IHK Südthüringen zu den am 25. August 2020 gefassten Beschlüssen der Bundesregierung
Der Koalitionsausschuss hat gestern eine Vielzahl von befristeten Corona-bedingten Vorhaben beschlossen. Auch wenn es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen kommen kann, ist es doch ziemlich wahrscheinlich, dass die meisten Ergebnisse im Kern umgesetzt werden. Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen, bewertet die Beschlüsse wie folgt:
Es ist absehbar, dass die heimische Wirtschaft noch sehr lange mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen hat. Wir rechnen mit der Rückkehr auf den alten Wachstumspfad erst Ende 2021. Daher ist es aus Sicht der Wirtschaft richtig, dass die Bundesregierung die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert. Nicht nachvollziehbar erscheint in diesem Zusammenhang jedoch, warum die Regelung der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bereits am 30. Juni 2021 zurückgeführt werden soll. Abhängig von der Wirtschaftslage Ende des 1. Quartals 2021 muss hier noch einmal nachjustiert werden.
Wir begrüßen ebenfalls die Laufzeitverlängerung des Überbrückungshilfe-Programms, des erleichterten Zugangs in die Grundsicherungssysteme und der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende 2020. Hinsichtlich des Zugangs zur Grundsicherung hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass die Grenzen des Schonvermögens zu niedrig sind und gerade ältere Selbständige und Kleinunternehmer von den Jobcentern gezwungen werden, ihre Altersvorsorge aufzuzehren. Hier muss großzügig nachjustiert werden, denn niemandem ist damit gedient, wenn Kleinunternehmer für die Sicherung ihres aktuellen Lebensunterhalts in Kauf nehmen, ihren Ruhestand aus Sozialleistungen finanzieren zu müssen.
Suhl, 26. August 2020
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