nutzt.

10. Verzicht auf Feiertage für mehr Wertschöpfung

Um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, dürfen keine neuen gesetzlichen Feiertage eingeführt werden. Landesspezifische Feiertage in Thüringen sollen schrittweise abgeschafft sowie gesetzliche Feiertage bundesweit langfristig vereinheitlicht werden.

Dominik Konrad
Referent Öffentlichkeitsarbeit | Mitgliederkommunikation

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